GOÄ 3166: Dünndarm-OPs rechtssicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3166
Operative Beseitigung von Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3166 erfordert chirurgisches Detailwissen. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Dünndarm-Eingriffe rechtssicher liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3166

Operative Beseitigung von Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums

Die GOÄ-Ziffer 3166 beschreibt eine hochspezifische chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Sie umfasst die operative Sanierung von angeborenen oder erworbenen Passagehindernissen sowie Fehlbildungen des Dünndarms. Hierzu zählen insbesondere das Jejunum (Leerdarm) und das Ileum (Krummdarm).

Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Darstellung des betroffenen Darmabschnitts sowie die plastische oder rekonstruktive Sanierung der Pathologie. Wichtig ist, dass diese Ziffer den Erhalt des betroffenen Darmabschnitts impliziert. Eine vollständige Resektion ist hierin nicht enthalten.

GOÄ 3166 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Relevanz

In der klinischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 3166 bei verschiedenen Krankheitsbildern zum Einsatz. Ein typisches Anwendungsgebiet ist die Strikturenplastik bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen wie dem Morbus Crohn. Hierbei werden Engstellen erweitert, ohne wertvolle Resorptionsfläche des Dünndarms durch eine Resektion zu verlieren.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die operative Entfernung eines symptomfreien oder entzündeten Meckel-Divertikels. Auch die Korrektur von angeborenen Membranen oder Septen bei Neugeborenen fällt unter dieses Leistungsspektrum. Die präzise Abgrenzung zu resezierenden Verfahren ist für die korrekte Liquidation essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3166

Fallbeispiel 1: Strikturenplastik bei Morbus Crohn

Ein Patient stellt sich mit einer symptomatischen Stenose im terminalen Ileum bei bekanntem Morbus Crohn vor. Zur Vermeidung eines Kurzdarmsyndroms führt der Operateur eine plastische Erweiterung mittels Heineke-Mikulicz-Plastik durch. Da kein Darmsegment entfernt wird, erfolgt die Abrechnung korrekt nach der GOÄ-Ziffer 3166. Die aufwendige Nahttechnik rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer.

Fallbeispiel 2: Exzision eines Meckel-Divertikels

Bei einer diagnostischen Laparoskopie wegen unklarer Unterbauchschmerzen zeigt sich ein entzündlich verändertes Meckel-Divertikel im Ileum. Der Chirurg führt eine laparoskopische Divertikulektomie mittels Klammernahtgerät an der Basis durch. Da das tragende Ileum erhalten bleibt, wird dieser Eingriff über die Ziffer 3166 liquidiert. Eine zusätzliche Darmresektion lag nicht vor.

Fallbeispiel 3: Operative Behebung einer Jejunumatresie

Bei einem Neugeborenen wird eine angeborene membranöse Stenose (Septum) des Jejunums operativ saniert. Der Operateur spaltet das Septum längs und vernäht den Defekt quer, um das Lumen vollständig wiederherzustellen. Diese komplexe Atresie-Korrektur im Säuglingsalter wird über die GOÄ 3166 abgerechnet. Aufgrund des erhöhten Risikos kann hier zudem der Steigerungsfaktor angepasst werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3166: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3166 ist die fehlerhafte Kombination mit anderen abdominellen Eingriffen. Die strengen Ausschlusskriterien der Gebührenordnung verbieten die Nebeneinanderberechnung mit bestimmten Ziffern. Insbesondere die Kombination mit einer regulären Darmresektion nach GOÄ 3173 ist unzulässig.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von GOÄ 3166 und GOÄ 3173 an demselben anatomischen Abschnitt ist ausgeschlossen. Führt der Eingriff zu einer echten Segmentresektion, ist ausschließlich die höher bewertete GOÄ 3173 anzusetzen.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Berechnung der Ziffer 3166 in einer Sitzung. Werden mehrere Stenosen in einer Sitzung saniert, ist dies meist über den Steigerungsfaktor abzugelten. Eine mehrfache Nebeneinanderberechnung erfordert eine detaillierte medizinische Begründung im OP-Bericht.

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Dokumentation der GOÄ 3166: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die genaue Lokalisation, die Art der Pathologie und die angewandte chirurgische Technik präzise beschreiben. Insbesondere der Erhalt des Darmlumens ohne Resektion muss klar hervorgehen.

Tipp: Dokumentieren Sie bei einer Strikturenplastik exakt die Länge und Anzahl der behandelten Segmente, um eine Erhöhung des Steigerungsfaktors transparent zu begründen.

Dokumentation: Laparotomie, Darstellung des terminalen Ileums. Nachweis eines entzündlich veränderten Meckel-Divertikels. Abtragung des Divertikels mittels Klammernahtgerät an der Basis unter Erhalt des Darmlumens. Keine Darmresektion erforderlich.

GOÄ 3166: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ 3166 häufig medizinisch begründbar. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, die eine zeitaufwendige Adhäsiolyse erfordern. Auch eine extreme Adipositas des Patienten oder das Vorliegen multipler Stenosen rechtfertigen einen Faktor bis zu 3,5.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3166 können begleitende selbstständige Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht Teil der Hauptleistung sind. Hierzu gehören beispielsweise die operative Sanierung von Bauchwandhernien oder separate diagnostische Maßnahmen. Die Kombination mit Anästhesieleistungen und postoperativer Überwachung ist im Regelfall problemlos möglich. Unzulässige Ziffernkombinationen wie die zeitgleiche Abrechnung einer Darmresektion müssen jedoch strikt vermieden werden.

Ziffer 3166 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3166 (Operative Beseitigung von Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10683 — „Operative Beseitigung einer Atresie, Stenose, Darmduplikatur und/oder eines Divertikels oder eines …" (749,18 €, bisher 2,3-facher Satz: 402,18 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3166

Nein, die Ziffer ist in der Regel nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Bei multiplen Stenosen, die aufwendig saniert werden, sollte der erhöhte Aufwand über einen gesteigerten Steigerungsfaktor abgebildet werden. Eine mehrfache Abrechnung wird von Kostenträgern meist beanstandet.
Die GOÄ 3166 beschreibt die lokale Beseitigung von Stenosen, Atresien oder Divertikeln unter Erhalt des Darmabschnitts. Die GOÄ 3173 hingegen umfasst die vollständige Resektion eines Dünndarmsegments mit anschließender Anastomose. Beide Ziffern schließen sich gegenseitig aus.
Ja, die operative Entfernung eines Meckel-Divertikels ohne gleichzeitige Segmentresektion des Dünndarms wird korrekt über die GOÄ-Ziffer 3166 abgerechnet. Erfolgt eine Keilresektion oder Segmentresektion des tragenden Ileums, ist stattdessen die GOÄ 3173 heranzuziehen.
Die GOÄ 3166 darf nicht neben der GOÄ 3173 für eine Darmresektion und der GOÄ 3181 für die Anlage eines Anus praeter berechnet werden. Diese Leistungen sind am selben operativen Zielgebiet nicht kombinierbar. Achten Sie stets auf diese strikten Ausschlussvorgaben.
Eine Überschreitung des Regelsatzes kann durch erschwerende Faktoren wie ausgeprägte Verwachsungen, Voroperationen im Bauchraum oder erhebliche Adipositas begründet werden. Auch das Vorliegen multipler, eng beieinanderliegender Stenosen rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor. Die Begründung muss patientenindividuell im OP-Bericht dokumentiert sein.
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