GOÄ 3202: Fisteloperation am Magen-Darm-Trakt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3202
Operation einer persistierenden Fistel am Magen-Darmtrakt – gegebenenfalls einschließlich Resektion und Anastomose –
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3202 für Fisteloperationen am Magen-Darm-Trakt birgt Fallstricke. Der Leitfaden bietet einen Überblick zu Indikationen und Ausschlüssen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3202

GOÄ-Ziffer 3202: Operation einer persistierenden Fistel am Magen-Darmtrakt – gegebenenfalls einschließlich Resektion und Anastomose –

Die GOÄ-Ziffer 3202 beschreibt eine komplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Sie ist mit 3000 Punkten bewertet und stellt die primäre Ziffer für die operative Sanierung von Fistelgängen dar, die vom Magen-Darm-Trakt ausgehen. Der Leistungstext stellt klar, dass alle operativen Schritte zur Beseitigung der Fistel, inklusive einer eventuell notwendigen Resektion von Darmabschnitten und der anschließenden Anastomosierung, mit dieser Ziffer abgegolten sind.

Diese All-inclusive-Formulierung bedeutet für die Abrechnungspraxis, dass chirurgische Teilschritte nicht in Einzelleistungen aufgespalten werden dürfen. Die Ziffer findet Anwendung bei Fisteln, die sich nicht spontan verschließen und somit als persistierend eingestuft werden. Vorbereitende oder begleitende Maßnahmen, die nicht zwingend Teil der Fisteloperation sind, müssen gesondert bewertet werden.

GOÄ 3202 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 3202 ist gegeben, wenn eine operative Sanierung einer chronischen, nicht spontan heilenden Fistelverbindung des Magen-Darm-Trakts erfolgt. Typische klinische Szenarien umfassen enterokutane Fisteln, die beispielsweise nach vorangegangenen abdominalchirurgischen Eingriffen oder im Rahmen chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen wie Morbus Crohn auftreten. Auch enteroenteralen Fisteln, die eine abnorme Verbindung zwischen verschiedenen Darmabschnitten darstellen, fallen unter dieses Leistungsspektrum.

Wichtig ist die Abgrenzung zu Fisteln anderer Lokalisationen. Liegt eine Fistel im Bereich des Analkanals vor, sind die spezielleren Ziffern für Analfisteln (GOÄ 3227 oder 3228) heranzuziehen. Handelt es sich hingegen um eine retroperitoneale Fistel, verweist die GOÄ auf die Ziffer 3208. Die GOÄ 3202 ist somit auf den intraperitonealen Magen-Darm-Trakt fokussiert.

Tipp: Bei der chirurgischen Sanierung von Fisteln, die von anderen Organen (z. B. Harnblase) ausgehen und in den Darm münden, muss genau geprüft werden, welches Organ den primären Ausgangspunkt darstellt, um die korrekte Hauptziffer zu wählen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3202

Fallbeispiel 1: Operative Sanierung einer enterokutanen Fistel

Ein Patient stellt sich mit einer persistierenden enterokutanen Fistel nach einer vorangegangenen Hemikolektomie vor. Im Rahmen des Eingriffs erfolgt die Exzision des Fistelgangs, die Resektion des betroffenen Segmentes des Dünndarms sowie die anschließende End-zu-End-Anastomose. Da die Resektion und Anastomose explizit im Leistungstext genannt sind, wird dieser Eingriff mit der GOÄ-Ziffer 3202 abgerechnet. Eine zusätzliche Berechnung einer Segmentresektion nach GOÄ 3132 ist nicht zulässig.

Fallbeispiel 2: Enteroenterale Fistel bei Morbus Crohn

Bei einem Patienten mit bekanntem Morbus Crohn besteht eine symptomatische Fistelverbindung zwischen dem terminalen Ileum und dem Colon ascendens. Operativ erfolgt die Trennung der Fistel, die Übernähung des Colon-Defekts sowie die Resektion des erkrankten Ileum-Abschnitts mit anschließender Anastomose. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3202. Da der Eingriff durch die chronisch-entzündlichen Veränderungen und ausgeprägte Verwachsungen erschwert war, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,2 angewendet.

Fallbeispiel 3: Gastrokutane Fistel nach perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)

Nach Entfernung einer PEG-Sonde verschließt sich der Fistelkanal bei einem Patienten nicht spontan. Es erfolgt die operative Ausschneidung des Fistelkanals bis zur Magenwand und der anschließende schichtweise Verschluss der Magen- und Bauchwand. Dieser Eingriff erfüllt die Kriterien einer Operation einer persistierenden Fistel am Magen-Darm-Trakt und wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3202 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3202: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelberechnung von Teilschritten. Da die GOÄ 3202 die Resektion und Anastomose bereits enthält, führt die zusätzliche Ansetzung von Ziffern wie der GOÄ 3132 (Darmresektion) oder GOÄ 3134 (Erweiterte Resektion) regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Solche Ziffernkombinationen verstoßen gegen das Zielleistungsprinzip des § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ein weiterer Fehler betrifft die Verwechslung mit Analfisteln. Die operative Behandlung von Analfisteln darf nicht nach GOÄ 3202 abgerechnet werden, da hierfür die spezifischeren Ziffern GOÄ 3227 (Spaltung) oder GOÄ 3228 (Exzision) existieren. Die Anwendung der GOÄ 3202 für eine Analfisteloperation wird bei einer Rechnungsprüfung als Überkodierung eingestuft und gestrichen.

Achtung: Es ist darauf zu achten, dass bei einer kombinierten Operation, bei der neben der Fistelsanierung eine eigenständige, nicht mit der Fistel im Zusammenhang stehende Darmteilresektion durchgeführt wird, die Indikationen und operativen Schritte in der Dokumentation glasklar getrennt dargestellt werden.

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Dokumentation der GOÄ 3202: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarkürzungen abzuwehren. Der Operationsbericht muss den Nachweis erbringen, dass es sich um eine persistierende Fistel handelte und welche anatomischen Strukturen betroffen waren. Die Darstellung des Fistelverlaufs, die Präparation des Fistelgangs sowie die Durchführung von Resektionen und Anastomosen müssen detailliert beschrieben werden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Erschwernissen, falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet werden soll. Angaben zu Verwachsungen, Entzündungsgraden oder anatomischen Besonderheiten müssen konkret formuliert sein. Allgemeine Floskeln wie "schwierige Präparation" reichen für eine rechtssichere Begründung meist nicht aus.

Dokumentationsbeispiel: "Präparation des persistierenden, enterokutanen Fistelgangs im Bereich des mittleren Jejunums. Aufgrund massiver, narbiger Verwachsungen nach Voroperation gestaltete sich die Darstellung des Fistelursprungs als extrem zeitaufwendig. Segmentresektion des betroffenen Jejunumabschnitts über 10 cm Länge und anschließende End-zu-End-Anastomose mittels fortlaufender Naht. Histologische Sicherung des Fistelgewebes veranlasst."

GOÄ 3202: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität von Fisteloperationen im Bauchraum ist eine Überschreitung des 2,3-fachen Regelsatzes häufig medizinisch begründet. Typische Kriterien für eine Faktorsteigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind ein extrem zeitaufwendiger Adhäsiolyse-Prozess bei ausgeprägten peritonealen Verwachsungen. Auch ein florides Entzündungsgeschehen im Fistelbereich, das die Gewebequalität verschlechtert und die Anastomosierung erschwert, rechtfertigt eine Erhöhung.

Weitere anerkannte Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas permagna des Patienten, die den operativen Zugang erheblich erschwert, oder das Vorliegen von multiplen Fistelgängen, die einzeln saniert werden müssen. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3202 können begleitende, eigenständige Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht integraler Bestandteil der Fisteloperation sind. Hierzu gehört beispielsweise die Lösung von Verwachsungen nach GOÄ 3130 (Adhäsiolyse), wenn diese über das für den eigentlichen Fisteleingriff notwendige Maß hinausgehen und einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand erforderten. Auch die postoperative Überwachung oder spezifische Anästhesieleistungen sind kombinierbar.

Nicht kombinierbar sind hingegen die primären Verschluss- und Resektionsziffern des betroffenen Darmabschnitts, da diese, wie beschrieben, durch die GOÄ 3202 konsumiert werden. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationsausschlüsse schützt vor Honorarverlusten.

Ziffer 3202 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3202 (Operation einer persistierenden Fistel am Magen-Darmtrakt – gegebenenfalls einschließlich Resektion und Anastomose –) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10678 — „Naht oder Nähte der Magen- und/oder Darmwände (nach Perforation, Verletzung, lokalen Resektionen) …" (717,14 €, bisher 2,3-facher Satz: 402,18 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3202

Die GOÄ-Ziffer 3202 wird für die operative Sanierung einer persistierenden Fistel am Magen-Darm-Trakt berechnet. Dies umfasst beispielsweise enterokutane oder enteroenteralen Fisteln.
Nein, eine eventuell erforderliche Resektion und die anschließende Anastomose sind laut Leistungsbeschreibung bereits mit der GOÄ 3202 abgegolten. Eine separate Abrechnung dieser Teilschritte ist somit ausgeschlossen.
Für die Operation einer Analfistel kommen die spezielleren Ziffern GOÄ 3227 oder 3228 zur Anwendung. Die GOÄ 3202 ist für höher gelegene Fisteln des Magen-Darm-Trakts reserviert.
Beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 3202 genau 402,18 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 174,86 Euro.
Ein Überschreiten des Schwellenwertes kann durch ausgeprägte Verwachsungen, Voroperationen oder eine stark erschwerte Präparation begründet werden. Auch eine erhebliche Adipositas des Patienten ist als Begründung anerkannt.
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