GOÄ 3174: Darmduplikatur korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3174
Operative Beseitigung einer Darmduplikatur
Punktzahl 2700  
Einfachsatz 157,38 € 1,0x
Regelhöchstsatz 361,97 € 2,3x
Höchstsatz 550,83 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3174: Erfahren Sie alles über die operative Beseitigung einer Darmduplikatur, Fallbeispiele und typische Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3174

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3174 wie folgt:

GOÄ-Ziffer 3174: Operative Beseitigung einer Darmduplikatur (2700 Punkte)

Diese chirurgische Leistung fällt unter den Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) und ist im Unterabschnitt XIV für Ösophagus- und Abdominalchirurgie angesiedelt. Die Ziffer beschreibt die operative Sanierung einer angeborenen Fehlbildung des Magen-Darm-Trakts. Eine im Rahmen dieses Eingriffs durchgeführte Darmresektion ist explizit in der Leistung enthalten und darf nicht gesondert berechnet werden.

GOÄ 3174 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3174 ist gegeben, wenn eine klinisch relevante Darmduplikatur operativ entfernt wird. Diese Fehlbildungen können im gesamten Gastrointestinaltrakt auftreten, betreffen jedoch am häufigsten das Ileum. Häufig führen sie zu Symptomen wie chronischen Schmerzen, Passagestörungen oder gastrointestinalen Blutungen.

Der operative Eingriff erfordert in der Regel eine Laparotomie oder einen minimalinvasiven Zugang. Nach der Identifikation der Duplikatur erfolgt die vollständige Resektion des betroffenen Segments. Da die Duplikatur meist die Blutversorgung mit dem gesunden Darmabschnitt teilt, ist eine segmentale Mitresektion des normalen Darms meist unumgänglich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3174

Fallbeispiel 1: Operative Sanierung einer ilealen Duplikatur

Ein vierjähriges Kind wird mit dem Verdacht auf einen rezidivierenden Ileus laparotomiert. Intraoperativ zeigt sich eine zystische Darmduplikatur des terminalen Ileums. Es erfolgt die Resektion des betroffenen Segments und eine anschließende End-zu-End-Anastomose.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3174 zum Regelsatz. Die durchgeführte Darmresektion ist mit dieser Ziffer abgegolten und wird nicht separat berechnet.

Fallbeispiel 2: Duplikatur des Colon ascendens beim Erwachsenen

Bei einem erwachsenen Patienten mit unklaren abdominellen Beschwerden wird eine Duplikatur des Colon ascendens diagnostiziert. Der Eingriff gestaltet sich aufgrund ausgeprägter entzündlicher Verwachsungen im Retroperitoneum als überdurchschnittlich zeitaufwendig.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3174. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 angewendet und im OP-Bericht ausführlich begründet.

Fallbeispiel 3: Zufallsbefund bei einer Laparotomie

Im Rahmen einer geplanten Operation wegen eines anderen abdominellen Befundes wird eine symptomlose, aber interventionsbedürftige Duplikatur des Jejunums entdeckt und reseziert. Der Eingriff erfordert eine Erweiterung des operativen Zugangs und eine zusätzliche Segmentresektion.

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3174 erfolgt neben den anderen zulässigen operativen Leistungen. Die Dokumentation muss den eigenständigen Charakter dieser operativen Maßnahme klar belegen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3174: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Codierung einer Darmresektion (z. B. nach den Ziffern 3136 oder 3138). Da die Darmresektion laut Leistungsbeschreibung explizit inbegriffen ist, führt diese Doppelabrechnung regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Ausschluss der GOÄ-Ziffer 3169. Die operative Beseitigung eines Meckelschen Divertikels darf nicht am selben Tag neben der GOÄ-Ziffer 3174 abgerechnet werden. Prüfstellen achten streng auf die Einhaltung dieser Abrechnungsausschlüsse.

Achtung: Die zusätzliche Abrechnung einer Darmresektion neben der GOÄ 3174 führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen, da diese Leistung explizit im Leistungsumfang enthalten ist.

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Dokumentation der GOÄ 3174: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue anatomische Lage, die Ausdehnung der Duplikatur sowie die Notwendigkeit der Resektion detailliert beschreiben. Auch die Art der Rekonstruktion, wie die Anastomosentechnik, muss klar hervorgehen.

Besondere Schwierigkeiten, die eine Erhöhung des Steigerungsfaktors rechtfertigen, müssen direkt im Bericht dokumentiert werden. Dazu gehören beispielsweise ein hoher Blutverlust, narbige Adhäsionen oder anatomische Varianten.

Dokumentation: Laparotomie, Darstellung des terminalen Ileums. Identifikation einer 5 cm großen, intramuralen Darmduplikatur. Segmentale Resektion des betroffenen Ileumabschnitts inklusive der Duplikatur. End-zu-End-Anastomose mittels fortlaufender Naht. Blutstillung und schichtweiser Wundverschluss.

GOÄ 3174: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3174 kann bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus gesteigert werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor bis zu 3,5 sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder akute entzündliche Prozesse im Operationsgebiet. Auch ein erhöhtes Risiko bei multimorbiden Patienten kann als medizinische Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung können begleitende Maßnahmen wie die postoperative Überwachung oder spezielle diagnostische Verfahren abgerechnet werden. Häufig wird die Ziffer in Kombination mit Anästhesieleistungen oder der Anlage von Drainagen codiert. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine Zielleistungsstörungen vorliegen und die Kombinationsverbote beachtet werden.

Tipp: Nutzen Sie bei komplexen anatomischen Verhältnissen oder ausgeprägten entzündlichen Veränderungen im Operationsgebiet eine detaillierte Begründung, um den Schwellenwert von 2,3 auf bis zu 3,5 anzuheben.

Ziffer 3174 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3174 (Operative Beseitigung einer Darmduplikatur) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10683 — „Operative Beseitigung einer Atresie, Stenose, Darmduplikatur und/oder eines Divertikels oder eines …" (749,18 €, bisher 2,3-facher Satz: 361,97 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3174

Die GOÄ-Ziffer 3174 umfasst die vollständige operative Beseitigung einer Darmduplikatur. Eine in diesem Rahmen erforderliche Darmresektion ist bereits inbegriffen und darf nicht separat berechnet werden.
Nein, eine gemeinsame Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3174 und der GOÄ-Ziffer 3169 für das Meckelsche Divertikel ist ausgeschlossen. Es muss die höherwertige oder primär erbrachte Leistung gewählt werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3174 beträgt 361,97 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 157,38 €.
Ein Steigern auf den 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen, anatomische Besonderheiten oder schwere entzündliche Veränderungen.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3174 kann auch bei einem laparoskopischen Vorgehen herangezogen werden. Gegebenenfalls kann der laparoskopische Mehraufwand über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden.
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