GOÄ 3200: Appendektomie korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3200
Appendektomie
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,42 € 2,3x
Höchstsatz 301,94 € 3,5x

Die Abrechnung der Appendektomie nach GOÄ 3200 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3200

Die Geböhrenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3200 wie folgt:

Appendektomie - Punktzahl: 1480

Diese Ziffer umfasst die vollständige operative Entfernung des Wurmfortsatzes, umgangssprachlich auch als Blinddarmentfernung bezeichnet. Die Leistung deckt den gesamten operativen Prozess der Resektion ab, unabhängig davon, ob der Eingriff konventionell-offen oder minimal-invasiv durchgeföhrt wird. Auch eine atypische Lage der Appendix föhrt nicht zu einer anderen Codierung, sondern ist über diese Ziffer vollständig abgegolten.

GOÄ 3200 in der Praxis: Indikationen und operative Zugangswege

Die Appendektomie gehört zu den am häufigsten durchgeföhrten viszeralchirurgischen Eingriffen im klinischen Alltag. Hauptindikation ist die akute Appendizitis, die eine zeitnahe chirurgische Intervention erfordert, um eine Perforation zu verhindern. Auch chronisch-rezidivierende Entzündungen des Wurmfortsatzes rechtfertigen den operativen Eingriff nach dieser Geböhrenziffer.

In der modernen Chirurgie wird die Appendektomie überwiegend als laparoskopische Appendektomie durchgeföhrt. Abrechnungstechnisch ist zu beachten, dass die GOÄ 3200 sowohl für das offene als auch für das laparoskopische Verfahren herangezogen wird. Für den laparoskopischen Zugangsweg kann zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 445 berechnet werden, um den erhöhten apparativen Aufwand abzubilden.

Tipp: Bei der laparoskopischen Durchföhrung sollte der Zuschlag nach GOÄ 445 (Zuschlag für die Anwendung eines Lasers oder minimal-invasiver Techniken) auf der Liquidation niemals vergessen werden, da dieser den Erlös der Operation maßgeblich beeinflusst.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3200

Fallbeispiel 1: Laparoskopische Appendektomie bei akuter Appendizitis

Ein Patient stellt sich mit akutem Abdomen und Verdacht auf Appendizitis vor. Es erfolgt eine komplikationslose laparoskopische Appendektomie.

Da der Eingriff minimal-invasiv durchgeföhrt wurde, ist die GOÄ-Ziffer 3200 anzusetzen. Zusätzlich wird der Zuschlag nach Nr. 445 für die minimal-invasive Technik berechnet. Die Abrechnung erfolgt zum Regelsatz oder mit begründeter Steigerung bei intraoperativen Verwachsungen.

Fallbeispiel 2: Appendektomie mit gleichzeitiger Ovarektomie

Während einer offenen Appendektomie zeigt sich eine pathologische Veränderung des rechten Ovars, die eine gleichzeitige Teilresektion des Ovars notwendig macht.

Neben der GOÄ 3200 für die Entfernung des Wurmfortsatzes kann der operative Eingriff am Nachbarorgan separat berechnet werden. Die Abrechnung von Nachbarorganen ist explizit erlaubt, sodass die entsprechende Ziffer für die Ovarteilresektion zusätzlich angesetzt werden darf.

Fallbeispiel 3: Atypische Lage des Wurmfortsatzes

Bei der Operation zeigt sich eine retrozäkale, stark verwachsene Lage der Appendix, was den präparatorischen Aufwand erheblich steigert.

Die atypische Lage schließt die Anwendung der GOÄ 3200 nicht aus, rechtfertigt jedoch eine Erhöhung des Steigerungsfaktors. Aufgrund des deutlich erhöhten Zeitaufwands und der schwierigen Präparation wird die Ziffer 3200 mit dem Faktor 3,5 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3200: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler betrifft Fälle, in denen die Appendektomie aufgrund einer fortgeschrittenen Perforation und Abszessbildung abgebrochen werden muss. Wird lediglich das Wurmfortsatzlager drainiert und die Appendix im Körper belassen, darf die GOÄ 3200 nicht abgerechnet werden. In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 3137 für die Abszesseröffnung und Drainage anzusetzen.

Private Krankenversicherungen beanstanden zudem häufig die unbegründete Kombination mit anderen abdominalchirurgischen Ziffern, wenn diese als Zielleistung der Appendektomie anzusehen sind. Die bloÙe Inspektion der Bauchhöhle ist beispielsweise mit die GOÄ 3200 abgegolten und darf nicht separat als diagnostische Laparoskopie berechnet werden.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3200 setzt die tatsächliche, vollständige Entfernung des Wurmfortsatzes voraus. Eine bloÙe Freilegung oder Drainage ohne Resektion föhrt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.

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Dokumentation der GOÄ 3200: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist die wichtigste Verteidigungslinie gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen der genaue Situs, der Zustand des Wurmfortsatzes sowie der gewählte operative Zugangsweg detailliert beschrieben werden. Insbesondere bei Abweichungen vom Regelsatz ist eine präzise Begründung im Bericht unerlässlich.

Falls eine atypische Lage oder ausgeprägte Adhäsionen vorlagen, müssen diese anatomischen Besonderheiten und der dadurch entstandene Mehraufwand an Zeit und Material exakt dokumentiert werden. Nur so kann eine Steigerung des Geböhrensatzes über den 2,3-fachen Satz hinaus rechtssicher begründet werden.

Dokumentationsbeispiel: "Laparoskopische Präparation bei hochgradig entzündeter, retrozäkaler Appendix. Deutliche Präparationsschwierigkeiten durch derbe Verwachsungen mit dem Peritoneum. Vollständige Appendektomie und Bergung im Bergebeutel. Spölung und Blutstillung. OP-Dauer um 25 Minuten verlängert."

GOÄ 3200: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 3200 liegt beim 2,3-fachen Satz (198,42 €). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (301,94 €) ist möglich, wenn besondere Umstände vorliegen. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine perforierte Appendizitis, ausgeprägte perityphlitische Abszesse oder extreme Verwachsungen, die eine zeitaufwendige Adhäsiolyse erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3200 können Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen sowie der bereits erwähnte Zuschlag nach Nr. 445 für minimal-invasive Chirurgie abgerechnet werden. Werden im Rahmen desselben Eingriffs eigenständige Operationen an Nachbarorganen durchgeföhrt, wie etwa eine Meckel-Divertikel-Resektion, sind diese Ziffern ebenfalls kombinierbar. Nicht zulässig ist hingegen die Nebeneinanderberechnung von reinen Teilschritten der Operation, wie der einfachen intraoperativen Blutstillung.

Ziffer 3200 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3200 (Appendektomie) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10601 — „Appendektomie, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse und Mobilisieren der Appendix und/oder des Coecums …" (357,08 €, bisher 2,3-facher Satz: 198,42 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3200

Ja, die GOÄ-Ziffer 3200 ist auch für die laparoskopische Appendektomie voll berechnungsfähig. Ein zusätzlicher Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 445 für den Einsatz minimal-invasiver Techniken kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angesetzt werden. Dies ist in den Abrechnungsbestimmungen explizit vorgesehen.
Wenn bei einem perforierten Wurmfortsatz mit Abszessbildung von der eigentlichen Appendektomie Abstand genommen und nur das Lager drainiert wird, darf die GOÄ 3200 nicht berechnet werden. In diesem Fall ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 3137 für die Eröffnung eines tief liegenden Abszesses anzusetzen. Eine Abrechnung der Ziffer 3200 ist erst bei einer tatsächlichen Entfernung des Organs zulässig.
Ja, die gleichzeitige Abrechnung von Eingriffen an Nachbarorganen ist neben der GOÄ 3200 zulässig. Wenn beispielsweise zeitgleich ein Eingriff am Ovar oder die Resektion eines Meckel-Divertikels medizinisch notwendig ist, können diese Leistungen separat liquidiert werden. Die Appendektomie gilt auch bei atypischer Lage des Wurmfortsatzes als abgegolten.
Bei einer ambulanten Durchföhrung der Appendektomie kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 für die Anwendung von minimal-invasiven Techniken berechnet werden. Zudem kommen je nach OP-Kontext weitere ambulante Zuschläge aus dem Abschnitt C VIII der GOÄ in Betracht. Dies setzt voraus, dass die entsprechenden Kriterien der Leistungsbeschreibungen erfüllt sind.
Der Höchstsatz der GOÄ-Ziffer 3200 bei einem 3,5-fachen Steigerungsfaktor beträgt 301,94 Euro. Der Regelhöchstsatz mit dem Faktor 2,3 liegt bei 198,42 Euro, während der einfache Geböhrensatz mit 86,27 Euro bewertet ist. Höhere Faktoren als 2,3 erfordern eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
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