GOÄ 3177: Transposition von Magen/Darm korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3177
Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus
Punktzahl 5000  
Einfachsatz 291,44 € 1,0x
Regelhöchstsatz 670,31 € 2,3x
Höchstsatz 1020,04 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3177 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Indikationen, korrekte Dokumentation und wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3177

Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus

Die GOÄ-Ziffer 3177 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominal- und Ösophaguschirurgie. Sie ist mit einer hohen Punktzahl von 5000 Punkten bewertet, was die chirurgische Komplexität und den zeitlichen Aufwand dieses Eingriffs widerspiegelt.

Unter einer Transposition versteht man das gezielte Lösen, Verlagern und den funktionellen Wiedereinsatz eines Organteils an einer anatomisch neuen Stelle. Die Leistung setzt voraus, dass das transplantierte Gewebe (Magen oder Darm) die Grenzen des Abdomens verlässt, um beispielsweise im Thorax oder im Beckenbereich eine neue Funktion zu übernehmen.

GOÄ 3177 in der Praxis: Indikationen und anatomische Abgrenzung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3177 ist an enge anatomische und funktionelle Kriterien gebunden. Ein typisches Einsatzgebiet ist die Rekonstruktion der Speiseröhre nach einer Ösophagektomie, bei der ein Teil des Dickdarms (z. B. das Colon transversum) oder der Magen in den Brustkorb verlagert wird.

Ein weiteres wichtiges Szenario ist die tiefe Rektumresektion im Bereich des Schließmuskelapparates. Hierbei wird eine Kolontransposition tief in die Beckenhöhle durchgeführt, um die Kontinenz des Patienten zu erhalten oder wiederherzustellen.

Tipp: Da das Abdomen anatomisch als Rumpfabschnitt zwischen Brustkorb und Becken definiert ist, gilt jede dauerhafte Verlagerung von Magen- oder Darmteilen in den Thorax oder das kleine Becken als Transposition aus dem Abdomen heraus und rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 3177.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3177

Fallbeispiel 1: Koloninterposition als Speiseröhrenersatz

Nach einer vollständigen Entfernung der Speiseröhre aufgrund eines Karzinoms erfolgt die Rekonstruktion. Der Operateur mobilisiert das Colon transversum und verlagert es durch den Mittelfellraum in den Brustkorb, um die Passage wiederherzustellen.

Da der Darmteil dauerhaft aus dem Abdomen in den Thorax verlegt wird, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3177 neben den Resektionsleistungen vollumfänglich begründet.

Fallbeispiel 2: Tiefe Rektumresektion mit Kolontransposition

Bei einem Patienten mit einem tiefsitzenden Rektumkarzinom wird eine anteriore Rektumresektion durchgeführt. Zur Wiederherstellung der Darmpassage verlagert der Chirurg ein mobilisiertes Segment des Colon descendens tief in das kleine Becken bis zum Schließmuskelapparat.

Diese Verlagerung in das Becken stellt eine Transposition aus dem Abdomen heraus dar. Die Leistung wird mit der GOÄ 3177 korrekt abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Magenhochzug nach Ösophagektomie

Im Rahmen einer Ösophagusrekonstruktion wird der Magen schlauchförmig präpariert und in den Brustraum hochgezogen (Magenhochzug). Dieser Eingriff dient dem Ersatz der Speiseröhre.

Da der Magen aus seiner physiologischen Lage im Abdomen in den Thorax verlagert wird, ist der Ansatz der Ziffer 3177 medizinisch und gebührenrechtlich korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3177: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3177 ist die Verwechslung von bloßer Verlagerung mit einer echten Transposition. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob ein eigenständiges Leistungsziel vorlag oder ob Darmteile lediglich temporär zur besseren Übersicht im Operationsgebiet verlagert wurden.

Ein bloßes Vor- und Zurückverlagern von Darmteilen während einer abdominalen Operation erfüllt nicht die Kriterien einer Transposition. In solchen Fällen ist die Abrechnung der GOÄ 3177 ausgeschlossen und führt bei Prüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 3177 darf nicht für die Bildung einer Ersatzharnblase (z. B. Mainz-Pouch) herangezogen werden. Für diese spezifische urologische Rekonstruktion existiert die vorrangige Spezialziffer GOÄ 1807.

Zudem besteht ein strikter Ausschluss der Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 3176 (Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens). Beide Ziffern schließen sich für dieselbe Sitzung gegenseitig aus.

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Dokumentation der GOÄ 3177: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Der Operationsbericht muss die anatomischen Grenzen und den exakten Weg des verlagerten Organs detailliert beschreiben.

Es muss unmissverständlich hervorgehen, dass das Gewebe das Abdomen verlassen hat (z. B. Durchzug durch das Zwerchfell in den Thorax oder Platzierung im tiefen Becken). Auch die funktionelle Rekonstruktion und die Anastomosierung müssen präzise dokumentiert werden.

Dokumentationsbeispiel: '... Nach vollständiger Mobilisation des Colon transversum erfolgt die Durchtrennung und Vorbereitung des Interponats. Das Darmsegment wird anschließend retrosternal in den Thoraxraum durchgezogen (Transposition aus dem Abdomen heraus gemäß GOÄ 3177) und dort mit dem verbliebenen Ösophagusstumpf anastomosiert ...'

GOÄ 3177: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Komplexität dieser Eingriffe kann der Regelsatz von 2,3 oft überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) lässt sich durch besondere Erschwernisse begründen.

Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte Verwachsungen im Operationsgebiet nach Voroperationen, anatomische Varianten oder ein stark adipöser Ernährungszustand des Patienten, der den Zugang erheblich erschwert.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3177 wird selten isoliert erbracht. Sie ist meist Teil eines größeren operativen Gesamtkonzepts und wird daher häufig mit Ziffern für die Organresektion kombiniert.

Typische Kombinationen umfassen Leistungen der Ösophagusresektion (z. B. GOÄ 3130) oder der Rektumresektion. Wichtig ist hierbei, dass die Transposition als selbstständige rekonstruktive Leistung neben der Resektion abgerechnet werden darf, sofern keine expliziten Ausschlüsse vorliegen.

Ziffer 3177 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Sammelziffer 3177 (Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus) in 3 eigenständige Leistungen auf. Die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist (bisher 2,3-facher Satz: 670,31 €):

  • Zuschlag: 10652 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10627, 10629, 10633, 10636, 10640, 10641, 10643, …" (477,05 €) — bei Kolontransposition zur Wiederherstellung der Ösophaguspassage (Verwendung des gesamten oder eines großen Kolonanteils als Speiseröhrenersatz)
  • Zuschlag: 10639 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10636 für Dickdarminterposition zur …" (505,50 €) — bei Dickdarminterposition als Segment zwischen Ösophagusresten im Rahmen einer partiellen Ösophagusresektion (entspricht primärer Hauptleistung 10635)
  • Zuschlag: 10654 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10629, 10632, 10633, 10636, 10640, 10641, 10643, …" (477,05 €) — bei Magenhochzug oder gestielte Jejunumtransposition zur Ösophagusrekonstruktion

Die Spanne reicht von 477,05 € bis 505,50 € — der genaue Ansatz ergibt sich aus dem Operationsbericht.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3177

Die GOÄ 3176 betrifft die Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens, während die GOÄ 3177 die Verlagerung aus dem Abdomen heraus beschreibt. Beide Ziffern dürfen für dieselbe Sitzung nicht nebeneinander abgerechnet werden.
Ja, der Magenhochzug zur Rekonstruktion nach einer Ösophagektomie stellt eine Transposition des Magens aus dem Abdomen in den Thorax dar. Diese Maßnahme erfüllt vollständig die Kriterien der GOÄ-Ziffer 3177.
Nein, für die Bildung einer Ersatzblase aus Darmanteilen darf die GOÄ 3177 nicht herangezogen werden. In diesem Fall ist die speziellere Leistung nach GOÄ-Ziffer 1807 abzurechnen.
Erschwerende Faktoren wie massive Verwachsungen durch Voroperationen, extreme Adipositas oder anatomische Besonderheiten rechtfertigen eine Steigerung. Diese Gründe müssen im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert dargelegt werden.
Ja, die Transposition zur Rekonstruktion ist eine eigenständige Leistung und darf neben der Resektionsziffer abgerechnet werden. Sie stellt ein eigenständiges rekonstruktives Leistungsziel dar.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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