Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3173 für die operative Entfernung des Meckel’schen Divertikels. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen und Kombinationen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3173
Operative Entfernung des Meckel’schen Divertikels (1480 Punkte, Einfachsatz 86,27 €, Regelhöchstsatz 198,42 €)
Die GOÄ-Ziffer 3173 beschreibt die operative Entfernung des angeborenen Meckel’schen Divertikels. Diese anatomische Besonderheit stellt eine Ausstülpung des Dünndarms dar, die sich aus dem unvollständig zurückgebildeten Dottergang entwickelt. Die Leistung umfasst den gesamten operativen Zugang, die Darstellung des Divertikels sowie dessen vollständige Resektion und den anschließenden Verschluss der Darmwand.
In der chirurgischen Praxis ist diese Ziffer primär für die Exzision des Divertikels reserviert. Sollte die Pathologie jedoch so ausgeprägt sein, dass eine Keilresektion oder gar eine Segmentresektion des betroffenen Dünndarmabschnitts notwendig wird, greifen andere gebührenrechtliche Regelungen. Die Ziffer deckt somit die isolierte Abtragung des Divertikels ab.
GOÄ 3173 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Abgrenzung
Die Indikation zur Entfernung eines Meckel’schen Divertikels ergibt sich meist aus akuten Komplikationen. Häufig führt eine Meckel-Divertikulitis, die klinisch oft einer akuten Appendizitis gleicht, zur Operation. Auch gastrointestinale Blutungen, verursacht durch ektope Magenschleimhaut im Divertikel, oder ein mechanischer Ileus sind klassische Szenarien.
Wichtig für die korrekte Abrechnung ist die Abgrenzung zu anderen Abschnitten des Magen-Darm-Trakts. Divertikeloperationen an der Speiseröhre werden beispielsweise nach GOÄ 3126 berechnet, während Eingriffe am Duodenum unter GOÄ 3165 fallen. Für erworbene Divertikel im Jejunum oder Ileum ist die GOÄ-Ziffer 3166 anzuwenden, welche jedoch explizit nicht neben der 3173 stehen darf.
Achtung: Wird nicht nur das Divertikel selbst abgetragen, sondern muss der gesamte divertikeltragende Dünndarmabschnitt reseziert werden, ist dies keine Leistung nach Nr. 3173. In diesem Fall ist die Dünndarmresektion nach GOÄ-Ziffer 3167 zu berechnen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3173
Fallbeispiel 1: Akute Meckel-Divertikulitis bei Verdacht auf Appendizitis
Ein Patient stellt sich mit rechtsseitigen Unterbauchschmerzen vor. Unter dem Verdacht einer akuten Appendizitis erfolgt die Laparoskopie. Intraoperativ zeigt sich ein unauffälliger Wurmfortsatz, jedoch ein hochgradig entzündetes Meckel-Divertikel. Dieses wird mittels Stapler abgetragen.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3173 für die Divertikelektomie. Da der Wurmfortsatz reizlos war und nicht entfernt wurde, entfällt die Appendektomie. Zur Anwendung kommt zusätzlich der entsprechende Zuschlag für minimal-invasive Chirurgie.
Fallbeispiel 2: Meckel-Divertikel-Resektion mit Darmsegmentresektion
Bei einem Patienten mit rezidivierenden gastrointestinalen Blutungen wird ein Meckel-Divertikel diagnostiziert. Intraoperativ zeigt sich eine breite Basis des Divertikels mit entzündlichen Veränderungen der angrenzenden Ileumwand. Um eine sichere Anastomose zu gewährleisten, wird eine Segmentresektion des Ileums durchgeführt.
Da hierbei der divertikeltragende Darmabschnitt vollständig reseziert wurde, darf die GOÄ 3173 nicht abgerechnet werden. Stattdessen ist die GOÄ-Ziffer 3167 (Resektion des Dünndarms) anzusetzen. Dies sichert eine adäquate Honorierung des deutlich höheren operativen Aufwands.
Fallbeispiel 3: Ambulante Entfernung als symptomatischer Nebenbefund
Im Rahmen einer geplanten ambulanten diagnostischen Laparoskopie wegen unklarer Unterbauchschmerzen wird ein entzündlich verändertes Meckel-Divertikel entdeckt und direkt operativ entfernt. Der Eingriff verläuft komplikationslos.
Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3173. Da der Eingriff ambulant durchgeführt wurde, kann zusätzlich der Zuschlag nach GOÄ 445 für ambulante operative Leistungen berechnet werden. Dies steigert den Gesamterlös des ambulanten Eingriffs erheblich.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3173: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3173 mit den Ziffern 3165 (Duodenum) oder 3166 (Jejunum/Ileum). Diese Kombinationen sind durch die Ausschlussbestimmungen der GOÄ strikt untersagt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen umgehend.
Ein weiterer Streitpunkt ist die gleichzeitige Durchführung einer Appendektomie (GOÄ 3135). Wird neben der Entfernung des Meckel’schen Divertikels auch der Wurmfortsatz entfernt, fordern Prüfer oft eine genaue Begründung für die medizinische Notwendigkeit beider Eingriffe. Ohne lückenlose Dokumentation wird die Appendektomie häufig als unselbstständige Teilleistung abgewertet.
Achtung: Achten Sie darauf, bei einer Dünndarmteilresektion nicht fälschlicherweise die Ziffer 3173 anzusetzen. Die Resektion eines Darmabschnitts ist mit der höher bewerteten GOÄ 3167 abzurechnen, was bei Prüfungen oft zugunsten des Arztes korrigiert werden muss.
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Dokumentation der GOÄ 3173: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der chirurgische Zugangsweg, die anatomischen Verhältnisse und die genaue Lokalisation des Divertikels detailliert beschrieben werden. Auch die angewandte Resektionstechnik (z. B. Keilexzision oder Stapler-Abtragung) muss klar hervorgehen.
Besonders wichtig ist die Darstellung der medizinischen Notwendigkeit, falls der Eingriff als Nebenbefund durchgeführt wurde. Die histopathologische Untersuchung des entnommenen Gewebes sollte stets veranlasst und der Befundbericht zur Akte genommen werden. Dies dient als unwiderlegbarer Nachweis für die erbrachte Leistung.
Dokumentation: Laparoskopische Darstellung des terminalen Ileums. Ca. 50 cm oral der Bauhin-Klappe zeigt sich ein ca. 4 cm langes Meckel-Divertikel mit entzündlicher Wandverdickung. Breitbasige Abtragung des Divertikels mittels Endo-GIA-Stapler unter Schonung des Dünndarmlumens. Bergung des Präparats zur histopathologischen Aufarbeitung.
GOÄ 3173: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 3173 liegt beim 2,3-fachen Satz (198,42 €). Bei besonders schwierigen operativen Bedingungen kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (301,94 €) gesteigert werden. Typische Begründungen hierfür sind ausgeprägte Verwachsungen im Bauchraum nach Voroperationen, eine schwere akute Entzündung mit Peritonitisgefahr oder eine ausgeprägte Adipositas permagna des Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung GOÄ 3173 können verschiedene Begleit- und Zuschlagsleistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungsziffern sowie der ambulante OP-Zuschlag 445. Auch die histologische Untersuchung des Präparats durch den Pathologen schließt sich an den Eingriff an.
Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen immer patientenindividuelle Besonderheiten. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen den Kostenträgern meist nicht aus und führen zu zeitintensiven Rückfragen.
Ziffer 3173 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 3173 (Operative Entfernung des Meckel’schen Divertikels) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10683 — „Operative Beseitigung einer Atresie, Stenose, Darmduplikatur und/oder eines Divertikels oder eines …" (749,18 €, bisher 2,3-facher Satz: 198,42 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3173
Was hat nicht gestimmt?