Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 3168 für die operative Verbindung von Dünn- und Dickdarm rechtssicher und ohne Honorarverluste abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3168
Jejuno-Zökostomie - 2600 Punkte - Einfachsatz: 151,55 €
Die GOÄ-Ziffer 3168 beschreibt das operative Anlegen einer Verbindung zwischen dem Jejunum (dem oberen Teil des Dünndarms nach dem Zwölffingerdarm) und dem Zökum (dem Blinddarm als erstem Teil des Dickdarms). Diese chirurgische Maßnahme dient der Wiederherstellung oder Umgehung der Darmpassage ohne die Entfernung von Darmanteilen. Der Leistungsinhalt umfasst die Eröffnung der Bauchhöhle, das Aufsuchen der entsprechenden Darmabschnitte sowie die fachgerechte Anastomosierung.
Wichtig für die Abrechnungspraxis ist, dass diese Ziffer explizit für Eingriffe ohne Resektion vorgesehen ist. Sobald Gewebe entfernt werden muss, verliert die Ziffer 3168 ihre Göltigkeit für diesen Operationsschritt. Die Vorbemerkungen des Abschnitts L der GOÄ sind hierbei stets zu beachten, insbesondere bezüglich der Abgeltung von Standard-Zugängen und dem Verschluss der Bauchdecke.
GOÄ 3168 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung
In der chirurgischen Praxis findet die GOÄ 3168 primär Anwendung bei palliativen Eingriffen oder zur Überbrückung von Passagehindernissen im Bereich des terminalen Ileums oder des proximalen Kolons. Typische Indikationen sind fortgeschrittene tumoröse Prozesse, die eine Resektion unmöglich machen, oder ausgedehnte entzündliche Veränderungen wie bei Morbus Crohn. Durch die Kurzschlussanastomose wird der Speisebrei am Hindernis vorbeigeleitet, um einen drohenden Ileus abzuwenden.
Darüber hinaus erlaubt die GOÄ die analoge Anwendung der Ziffer 3168 für jede operative Verbindung zwischen Dünn- und Dickdarm, sofern keine Resektion erfolgt. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Ileotransversostomie, bei der das terminale Ileum direkt mit dem Colon transversum verbunden wird. Diese Flexibilität macht die Ziffer zu einem zentralen Abrechnungsinstrument in der abdominalchirurgischen Versorgung.
Tipp: Nutzen Sie die analoge Anwendung der GOÄ 3168 explizit für die Ileotransversostomie, wenn kein Gewebe resiziert wird, und vermerken Sie dies entsprechend auf der Liquidation.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3168
Fallbeispiel 1: Palliative Ileotransversostomie bei inoperablem Tumor
Ein Patient stellt sich mit einem stenosierenden, inoperablen Tumor im Bereich des Colon ascendens vor. Zur Vermeidung eines Darmverschlusses erfolgt die operative Anlage einer Seit-zu-Seit-Anastomose zwischen dem terminalen Ileum und dem Colon transversum ohne Resektion. Da es sich um eine Verbindung von Dünn- und Dickdarm handelt, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 3168 analog zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Jejuno-Zökostomie bei ausgeprägten Verwachsungen
Bei einer Patientin mit rezidivierenden Subileus-Ereignissen aufgrund massiver Verwachsungen im rechten Unterbauch wird eine operative Verbindung zwischen Jejunum und Zökum geschaffen. Der Eingriff gestaltet sich aufgrund der Adhäsionen zeitaufwendig, verläuft jedoch ohne Resektion. Abgerechnet wird die GOÄ 3168 mit erhöhtem Steigerungssatz (z. B. 3,0-fach) unter Angabe der zeitintensiven Adhäsiolyse als Begründung.
Fallbeispiel 3: Umgehungsanastomose bei stenosierendem Morbus Crohn
Ein Patient leidet an einer langstreckigen, fibrotischen Striktur des terminalen Ileums bei bekanntem Morbus Crohn. Aufgrund des Allgemeinzustands wird auf eine Resektion verzichtet und stattdessen eine entlastende Jejuno-Zökostomie angelegt. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach der GOÄ-Ziffer 3168 zum Regelsatz, da keine Darmanteile entfernt wurden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3168: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3168 ist die fehlerhafte Kombination mit Resektionsleistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob neben der Anastomose auch eine Resektion stattgefunden hat. Ist dies der Fall, darf die GOÄ 3168 nicht berechnet werden; stattdessen muss zwingend die GOÄ-Ziffer 3169 (Jejuno-Zökostomie mit Resektion) zum Ansatz kommen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu reinen Adhäsiolysen. Wird die Verbindung der Darmabschnitte durch das Lösen von Verwachsungen vorbereitet, ist diese Leistung in der Regel mit der Hauptleistung abgegolten. Nur bei extremem, das übliche Maß weit übersteigendem Aufwand kann eine separate Ziffer oder ein erhöhter Steigerungssatz gerechtfertigt sein. Eine unbegründete Doppelabrechnung fördert hier regelmäßig zu Rechnungskürzungen.
Achtung: Rechnen Sie niemals die GOÄ 3168 und die GOÄ 3169 nebeneinander für denselben Darmabschnitt ab. Die Resektion schließt die alleinige Anastomosenziffer 3168 strikt aus.
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Dokumentation der GOÄ 3168: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im OP-Bericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss den genauen Verlauf der Anastomosierung, die verwendeten Nahttechniken oder Klammernahtgeräte sowie die anatomischen Verhältnisse detailliert beschreiben. Insbesondere der Verzicht auf eine Resektion muss aus dem Bericht klar hervorgehen, um die Wahl der GOÄ 3168 zu rechtfertigen.
Falls Erschwerungsfaktoren vorliegen, die eine Steigerung des Geböhrensatzes begründen, müssen diese im Freitext des OP-Berichts explizit genannt werden. Dazu gehören beispielsweise extreme Adipositas, ausgeprägte Narbenbildung nach Voroperationen oder anatomische Varianten. Eine bloÖe Floskel wie "schwierige OP" reicht für die Erstattungsfähigkeit bei den Kostenträgern nicht aus.
Dokumentationsbeispiel: "Nach medianer Laparotomie Darstellung des stenosierten Colon ascendens. Aufgrund der Inoperabilität Entschluss zur palliativen Ileotransversostomie. Anlage einer Seit-zu-Seit-Anastomose zwischen terminalem Ileum und Colon transversum mittels fortlaufender PDS-Naht. Keine Resektion von Darmanteilen. Komplikationsloser Bauchdeckenverschluss."
GOÄ 3168: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3168 kann bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder erhöhtem Zeitaufwand über den 2,3-fachen Satz hinaus gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchsstatz sind erhebliche Verwachsungen im Operationsgebiet, die eine zeitintensive Präparation erfordern. Auch ein schlechter Allgemeinzustand des Patienten oder eine ausgeprägte Adipositas permagna, die den operativen Zugang erschwert, sind anerkannte Steigerungsgründe.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3168 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie eigenständige operative Schritte darstellen und nicht Teil der Hauptleistung sind. Hierzu gehört beispielsweise die operative Sanierung von Bauchwandhernien oder eine eigenständige, ausgedehnte Adhäsiolyse (z. B. nach GOÄ 3178), wenn diese in einem anderen anatomischen Bereich stattfindet. Die Kombination mit Anästhesieleistungen und postoperativer Überwachung ist ebenfalls regelhaft möglich, wobei auf die Einhaltung der Abrechnungsbestimmungen zu achten ist.
Ziffer 3168 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 3168 (Jejuno-Zökostomie) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10679 — „Gastroenterostomie oder Umgehungsanastomose von Dünndarm, Dickdarm oder Magen, als selbständige …" (678,69 €, bisher 2,3-facher Satz: 348,56 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3168
Was hat nicht gestimmt?