GOÄ 3169: Kolonteilresektion rechtssicher abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3169
Teilresektion des Kolons – auch mit Anastomose –
Punktzahl 3750  
Einfachsatz 218,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 502,73 € 2,3x
Höchstsatz 765,03 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3169 (Teilresektion des Kolons). Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und onkologische Besonderheiten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3169

Teilresektion des Kolons – auch mit Anastomose –

Die Gebührenordnungsziffer 3169 beschreibt die Teilresektion des Kolons, unabhängig davon, ob eine anschließende Anastomose zur Wiederherstellung der Darmpassage durchgeführt wird oder nicht. Diese Leistung ist mit 3750 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 218,58 € entspricht.

Die Ziffer deckt das operative Entfernen eines Teilstücks des Dickdarms ab. Da die GOÄ historisch gewachsen ist, unterscheidet sie bei dieser Leistung nicht zwischen gutartigen Erkrankungen wie einer Divertikulitis und bösartigen Tumorerkrankungen. Die chirurgische Leistung umfasst den eigentlichen Resektionsvorgang sowie die Rekonstruktion mittels Naht oder Klammernahtgerät.

GOÄ 3169 in der Praxis: Indikationen und onkologische Operationsprinzipien

In der chirurgischen Praxis findet die GOÄ 3169 Anwendung bei verschiedenen Segmentresektionen des Dickdarms. Typische Indikationen sind das Kolonkarzinom, fortgeschrittene Adenome, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen oder rezidivierende Divertikulitiden. Das Kolon unterteilt sich anatomisch in das Zökum, das Colon ascendens, das Colon transversum, das Colon descendens und das Colon sigmoideum.

Bei malignen Erkrankungen bestimmt das Lymphabflussgebiet das Ausmaß der Resektion. Typische onkologische Operationsverfahren, die unter der GOÄ 3169 abgerechnet werden, sind die Hemikolektomie rechts, die Transversumresektion, die Hemikolektomie links sowie die Sigmaresektion. Erst bei einer sehr ausgedehnten Resektion oder einer subtotalen Kolektomie kommt die höher bewertete GOÄ 3170 zum Einsatz.

Tipp: Da die GOÄ keine eigene Position für die systematische Lymphadenektomie im Bauchraum enthält, kann für die Ausräumung der Lymphabflussgebiete die Ziffer 1809 analog (hohe Lymphdissektion) oder die Ziffer 1783 analog (eingeschränkte Lymphdissektion) zusätzlich herangezogen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3169

Fallbeispiel 1: Onkologische Hemikolektomie rechts

Ein Patient stellt sich mit einem Adenokarzinom des Colon ascendens vor. Es erfolgt eine offene Hemikolektomie rechts mit Entfernung des terminalen Ileums, des Zökums und des Colon ascendens unter Mitnahme des mesokolischen Lymphabflussgebietes sowie eine anschließende ileotransversostomische Anastomose.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3169 für die Teilresektion des Kolons. Die systematische Lymphknotendissektion entlang der versorgenden Gefäßstämme wird zusätzlich über die Ziffer 1809 analog liquidiert.

Fallbeispiel 2: Sigmaresektion bei rezidivierender Divertikulitis

Bei einer Patientin mit rezidivierender, gedeckt perforierter Divertikulitis des Colon sigmoideum wird eine elektive Sigmaresektion durchgeführt. Nach Mobilisation der linken Flexur und des Colon descendens erfolgt die Resektion des betroffenen S-Darms und eine descendorektostomische Anastomose.

Diese Operation wird primär mit der GOÄ 3169 berechnet. Da es sich um eine gutartige Erkrankung handelt, entfällt die onkologische Lymphadenektomie, jedoch können eventuell vorhandene Verwachsungen außerhalb des eigentlichen Operationsgebietes die Abrechnung beeinflussen.

Fallbeispiel 3: Zweizeitige Resektion bei synchronen Tumoren

Ein Patient weist zwei synchrone, nicht zusammenhängende Karzinome im Colon ascendens und im Colon descendens auf. Es werden in einer Sitzung zwei getrennte Teilresektionen vorgenommen, die nicht in direkter anatomischer Verbindung stehen.

In diesem speziellen Fall ist die GOÄ 3169 zweimal berechenbar. Hierbei muss jedoch die Ziffer 3135 (Zuschlag für die zweite Operation) entsprechend berücksichtigt beziehungsweise abgezogen werden, um eine Überlappung der Allgemeinleistungen zu vermeiden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3169: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die explizit ausgeschlossen sind. Die GOÄ 3169 darf nicht zusammen mit den Ziffern 3144 (Magenresektion), 3168 (andere Darmoperationen), 3170 (totale Kolektomie), 3174, 3181 oder 3183 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung von Adhäsiolysen. Das Lösen von Verwachsungen im unmittelbaren Operationsgebiet ist mit der Hauptleistung abgegolten und darf nicht separat über die Ziffer 3172 berechnet werden. Nur wenn Verwachsungen außerhalb des Operationsgebietes gelöst werden müssen, ist die Ziffer 3172 zusätzlich ansetzbar.

Achtung: Die bloße Darstellung des Harnleiters zur Vermeidung von intraoperativen Verletzungen rechtfertigt nicht die Abrechnung der Ziffer 1829. Diese Ziffer für die Ureterolyse ist nur dann berechnungsfähig, wenn der Harnleiter nachweislich aus tumorösen oder narbigen Verwachsungen aktiv freigelegt werden musste.

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Dokumentation der GOÄ 3169: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im Operationsbericht müssen die genauen anatomischen Grenzen der Resektion, die Art der Anastomosierung sowie die Darstellung und Schonung benachbarter Strukturen detailliert beschrieben werden.

Besonders sorgfältig müssen zusätzliche Leistungen dokumentiert werden. Soll eine analoge Lymphknotendissektion oder eine Adhäsiolyse abgerechnet werden, muss der Bericht den konkreten Mehraufwand und die anatomische Lokalisation außerhalb des Standard-Resektionsgebietes zweifelsfrei belegen.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Mobilisation der rechten Flexur Darstellung des Duodenums und des rechten Ureters. Resektion des Colon ascendens und des terminalen Ileums. Systematische Lymphadenektomie entlang der Vasa colica media und dextra bis zum Abgang aus der Arteria mesenterica superior (Dokumentation für Ziffer 1809 analog). Wiederherstellung der Kontinuität mittels Seit-zu-Seit-Klammernahtanastomose..."

GOÄ 3169: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 3169 liegt beim 2,3-fachen Satz (502,73 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 3,5 (765,03 €) erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Begründungen sind erhebliche Verwachsungen bei Zustand nach Voroperationen, extreme Adipositas des Patienten oder akute Entzündungszustände, die das Gewebe vulnerabel machen.

Auch anatomische Varianten oder eine intraoperativ notwendige Erweiterung des Eingriffs können als Begründung für den Steigerungsfaktor dienen. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 3169 können verschiedene fakultative Leistungen kombiniert werden. Hierzu gehört die Ziffer 3210 für die Anlage eines temporären oder permanenten Anus praeter, falls die Anastomose geschützt werden muss oder primär nicht möglich ist. Auch die Ziffer 3172 analog für die Resektion des großen Netzes (Omentektomie) ist bei onkologischen Indikationen häufig kombinierbar.

Wird im Rahmen einer subtotalen Kolektomie der Teil zwischen Zökum und Sigma entfernt, kann eine prophylaktische Appendektomie nach Ziffer 3200 berechnet werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn das Zökum selbst verbleibt und durch die veränderte Lage im Bauchraum eine spätere atypische Symptomatik verhindert werden soll.

Ziffer 3169 in der neuen GOÄ

Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3169 (Teilresektion des Kolons – auch mit Anastomose –) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 502,73 €):

  • 10685 „Teilresektion des Kolons (z.B. Ileozökalresektion, Hemikolektomie rechts oder links, …" (897,25 €) — bei Teilresektion eines zusammenhängenden Kolonabschnitts
  • 10686 „Erweiterte bis subtotale Resektion des Kolons einschließlich Resektion beider Flexuren …" (1.256,43 €) — bei Resektion unterschiedlicher, nicht zusammenhängender Dickdarmsegmente

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3169

Die GOÄ-Ziffer 3169 wird für die operative Teilresektion des Dickdarms berechnet, unabhängig davon, ob eine Anastomose angelegt wird. Typische Indikationen sind Kolonkarzinome, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen oder Divertikulitiden.
Ja, die Wiederherstellung der Darmkontinuität mittels Anastomose ist bereits mit der GOÄ-Ziffer 3169 abgegolten. Ein separater Ansatz von Nahtziffern für die Anastomose ist daher nicht zulässig.
Die GOÄ 3169 kann zweimal berechnet werden, wenn zwei voneinander getrennte, nicht zusammenhängende Teilresektionen durchgeführt werden. In diesem Fall muss jedoch die Ziffer 3135 für die zweite Operation berücksichtigt werden.
Neben der GOÄ 3169 dürfen die Ziffern 3144, 3168, 3170, 3174, 3181 und 3183 nicht am selben Tag für dasselbe Operationsgebiet abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Bestimmungen der GOÄ fest verankert.
Da die GOÄ keine eigene Ziffer für die abdominelle Lymphadenektomie enthält, erfolgt die Abrechnung analog. Hierfür können die Ziffern 1809 analog für eine hohe Lymphdissektion oder 1783 analog herangezogen werden.
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