Die Abrechnung der Dünndarmanastomose nach GOÄ-Ziffer 3167 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3167
Anastomose im Dünndarmbereich – auch mit Teilresektion –
Die GOÄ-Ziffer 3167 beschreibt die operative Wiederherstellung der Kontinuität des Dünndarms durch eine Anastomose. Diese Leistung ist mit 2220 Punkten bewertet und deckt sowohl die reine Verbindung zweier Darmenden als auch eine eventuell notwendige Teilresektion des Dünndarms ab. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den abdominalchirurgischen Eingriffen angesiedelt.
Die Besonderheit dieser Ziffer liegt darin, dass die Resektion eines Dünndarmabschnitts bereits abgegolten ist, sofern es sich um eine Standard-Teilresektion handelt. Erst bei einer langstreckigen Resektion müssen andere gebührenrechtliche Bewertungen herangezogen werden.
GOÄ 3167 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
In der chirurgischen Praxis kommt die GOÄ 3167 bei einer Vielzahl von Indikationen zum Einsatz. Typische Szenarien umfassen die operative Sanierung von Dünndarmstenosen, schweren Verwachsungen (Bridenileus) oder umschriebenen entzündlichen Prozessen wie bei Morbus Crohn. Auch traumatische Verletzungen des Dünndarms, die eine Resektion erfordern, begründen den Ansatz dieser Ziffer.
Wichtig für die Abrechnung ist die Abgrenzung zu komplexeren Eingriffen. Wenn lediglich eine Übernähung oder ein einfacher Verschluss ohne Anastomosierung stattfindet, ist die GOÄ 3167 nicht die zutreffende Ziffer. Die operative Verbindung zweier Darmabschnitte muss das zentrale Element des Eingriffs darstellen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer geplanten oder ungeplanten Erweiterung des Eingriffs auf den Dickdarm (z. B. ileokolische Anastomose) andere, spezifischere Ziffern der GOÄ herangezogen werden müssen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3167
Fallbeispiel 1: Bridenileus mit Darmwandnekrose
Ein Patient stellt sich mit einem akuten Abdomen aufgrund eines Bridenileus vor. Intraoperativ zeigt sich ein nekrotischer Dünndarmabschnitt von ca. 10 cm Länge. Der betroffene Abschnitt wird reziert und eine End-zu-End-Anastomose angelegt. Da die Teilresektion in der Ziffer enthalten ist, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ 3167 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Stenose bei Morbus Crohn
Bei einer Patientin mit bekanntem Morbus Crohn liegt eine therapierefraktäre Stenose im terminalen Ileum vor. Es erfolgt die sparsame Resektion des stenosierten Segments mit anschließender Seit-zu-Seit-Anastomose. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3167, da die Teilresektion des Dünndarms integraler Bestandteil der Leistung ist.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Anastomosierung bei Adhäsionen
Nach multiplen Voroperationen zeigt sich ein ausgeprägtes Adhäsionskonvolut im Bauchraum. Die Präparation des Dünndarms gestaltet sich extrem zeitaufwendig. Nach Resektion eines geschädigten Segments wird die Anastomose unter erschwerten Bedingungen genäht. Hier wird die GOÄ 3167 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet, begründet durch den massiven intraoperativen Mehraufwand.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3167: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ 3167 neben der GOÄ 3181 (langstreckige Resektion). Die GOÄ schließt diese Kombination explizit aus. Wenn eine langstreckige Resektion durchgeführt wird, ist diese über die entsprechende Spezialziffer abzubilden, welche die Anastomosierung in der Regel bereits beinhaltet.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die gesonderte Abrechnung von Nahtmaterial oder Klammernahtgeräten (Staplern). Diese Verbrauchsmaterialien sind, sofern sie nicht als Einmalmaterialien explizit berechnungsfähig sind, oft mit den allgemeinen OP-Kosten abgegolten. Prüfen Sie hierzu stets die aktuellen Bestimmungen der GOÄ-Paragraphen zu den Sachkosten.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3167 und Ziffern für einfache Adhäsiolysen (z. B. GOÄ 3175) wird von Prüfstellen oft kritisch hinterfragt, da die Mobilisation des Darms zur Anastomosierung als Zielleistung gilt.
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Dokumentation der GOÄ 3167: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Bericht muss die Indikation für die Resektion, die genaue Lokalisation im Dünndarm sowie die angewandte Anastomosentechnik (z. B. Handnaht, Klammernaht, End-zu-End) detailliert beschreiben. Auch die Länge des rezierten Darmabschnitts sollte dokumentiert werden, um die Abgrenzung zur langstreckigen Resektion zu belegen.
Falls Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen, müssen diese direkt im OP-Bericht plastisch geschildert werden. Allgemeine Floskeln wie "schwierige Präparation" reichen oft nicht aus; beschreiben Sie stattdessen die konkreten anatomischen Barrieren.
Dokumentation: "...Nach Darstellung des terminalen Ileums zeigt sich eine 8 cm lange, narbige Striktur. Resektion des stenosierten Dünndarmsegments. Rekonstruktion der Passage mittels einer maschinellen Seit-zu-Seit-Anastomose unter Verwendung eines Linear-Staplers. Problemlose Durchblutungskontrolle..."
GOÄ 3167: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3167 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein extrem adipöser Patient, ausgeprägte entzündliche Veränderungen der Darmwand, die das Nähen erschweren, oder ein massiver Verwachsungsbauch, der eine zeitintensive Darstellung der Darmabschnitte erfordert.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Dünndarmanastomose im Rahmen größerer abdominaler Eingriffe durchgeführt. Zulässig ist oft die Kombination mit Ziffern für die Laparotomie (GOÄ 3135), sofern diese nicht bereits als Zugangsweg in der Hauptleistung enthalten ist. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern, die dieselbe Zielleistung (Wiederherstellung der Darmkontinuität) beinhalten. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlusskriterien im Gebührenverzeichnis ist daher unerlässlich.
Ziffer 3167 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 3167 (Anastomose im Dünndarmbereich – auch mit Teilresektion –) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10679 — „Gastroenterostomie oder Umgehungsanastomose von Dünndarm, Dickdarm oder Magen, als selbständige …" (678,69 €, bisher 2,3-facher Satz: 297,62 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3167
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