Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3181: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der langstreckigen Dünndarmresektion, Fallbeispiele und Ausschlusskriterien.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3181
Langstreckige Resektion, auch ganzer Konvolute, vom Dünndarm – gegebenenfalls einschließlich vom Dickdarm – mit Anastomose
Die GOÄ-Ziffer 3181 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Im Zentrum steht die langstreckige Resektion von Dünndarmabschnitten, die sich durch das Ausmaß des Eingriffs von einfachen, lokalisierten Resektionen abhebt. Die Ziffer umfasst explizit auch die Entfernung ganzer Darmkonvolute, wie sie beispielsweise bei schweren entzündlichen Prozessen oder Verwachsungen vorkommen.
Ein wesentliches Merkmal dieser Ziffer ist, dass die Rekonstruktion der Darmpassage mittels Anastomose bereits im Leistungsumfang enthalten ist. Zudem ist die optionale Mitresektion von Teilen des Dickdarms, sofern diese anatomisch oder pathologisch im Resektionsbereich liegen, mit dieser Gebühr abgegolten. Vorbemerkungen des entsprechenden GOÄ-Abschnitts zur Gewährleistung der chirurgischen Sorgfaltspflicht und der postoperativen Nachsorge sind hierbei stets zu beachten.
GOÄ 3181 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3181 setzt eine medizinische Notwendigkeit voraus, die über eine standardmäßige, kurzstreckige Resektion hinausgeht. Typische Indikationen in der klinischen Praxis sind fortgeschrittene Stadien chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, bei denen es zu ausgedehnten Strikturen oder Fistelbildungen gekommen ist. Auch akute Notfälle wie ein ausgeprägter Volvulus (Darmverdrehung) oder eine fortgeschrittene Mesenterialvenenthrombose erfordern häufig die Resektion größerer Darmabschnitte.
Ein entscheidendes Kriterium für die Wahl dieser Ziffer im Vergleich zur GOÄ 3167 (kurzstreckige Dünndarmresektion) ist die Ausdehnung des Befundes. Während die GOÄ 3167 für begrenzte, segmentale Resektionen herangezogen wird, fordert die GOÄ 3181 ein langstreckiges Vorgehen. Die Abgrenzung sollte im Operationsbericht anhand der konkreten Resektatlänge oder der Beschreibung des entzündlichen Konvoluts zweifelsfrei dargelegt werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3181
Fallbeispiel 1: Mesenterialinfarkt mit ausgedehnter Nekrose
Ein Patient stellt sich mit einem akuten Abdomen in der Klinik vor. Diagnostiziert wird ein fortgeschrittener Mesenterialinfarkt. Intraoperativ zeigt sich eine irreversible Nekrose des Dünndarms über eine Länge von 1,2 Metern. Es erfolgt die langstreckige Resektion des betroffenen Abschnitts und die Anlage einer End-zu-End-Anastomose. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 3181, da die Resektionslänge das Kriterium der Langstreckigkeit zweifelsfrei erfüllt.
Fallbeispiel 2: Rezidivierender Bridenileus mit Konvolutbildung
Bei einer Patientin mit multiplen Voroperationen kommt es zu einem mechanischen Bridenileus. Bei der Laparotomie zeigt sich ein massiv verbackenes Darmkonvolut, das sich nicht mehr schonend lösen lässt. Der Operateur entschließt sich zur Resektion des gesamten Konvoluts mit anschließender Wiederherstellung der Kontinuität. Da die Entfernung eines Konvoluts explizit im Leistungstext genannt ist, ist die Abrechnung der GOÄ 3181 hier vollkommen korrekt.
Fallbeispiel 3: Komplizierter Morbus Crohn mit Dickdarmbeteiligung
Ein Patient mit bekanntem Morbus Crohn leidet unter einer ausgeprägten Entzündung des terminalen Ileums, die auf das Coecum übergreift. Es erfolgt die Resektion von 60 cm Dünndarm sowie des betroffenen Dickdarmanteils (Ileocoecalresektion) mit anschließender ileokolischer Anastomose. Da die GOÄ 3181 die Mitresektion des Dickdarms ausdrücklich einschließt, ist diese Ziffer für den gesamten resektiven Eingriff anzusetzen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3181: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3181 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die bereits durch den Leistungstext abgegolten sind. Insbesondere die separate Abrechnung der Anastomose oder von Teilen der Dickdarmresektion führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Der Leistungstext schließt diese Teilschritte als integrale Bestandteile ein.
Zudem ist auf die strikten Ausschlussziffern zu achten. Die GOÄ 3181 darf nicht neben der GOÄ 3169 (Darmresektion mit Anlegung eines künstlichen Afters) abgerechnet werden. Prüfstellen monieren zudem häufig das Fehlen konkreter Längenangaben im OP-Bericht, wenn die Abgrenzung zur kurzstreckigen Resektion nach GOÄ 3167 nicht plausibel dargestellt ist.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 3181 neben der GOÄ 3169 ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ ausgeschlossen. Sollte ein Anus praeter angelegt werden, müssen die spezifischen Kombinationsregeln beachtet werden.
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Dokumentation der GOÄ 3181: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. Im Operationsbericht muss die Indikation für das langstreckige Vorgehen klar hervorgehen. Die Angabe der Resektatlänge in Zentimetern oder die detaillierte Beschreibung des entzündlichen Konvoluts ist zwingend erforderlich, um den Unterschied zur kurzstreckigen Resektion zu belegen.
Auch die Durchführung der Anastomose (z. B. Handnaht oder Stapleranastomose) sowie die histopathologische Aufarbeitung des Präparats sollten im Bericht dokumentiert werden. Dies stützt die Plausibilität der erbrachten Leistung bei nachträglichen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer.
Dokumentation: Langstreckige Resektion des terminalen Ileums über eine Länge von 85 cm bei floridem Morbus Crohn. Präparation des entzündlichen Konvoluts unter Schonung der retroperitonealen Strukturen. Zusätzliche sparsame Resektion des Coecums. Anlage einer Seit-zu-Seit-Anastomose mittels Klammernahtgerät.
Tipp: Vermerken Sie bei der Dokumentation stets, warum eine einfache Resektion nicht ausreichend war. Die Erwähnung von entzündlichen Konglomerattumoren oder ausgedehnten ischämischen Arealen sichert Ihre Abrechnung ab.
GOÄ 3181: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei der GOÄ 3181 bei Vorliegen erschwerender Faktoren gut begründbar. Typische Begründungen sind ein extrem zeitaufwendiger Adhäsionslöseprozess bei ausgeprägtem Bridenbauch, das Vorliegen einer diffusen Peritonitis oder eine extreme Adipositas permagna des Patienten. Auch anatomische Varianten oder erhebliche Blutungen, die eine aufwendige Hämostase erfordern, rechtfertigen die Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3181 können weitere selbstständige operative Leistungen berechnet werden, sofern sie nicht Teil des eigentlichen Resektionsverfahrens sind. Hierzu gehört beispielsweise die aufwendige Adhäsiolyse nach GOÄ 3153, wenn diese in anderen, nicht von der Resektion betroffenen Quadranten des Abdomens durchgeführt wird. Auch die diagnostische Laparoskopie (GOÄ 700) kann unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschaltet und separat berechnet werden, sofern die Entscheidung zur offenen Resektion erst intraoperativ getroffen wurde.
Ziffer 3181 in der neuen GOÄ
Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3181 (Langstreckige Resektion, auch ganzer Konvolute, vom Dünndarm – gegebenenfalls einschließlich vom Dickdarm – mit Anastomose) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 469,22 €):
- 10685 „Teilresektion des Kolons (z.B. Ileozökalresektion, Hemikolektomie rechts oder links, …" (897,25 €) — bei gleichzeitige Dickdarmresektion dokumentiert
- 10684 „Langstreckige Resektion eines Dünndarmsegmentes von mehr als 30 cm Länge, einschließlich …" (823,12 €) — bei Alter 30 Jahre
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3181
Was hat nicht gestimmt?