Die Abrechnung von intrathorakalen Eingriffen am Ösophagus nach GOÄ 3126 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Praxisbeispiele und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3126
Intrathorakaler Eingriff am Ösophagus - 4000 Punkte. Die Eröffnung des knöchernen Thorax und die übrigen begleitenden chirurgischen Leistungen sind mit Nr. 3126 abgegolten. Entfernung eines im Halsteil der Speiseröhre sitzenden Divertikels (Zenker-Pulsationsdivertikel) oder hochsitzendem Ösophaguskarzinoms ist mit Nr. 3126 zu bewerten.
Die GOÄ-Ziffer 3126 bildet hochkomplexe chirurgische Eingriffe an der Speiseröhre ab. Der Verordnungsgeber hat hierbei festgelegt, dass der operative Zugangsweg – insbesondere die Thorakotomie – bereits in der Bewertung enthalten ist. Eine separate Abrechnung der Thoraxeröffnung ist somit ausgeschlossen.
Zudem erstreckt sich der Anwendungsbereich über den rein intrathorakalen Raum hinaus auf spezifische Eingriffe im Halsbereich. Die Sanierung eines Zenker-Divertikels oder die Resektion eines hochsitzenden Ösophaguskarzinoms sind explizit dieser Ziffer zugeordnet. Dies stellt eine bewertungsrelevante Besonderheit dar, die in der Praxis oft übersehen wird.
GOÄ 3126 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3126 ist primär in der Thoraxchirurgie und der viszeralchirurgischen Onkologie angesiedelt. Typische Indikationen umfassen maligne Neubildungen der Speiseröhre, schwere Motilitätsstörungen oder fortgeschrittene Divertikelbildungen. Da diese Eingriffe mit erheblichen Risiken und hoher technischer Komplexität verbunden sind, verlangt die Abrechnung eine präzise Zuordnung der erbrachten Teilschritte.
Besonders hervorzuheben ist die explizite Erwähnung des Zenker-Pulsationsdivertikels. Obwohl dieser Eingriff anatomisch im zervikalen Bereich stattfindet, erfolgt die Bewertung aufgrund des hohen operativen Aufwands analog zur intrathorakalen Ziffer. Dies sichert eine angemessene Vergütung für den Operateur.
Tipp: Bei der operativen Versorgung eines Zenker-Divertikels sollte stets geprüft werden, ob zusätzliche rekonstruktive Maßnahmen an der Ösophaguswand erforderlich waren, die gegebenenfalls gesondert bewertet werden können.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3126
Fallbeispiel 1: Resektion eines Ösophaguskarzinoms
Ein Patient stellt sich mit einem lokal begrenzten, intrathorakalen Ösophaguskarzinom vor. Es erfolgt die transthorakale Ösophagusresektion mit anschließender Rekonstruktion. Die Eröffnung des Thorax und die Mobilisation der Speiseröhre sind wesentliche Bestandteile des Eingriffs. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3126 zum Regelsatz, da der Zugangsweg bereits abgegolten ist.
Fallbeispiel 2: Abtragung eines Zenker-Divertikels
Bei einer Patientin liegt ein symptomatisches, großes Zenker-Pulsationsdivertikel im Halsteil der Speiseröhre vor. Der Operateur führt die offene Divertikelabtragung mit Myotomie des Musculus cricopharyngeus durch. Obwohl der Eingriff zervikal erfolgt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3126 laut Leistungsbeschreibung explizit korrekt und berechtigt.
Fallbeispiel 3: Intrathorakale Ösophagussanierung bei Perforation
Nach einer iatrogenen Ösophagusperforation erfolgt die notfallmäßige Thorakotomie mit Übernähung der Perforationsstelle und Einlage von Drainagen. Aufgrund der entzündlichen Gewebeveränderungen gestaltet sich der Eingriff als äußerst schwierig. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3126 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 unter Angabe der zeitlichen und anatomischen Erschwernisse.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3126: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Ansetzung von Zugangsziffern. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen regelmäßig die Abrechnung einer Thorakotomie, wenn diese neben der GOÄ 3126 dokumentiert wird. Da die Thoraxeröffnung explizit abgegolten ist, führt diese Doppelabrechnung unweigerlich zu Beanstandungen.
Zudem müssen die strikten Abrechnungsausschlüsse beachtet werden. Die GOÄ-Ziffer 3126 darf nicht neben den Ziffern 3010 (Magen- oder Darmresektion), 3127 (Eingriff am Ösophagus vom Bauchraum aus) oder 3130 (Eingriff am Magen) abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Ausschlusskriterien führt zum vollständigen Honorarverlust für die nachgelagerten Ziffern.
Achtung: Die Kombination der GOÄ 3126 mit abdominellen Eingriffen wie der Magenmobilisation zur Rekonstruktion (z. B. Magenhochzug) muss genauestens geprüft werden, da hier schnell Überschneidungen mit den Ausschlussziffern entstehen.
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Dokumentation der GOÄ 3126: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den genauen Zugangsweg, die Darstellung des Ösophagus sowie alle präparatorischen Einzelschritte präzise beschreiben. Insbesondere bei der Entfernung von Divertikeln im Halsteil muss die topographische Zuordnung eindeutig hervorgehen.
Falls intraoperative Komplikationen wie starke Blutungen oder ausgeprägte Verwachsungen auftreten, müssen diese mit Zeitangaben und den ergreifenden Gegenmaßnahmen dokumentiert werden. Nur so lässt sich ein erhöhter Steigerungsfaktor gegenüber den Kostenträgern rechtssicher begründen.
Dokumentationsbeispiel: "Intrathorakaler Eingriff am Ösophagus bei hochsitzendem Karzinom. Thorakotomie im 5. ICR rechts. Mühsame Präparation des Ösophagus aufgrund massiver postradiogener Fibrose. Komplette Mobilisation und Resektion des tumortragenden Segments. Blutstillung und Einlegen von zwei Thoraxdrainagen. Gesamtdauer des Eingriffs: 180 Minuten."
GOÄ 3126: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität intrathorakaler Eingriffe ist eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind ein extrem adipöser Patient, ausgeprägte Adhäsionen nach Voroperationen oder eine chronische Entzündung des Mediastinums. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar im Rechnungsformular dargelegt werden.
Typische Ziffernkombinationen
Zulässig ist die Kombination mit Anästhesieleistungen sowie postoperativen Überwachungsziffern. Auch histologische Untersuchungen des entnommenen Gewebes können separat über die entsprechenden Abschnitte der GOÄ liquidiert werden. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der Ziffer 3127, da abdominelle und thorakale Zugangswege bei kombinierten Eingriffen gesondert geregelt sind und die Ausschlüsse strikt einzuhalten sind.
Ziffer 3126 in der neuen GOÄ
Die Leistung Intrathorakaler Eingriff am Ösophagus (Ziffer 3126) wird in der neuen GOÄ auf folgende Positionen abgebildet (bisher 2,3-facher Satz: 536,25 €):
- 10626 „Ösophagotomie, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Behandlung von Ösophagus- …" (897,25 €)
- 10629 „Lokale Eingriffe am thorakalen Ösophagus, ggf. einschließlich -Abtragung von Divertikeln …" (1.022,04 €)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3126
Was hat nicht gestimmt?