Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 3179 für die Dünndarmfaltung bei rezidivierendem Ileus rechtssicher abrechnen und Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3179
Faltung sämtlicher Dünndarmschlingen bei rezidivierendem Ileus
Die GOÄ-Ziffer 3179 beschreibt eine hochspezifische chirurgische Intervention am Dünndarm. Diese Methode kommt zum Einsatz, wenn wiederholte Darmverschlüsse durch massive Verwachsungen im Bauchraum (sogenannter rezidivierender Ileus) konservativ oder durch einfache Adhäsiolysen nicht mehr beherrscht werden können.
Chirurgisch wird der Dünndarm bei diesem Eingriff systematisch wie eine Serpentine aneinandergelegt und durch Nähte fixiert. Dieses Verfahren, historisch auch als Operation nach Child oder Noble bekannt, verhindert ein unkontrolliertes Abknicken der Darmschlingen bei erneuter Narbenbildung.
GOÄ 3179 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Indikation zur Faltung sämtlicher Dünndarmschlingen ist streng zu stellen und stellt meist eine Ultima Ratio bei ausgeprägtem Verwachsungsbauch dar. Typische Patientenszenarien umfassen Personen mit multiplen Voroperationen im Abdomen, die wiederholt unter einem Bridenileus litten.
Durch die geordnete Fixierung der Darmschlingen wird sichergestellt, dass der Speisebrei trotz unvermeidbarer postoperativer Verwachsungen ungehindert passieren kann. Die Abrechnung dieser Ziffer setzt voraus, dass tatsächlich die gesamte Länge des Dünndarms in die Faltung einbezogen wurde.
Tipp: Eine partielle Faltung einzelner Schlingen rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 3179 im Regelfall nicht. In solchen Fällen muss auf analoge Bewertungen oder niedrigere Ziffern ausgewichen werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3179
Fallbeispiel 1: Rezidivierender Bridenileus ohne Resektion
Ein Patient stellt sich mit dem vierten mechanischen Ileus innerhalb von zwei Jahren vor. Intraoperativ zeigt sich ein massiv verklebter Dünndarm, der nach vollständiger Adhäsiolyse komplett nach Noble gefaltet wird. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3179 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Dünndarmfaltung mit notwendiger Teilresektion
Bei der Präparation des Dünndarms zur Faltung zeigt sich eine ischämische, nicht mehr lebensfähige Darmschlinge. Es erfolgt eine Teilresektion des betroffenen Abschnitts mit anschließender End-zu-End-Anastomose, gefolgt von der Faltung der verbleibenden Schlingen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3179 kombiniert mit der GOÄ-Ziffer 3167 für die Resektion.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Faltung bei ausgeprägter Peritonitis
Aufgrund einer floriden Peritonitis und extrem vulnerabler Darmwände gestaltet sich die Faltung der Schlingen als technisch hochgradig anspruchsvoll und zeitaufwendig. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3179 erfolgt hier mit dem Höchstsatz von 3,5-fach unter Angabe der konkreten Erschwernisgründe.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3179: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von einfacher Adhäsiolyse und der Dünndarmfaltung. Private Krankenversicherungen argumentieren oft, dass das Lösen von Verwachsungen ein integraler Bestandteil der Mobilisation vor der Faltung ist.
Zudem wird die Ziffer 3179 fälschlicherweise herangezogen, wenn nur einzelne Abschnitte des Dünndarms gefaltet wurden. Der Leistungstext fordert explizit die Faltung "sämtlicher" Dünndarmschlingen, was bei einer Teilfaltung nicht erfüllt ist.
Achtung: Die bloße Inspektion des Darms oder das Lösen einer einzelnen Bride rechtfertigt keinesfalls den Ansatz dieser hochbewerteten chirurgischen Ziffer.
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Dokumentation der GOÄ 3179: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur sollte detailliert beschreiben, warum die Faltung medizinisch notwendig war und wie die anatomische Rekonstruktion durchgeführt wurde.
Insbesondere die Erwähnung der Nahttechnik, des verwendeten Nahtmaterials und der Einbezug aller Dünndarmabschnitte schützt vor Regressen. Auch die Schnitt-Naht-Zeit und eventuelle intraoperative Komplikationen müssen exakt dokumentiert werden.
Dokumentationsbeispiel: Nach vollständiger Adhäsiolyse des gesamten Dünndarms zeigt sich dieser frei beweglich. Aufgrund des rezidivierenden Ileusgeschehens erfolgt die systematische Faltung sämtlicher Dünndarmschlingen in Serpentinenform (Noble-Plikation) mittels resorbierbarer fortlaufender Serosonähte. Keine verbleibenden Knickstellen.
GOÄ 3179: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 ist bei der GOÄ 3179 gut zu begründen, wenn besondere anatomische Schwierigkeiten vorliegen. Typische Begründungen sind eine extreme Gewebevulnerabilität, massivste Voroperationen mit ausgeprägter Narbenbildung oder ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei der Präparation.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3179 können weitere eigenständige operative Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehört insbesondere die GOÄ-Ziffer 3167 für eventuell notwendige Dünndarmteilresektionen. Auch die Ziffern für die Anästhesie sowie postoperative Überwachungsleistungen sind regelhaft kombinierbar, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ziffer 3179 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 3179 (Faltung sämtlicher Dünndarmschlingen bei rezidivierendem Ileus) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10610 — „Operative Mobilisierung von Darm und Bauchorganen mit Lösung ausgedehnter Verwachsungen und/oder …" (782,12 €, bisher 2,3-facher Satz: 536,25 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3179
Was hat nicht gestimmt?