GOÄ 3199: Milzexstirpation – Abrechnungstipps & Fallbeispiele

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3199
Milzexstirpation
Punktzahl 2220  
Einfachsatz 129,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 297,62 € 2,3x
Höchstsatz 452,90 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die Milzexstirpation nach GOÄ-Ziffer 3199 rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und Steigerungsfaktoren optimal begründen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3199

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 3199 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter dem Unterabschnitt XIV (Ösophaguschirurgie / Abdominalchirurgie) wie folgt:

GOÄ Ziffer 3199: Milzexstirpation - 2220 Punkte

Diese Leistung umfasst die vollständige operative Entfernung der Milz (Splenektomie). Die Milzexstirpation ist eine komplexe abdominalchirurgische Intervention, die sowohl als elektiver Eingriff als auch als Notfalloperation durchgeführt werden kann. Im Leistungsumfang sind die Freilegung des Organs, die Mobilisation, die Ligatur der Milzgefäße (Arteria und Vena splenica) sowie die vollständige Entnahme der Milz enthalten.

Vorbemerkungen des Abschnitts L sind hierbei zwingend zu beachten. Insbesondere sind allgemeine operative Grundleistungen wie die Eröffnung und der Verschluss der Bauchhöhle mit der Gebühr für die Hauptleistung abgegolten und können nicht separat in Rechnung gestellt werden.

GOÄ 3199 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Abrechnung der GOÄ 3199 setzt eine medizinisch indizierte, vollständige Entfernung der Milz voraus. Typische klinische Szenarien umfassen traumatische Milzrupturen, bei denen eine milzerhaltende Rekonstruktion aufgrund des Zerreißungsgrades nicht mehr möglich ist. Auch hämatologische Erkrankungen wie die idiopathische thrombozytopenische Purpura (ITP) oder Sphärozytose stellen klassische Indikationen dar.

Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich ist das operative Staging bei malignen Lymphomen, insbesondere beim Morbus Hodgkin. Hierbei dient die Splenektomie der exakten histopathologischen Stadienbestimmung. Auch im Rahmen von erweiterten Tumorresektionen im Oberbauch, beispielsweise bei Magen- oder Pankreaskarzinomen, kann eine Mitentfernung der Milz indiziert sein.

Tipp: Sollte während einer Operation versucht werden, die Milz zu erhalten, dies jedoch fehlschlagen, sodass letztlich doch eine Splenektomie durchgeführt werden muss, ist die GOÄ 3199 und nicht die GOÄ 3192 abzurechnen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3199

Um die korrekte Anwendung der GOÄ 3199 zu verdeutlichen, werden im Folgenden drei typische klinische Konstellationen und deren abrechnungstechnische Umsetzung dargestellt.

Fallbeispiel 1: Notfall-Splenektomie nach stumpfem Bauchtrauma

Ein Patient wird nach einem Verkehrsunfall mit dem Verdacht auf ein stumpfes Bauchtrauma und hämorrhagischem Schock eingeliefert. Die Notfall-Laparotomie zeigt eine zweizeitige Milzruptur mit massiver intraabdomineller Blutung. Es erfolgt die sofortige Milzexstirpation zur Blutstillung.

Begründung und Abrechnung: Aufgrund der akuten Lebensgefahr, des extremen Zeitdrucks und der schwierigen Sichtverhältnisse durch die Massenblutung ist eine Steigerung gerechtfertigt. Abgerechnet wird die GOÄ 3199 mit dem 3,5-fachen Satz (452,90 €) unter Angabe der spezifischen Begründung.

Fallbeispiel 2: Elektive Splenektomie bei therapierefraktärer ITP

Bei einer Patientin mit chronischer, therapierefraktärer immunthrombozytopenischer Purpura (ITP) wird die Indikation zur elektiven, laparoskopischen Splenektomie gestellt. Der Eingriff verläuft komplikationslos und ohne nennenswerte Adhäsionen.

Begründung und Abrechnung: Da es sich um einen unkomplizierten Standardeingriff handelt, erfolgt die Abrechnung zum Regelhöchstsatz von 2,3 (297,62 €). Ein Abweichen vom Regelsatz ist in diesem Fall mangels besonderer Erschwernisse nicht begründbar.

Fallbeispiel 3: Splenektomie im Rahmen eines operativen Stagings

Bei einem Patienten mit Morbus Hodgkin wird im Rahmen des operativen Stagings eine Splenektomie durchgeführt, um den Befall des Organs histologisch zu sichern oder auszuschließen.

Begründung und Abrechnung: Die Splenektomie wird regulär nach GOÄ 3199 berechnet. Eventuell zusätzlich entnommene Lymphknoten aus verschiedenen Regionen können unter Beachtung der jeweiligen GOÄ-Vorschriften gesondert codiert werden, sofern sie eigenständige operative Leistungen darstellen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3199: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3199 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilschritten der Operation. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen prüfen Rechnungen akribisch auf das sogenannte Zielleistungsprinzip gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ.

So ist beispielsweise die Eröffnung der Bauchhöhle (Laparotomie) oder die Adhäsiolyse, sofern sie nicht das übliche Maß weit überschreitet, mit der Gebühr für die Milzexstirpation abgegolten. Auch die gleichzeitige Abrechnung einer milzerhaltenden Operation nach GOÄ 3192 neben der GOÄ 3199 für dasselbe Organ ist ein klassischer Ausschlussfehler, der sofort zur Kürzung führt.

Achtung: Die bloße Mitnahme der Milz bei einer erweiterten Gastrektomie oder Pankreaslinksresektion darf nicht unkritisch als eigenständige GOÄ 3199 abgerechnet werden, wenn diese bereits im Leistungsumfang der größeren Tumoroperation enthalten oder als Zielleistung anzusehen ist. Prüfen Sie stets die exakten Leistungsbeschreibungen der Hauptziffern.

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Dokumentation der GOÄ 3199: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss den gesamten Verlauf des Eingriffs detailliert beschreiben. Wichtig sind Angaben zu den anatomischen Verhältnissen, dem Zustand der Milz (z. B. Grad der Ruptur, Tumorgröße) und der Darstellung der Gefäßstrukturen.

Besonders bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors müssen die erschwerenden Faktoren im Bericht plastisch dargestellt werden. Dazu gehören starker Blutverlust, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder anatomische Varianten. Die bloße Verwendung von Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reicht den Prüfstellen meist nicht aus.

Dokumentation: "...Nach medianer Oberbauchlaparotomie zeigt sich eine ausgeprägte perisplenitische Verwachsung mit dem Zwerchfell. Die vorsichtige Adhäsiolyse gestaltete sich aufgrund der extremen Gewebevulnerabilität und der Gefahr einer Kapselverletzung als zeitaufwendig (Zusatzaufwand ca. 35 Minuten). Anschließend schrittweise Ligatur der Milzgefäße am Hilus und vollständige Exstirpation des Organs..."

GOÄ 3199: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 3199 bietet aufgrund der Komplexität des Eingriffs häufig Spielraum für eine Schwellenwertüberschreitung. Ein Steigerungssatz über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist immer dann gerechtfertigt, wenn die Leistungserbringung durch besondere Umstände erheblich erschwert war.

Typische Begründungen für eine Steigerung sind:

  • Ausgeprägte Adhäsionen im linken Oberbauch (z. B. nach Voroperationen oder Entzündungen).
  • Massive Splenomegalie (Riesenmilz), die den operativen Zugang und die Luxation des Organs extrem erschwert.
  • Akute Notfallsituation mit instabiler Hämodynamik des Patienten.
  • Erhöhte Blutungsneigung bei vorbestehender Thrombozytopenie.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer abdominalchirurgischen Operation wird die GOÄ 3199 selten isoliert erbracht. Zulässige und sinnvolle Kombinationen umfassen beispielsweise Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen oder die Anlage von Drainagen. Auch die histologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes durch den Pathologen (z. B. nach GOÄ 4815) schließt sich regelmäßig an.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern, die den operativen Zugang beschreiben, oder mit Ziffern für kleinere Blutstillungsmaßnahmen im selben Operationsgebiet, da diese als immanente Bestandteile der Splenektomie gelten.

Ziffer 3199 in der neuen GOÄ

Milzexstirpation (Ziffer 3199) wird in der neuen GOÄ als Nummer 10797 weitergeführt — „Splenektomie, ggf. einschließlich -Entfernen von Fremdkörpern und/oder Blut und/oder Hämatom aus …". Der Festsatz beträgt 749,18 € (bisher 2,3-facher Satz: 297,62 €); abrechenbar 1x je Sitzung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3199

Nein, die GOÄ 3199 schließt eine milzerhaltende Operation nach GOÄ 3192 am selben Organ aus. Entweder wird die Milz vollständig entfernt oder operativ erhalten. Beide Ziffern nebeneinander abzurechnen, ist daher unzulässig.
Der übliche laparoskopische oder offene Zugang ist mit der Hauptleistung der GOÄ 3199 abgegolten. Besondere Erschwernisse beim Zugang können jedoch über einen erhöhten Steigerungsfaktor geltend gemacht werden. Eine separate Ziffer für die Eröffnung der Bauchhöhle ist nicht berechenbar.
Ja, die GOÄ 3199 ist die korrekte Ziffer für die Splenektomie im Rahmen eines operativen Stagings bei Morbus Hodgkin. Sie deckt die vollständige Entfernung der Milz zu diagnostischen Zwecken ab. Weitere Staging-Maßnahmen wie Lymphknotenbiopsien sind gesondert zu prüfen.
Bei einer Notfall-Splenektomie nach Milzruptur ist eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz oft gerechtfertigt. Die Begründung sollte die akute Lebensgefahr, den massiven Blutverlust und den erhöhten Zeitdruck detailliert beschreiben. Dies sichert die Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen.
Für eine partielle Milzresektion oder milzerhaltende Eingriffe ist die GOÄ 3192 heranzuziehen. Die GOÄ 3199 ist ausschließlich der vollständigen Exstirpation vorbehalten. Eine Verwechslung dieser beiden Ziffern führt regelmäßig zu Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung.
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