GOÄ 3208: Verschluss Anus praeter korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3208
Verschlussoperation für einen Anus praeter mit Darmnaht
Punktzahl 1250  
Einfachsatz 72,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 167,58 € 2,3x
Höchstsatz 255,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Erfahren Sie, wie Sie die Verschlussoperation eines Anus praeter nach GOÄ-Ziffer 3208 rechtssicher abrechnen, kombinieren und Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3208

Verschlussoperation für einen Anus praeter mit Darmnaht

Die GOÄ-Ziffer 3208 beschreibt eine chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Sie ist mit 1250 Punkten bewertet und deckt den operativen Verschluss eines künstlichen Darmausgangs ab, sofern dieser mittels einer Darmnaht erfolgt.

Inhaltlich umfasst diese Ziffer die Präparation des Stomas, die Mobilisation der Darmschenkel sowie den anschließenden plastischen Verschluss der Darmwand. Typischerweise wird diese Ziffer angewendet, wenn die Kontinuität des Magen-Darm-Trakts ohne eine größere Resektion wiederhergestellt werden kann.

GOÄ 3208 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Rückverlagerung eines Stomas ist ein häufiger chirurgischer Eingriff, der nach erfolgreicher Ausheilung der zugrundeliegenden Erkrankung durchgeführt wird. Die GOÄ 3208 kommt primär dann zum Einsatz, wenn ein doppelläufiger Anus praeter vorliegt, bei dem lediglich die Vorderwand des Darms verschlossen werden muss.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der operative Verschluss einer zuvor angelegten Coecalfistel. Laut den offiziellen Anmerkungen zur GOÄ ist diese Analogie explizit vorgesehen, wobei eine Abrechnung nach der niedriger bewerteten Ziffer 3202 (Fistelverschluss) in diesem Fall ausgeschlossen ist.

Abzugrenzen ist die Ziffer 3208 von Eingriffen, bei denen eine Kontinuitätsunterbrechung des Darms eine Resektion erfordert. Sobald ein Darmabschnitt entfernt und eine neue End-zu-End-Anastomose geschaffen werden muss, ist die Ziffer 3208 nicht mehr zutreffend.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3208

Fallbeispiel 1: Rückverlagerung eines doppelläufigen Ileostomas

Ein Patient stellt sich zur geplanten Rückverlagerung eines temporären, doppelläufigen Ileostomas vor. Der Operateur löst das Stoma aus der Bauchwand, frischt die Ränder auf und verschließt die Vorderwand mittels einer zweireihigen Darmnaht.

Da keine Darmresektion notwendig war, erfolgt die Abrechnung korrekt nach GOÄ-Ziffer 3208 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Verschluss einer operativ angelegten Coecalfistel

Nach erfolgreicher Sanierung einer distalen Passagebehinderung wird eine entlastende Coecalfistel operativ verschlossen. Der Chirurg präpariert die Fistel und verschließt den Defekt im Bereich des Blinddarms mit einer Darmwandnaht.

Die Abrechnung erfolgt analog nach GOÄ 3208. Eine Abrechnung nach der Ziffer 3202 ist hierbei nicht zulässig, da die Spezialziffer 3208 vorzuziehen ist.

Fallbeispiel 3: Rückverlagerung eines endständigen Stomas mit Laparotomie

Bei einem Patienten mit einem endständigen Descendostoma wird die Bauchhöhle mittels Laparotomie eröffnet, um das Stoma zu mobilisieren und zurückzuverlagern. Der Verschluss erfolgt mittels Darmnaht ohne Resektion.

In diesem Fall wird die GOÄ 3208 für den Verschluss berechnet. Zusätzlich kann die GOÄ-Ziffer 3168 für die Durchführung der Laparotomie angesetzt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3208: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 3209. Wenn während des Eingriffs festgestellt wird, dass ein Darmsegment resiziert werden muss, darf nicht die 3208, sondern muss die GOÄ-Ziffer 3209 abgerechnet werden.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob bei einer zusätzlichen Abrechnung der Laparotomie (GOÄ 3168) die medizinische Notwendigkeit im OP-Bericht klar hervorgeht. Eine rein lokale Präparation ohne Eröffnung der freien Bauchhöhle rechtfertigt die Ziffer 3168 nicht.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3208 und GOÄ 3209 für denselben operativen Schritt ist absolut unzulässig. Achten Sie darauf, dass der OP-Bericht die tatsächliche chirurgische Technik eindeutig dokumentiert.

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Dokumentation der GOÄ 3208: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den genauen Ablauf der Mobilisation des Stomas und die Art des Darmverschlusses detailliert beschreiben.

Besonders wichtig ist die Erwähnung der verwendeten Nahttechnik (z. B. ein- oder zweireihige Naht, fortlaufend oder Einzelknopfnaht). Falls Verwachsungen gelöst werden mussten, sollten auch diese mit Zeitaufwand und Lokalisation dokumentiert werden.

Dokumentationsbeispiel: Präparation des doppelläufigen Ileostomas aus der Bauchdecke. Nach dem Lösen von Verwachsungen erfolgt das Auffrischen der Wundränder und der Verschluss der Darmvorderwand mittels zweireihiger resorbierbarer Einzelknopfnähte. Nach erfolgreicher Dichtigkeitsprüfung wird die Bauchdecke schichtweise verschlossen.

GOÄ 3208: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz von 2,3 (167,58 €) kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 3,5-fachen Satz (255,01 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind:

  • Ausgeprägte intraabdominelle Verwachsungen (Adhäsionen), die eine zeitaufwendige Adhäsiolyse erforderten.
  • Erhebliche Adipositas des Patienten, die den Zugang und die Präparation erschwert.
  • Zustand nach multiplen Voroperationen im selben Operationsgebiet.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3208 können weitere Leistungen anfallen. Bei ambulanter Durchführung ist der Zuschlag nach Nr. 445 (Ambulante OP, 43,72 €) anzusetzen. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungen sind gesondert berechnungsfähig.

Tipp: Denken Sie bei der Rückverlagerung eines eigenständigen Anus praeter an die zusätzliche Abrechnung der Laparotomie nach GOÄ 3168, sofern die Bauchhöhle eröffnet werden musste. Dies steigert den Gesamthonorarwert des Eingriffs erheblich und ist medizinisch voll begründbar.

Ziffer 3208 in der neuen GOÄ

Verschlussoperation für einen Anus praeter mit Darmnaht (Ziffer 3208) wird in der neuen GOÄ als Nummer 10702 weitergeführt — „Verschlussoperation für ein Enterostoma mit Darmnaht, ggf. einschließlich - kurzstreckiger …". Der Festsatz beträgt 389,82 € (bisher 2,3-facher Satz: 167,58 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3208

Die GOÄ-Ziffer 3208 wird für den operativen Verschluss eines Anus praeter mittels Darmnaht berechnet. Dies umfasst beispielsweise die Rückverlagerung eines doppelläufigen Stomas durch Verschluss der Vorderwand oder den Verschluss einer Coecalfistel.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffern 3208 und 3209 für denselben Eingriff ist ausgeschlossen. Wenn eine Darmresektion mit End-zu-End-Anastomose stattfindet, muss stattdessen die höher bewertete Ziffer 3209 herangezogen werden.
Ja, bei der Rückverlagerung eines eigenständigen, endständigen Anus praeter, die eine Eröffnung der Bauchhöhle erfordert, kann die GOÄ-Ziffer 3168 zusätzlich berechnet werden. Dies muss im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein.
Bei ambulanter Durchführung der operation kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 für ambulante Operationen mit einer Punktzahl ab 1200 Punkten hinzugerechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt einfach 43,72 € und ist nicht steigerungsfähig.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Verwachsungen, starker Adipositas oder Voroperationen gerechtfertigt. Diese Besonderheiten müssen in der Rechnung patientenbezogen und detailliert begründet.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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