GOÄ 3209: Anus-praeter-Verschluss korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3209
Verschlussoperation für einen Anus praeter mit Darmresektion
Punktzahl 1750  
Einfachsatz 102,00 € 1,0x
Regelhöchstsatz 234,60 € 2,3x
Höchstsatz 357,00 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3209 für den Verschluss eines Anus praeter mit Darmresektion. Vermeiden Sie typische Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3209

Verschlussoperation für einen Anus praeter mit Darmresektion
Punktzahl: 1750 | Einfachsatz: 102,00 € | Regelhöchstsatz (2,3-fach): 234,60 € | Höchstsatz (3,5-fach): 357,00 €

Die Gebührenordnungsziffer 3209 beschreibt eine komplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Sie umfasst den operativen Verschluss eines künstlichen Darmausgangs (Anus praeter), bei dem aus medizinischen Gründen eine zusätzliche Darmresektion durchgeführt werden muss. Dies ist häufig der Fall, wenn die Darmenden für eine sichere Anastomose mobilisiert und teilweise gekürzt werden müssen.

Der Leistungsinhalt deckt alle typischen Schritte des Eingriffs ab. Dazu gehören die Präparation des Stomas, die Adhäsiolyse im Bereich der Bauchwand, die Resektion der betroffenen Darmabschnitte sowie die anschließende Wiederherstellung der Darmkontinuität mittels Anastomose. Da es sich um eine Kombinationsleistung handelt, sind die Teilschritte der Resektion und des Verschlusses in dieser Ziffer gebührentechnisch zusammengefasst.

GOÄ 3209 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

In der chirurgischen Praxis kommt die GOÄ 3209 primär bei der geplanten Rückverlagerung eines doppelläufigen oder endständigen Anus praeter zum Einsatz. Ein typisches Szenario ist die Wiederherstellung der Darmpassage nach einer temporären Stomaanlage, beispielsweise nach einer tiefen vorderen Rektumresektion oder einer komplizierten Divertikulitis-Operation. Wenn sich bei der Operation zeigt, dass die Darmenden aufgrund von Durchblutungsstörungen oder Vernarbungen reseziert werden müssen, ist diese Ziffer korrekt.

Die Abgrenzung zur einfacheren Ziffer 3208 ist im klinischen Alltag essenziell. Nur wenn tatsächlich eine Darmresektion (Entfernung eines Darmabschnitts) stattfindet, darf die Ziffer 3209 herangezogen werden. Erfolgt die Rückverlagerung durch eine reine Naht oder End-zu-End-Anastomose ohne Gewebeabtragung, ist zwingend die Ziffer 3208 zu wählen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die pathologische Veränderung des resezierten Darmabschnitts oder die chirurgische Notwendigkeit der Resektion im Operationsbericht zweifelsfrei dokumentiert ist, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3209

Fallbeispiel 1: Rückverlagerung eines doppelläufigen Ileostomas

Ein Patient stellt sich zur elektiven Rückverlagerung eines doppelläufigen Ileostomas vor. Intraoperativ zeigt sich, dass die Darmschenkel im Stomabereich stark miteinander verklebt und die Wandungen fibrotisch verändert sind. Der Operateur führt eine Segmentresektion des betroffenen Dünndarms von ca. 5 cm Länge durch und legt eine Handnaht-Anastomose an. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 3209, da eine Darmresektion stattgefunden hat.

Fallbeispiel 2: Verschluss eines endständigen Kolostomas (Hartmann-Reversierung)

Bei einer Patientin soll das endständige Descendostoma nach einer Hartmann-Situation zurückverlagert werden. Nach der Mobilisation des blind verschlossenen Rektums und des Stomas müssen zur sicheren Anastomosierung 3 cm des proximalen Kolons reseziert werden, da die Durchblutung am Stomarand unzureichend ist. Da eine Teilresektion des Dickdarms durchgeführt wurde, ist die Abrechnung der GOÄ 3209 vollumfänglich begründet.

Fallbeispiel 3: Rückverlagerung mit unerwarteter Dünndarmteilresektion

Geplant war der einfache Verschluss eines doppelläufigen Stomas ohne Resektion (GOÄ 3208). Während der Präparation kommt es jedoch zu einer operationsbedingten Läsion der Darmwand, die eine Kürzung des Darmschenkels zwingend erforderlich macht. Der Eingriff wird mit einer Resektion und anschließender Anastomose beendet. Aufgrund der intraoperativen Planänderung wird statt der Ziffer 3208 die höher bewertete GOÄ 3209 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3209: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Ansetzung von Ziffern für die Darmresektion, wie beispielsweise der GOÄ 3134 oder 3200. Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 3209 stellt jedoch klar, dass neben dieser Nummer keine andere Ziffer für eine Darmresektion berechnet werden darf. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Dünn- oder Dickdarmresektion handelt.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) ist die Abgrenzung zur GOÄ 3208. Prüfstellen fordern oft den Nachweis, dass die Resektion medizinisch notwendig war und nicht nur eine minimale Anfrischung der Wundränder darstellte. Eine bloße Wundrandanfrischung ohne echte Segmentresektion rechtfertigt die GOÄ 3209 meist nicht und wird von Prüfern auf die GOÄ 3208 heruntergestuft.

Achtung: Die Ziffern 3208 und 3209 schließen sich am selben Operationstag gegenseitig aus. Eine doppelte Abrechnung für verschiedene Stomata am selben Tag muss extrem gut begründet und separat dokumentiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 3209: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Indikation zur Darmresektion klar hervorgehen. Es sollte detailliert beschrieben werden, warum eine einfache Rückverlagerung ohne Resektion nicht möglich oder medizinisch nicht sicher war (z. B. Ischämie, narbige Stenose, Wandveränderungen).

Zudem sollte die Länge des resezierten Darmabschnitts sowie die Art der Rekonstruktion (z. B. Seit-zu-Seit-Anastomose mittels Klammernahtgerät) exakt dokumentiert werden. Auch das Einsenden des Präparats zur pathohistologischen Untersuchung stützt die Abrechnung der GOÄ 3209 maßgeblich, da hierdurch die Resektion objektiv belegt wird.

Dokumentationsbeispiel:
...Nach zirkulärer Inzision um das Ileostoma erfolgt die scharfe Mobilisation des Darms aus der Bauchwand. Aufgrund ausgeprägter narbiger Veränderungen und einer relativen Stenose im Bereich des zuführenden Schenkels ist eine einfache Rückverlagerung nicht sicher möglich. Es erfolgt die Resektion eines ca. 4 cm langen stomanahen Dünndarmsegments. Wiederherstellung der Kontinuität mittels Seit-zu-Seit-Anastomose...

GOÄ 3209: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 3209 liegt beim 2,3-fachen Satz (234,60 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz (357,00 €) ist bei erhöhtem operativem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte intraabdominelle Verwachsungen (Adhäsionen), die eine zeitaufwendige Adhäsiolyse erfordern, oder eine extreme Adipositas des Patienten, welche den Zugang erschwert.

Auch anatomische Besonderheiten, wie ein extrem kurzstreckiges Mesenterium oder entzündliche Konglomerattumoren im Operationsgebiet, rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3209 können weitere selbstständige operative Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht integraler Bestandteil des Haupteingriffs sind. Erlaubt ist beispielsweise die Abrechnung einer aufwendigen Adhäsiolyse nach GOÄ 3184, wenn diese über das übliche Maß der Stomamobilisation hinausgeht und in anderen Darmabschnitten stattfindet. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungen sind gesondert berechnungsfähig.

Ziffer 3209 in der neuen GOÄ

Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3209 (Verschlussoperation für einen Anus praeter mit Darmresektion) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 234,60 €):

  • 10703 „Wiederanschlussoperation des Dünn- und/oder Dickdarms bei endständigem Enterostoma, ggf. …" (1.103,14 €) — bei Resektion eines Darmsegmentes bis einschließlich 30 cm
  • 10703 „Wiederanschlussoperation des Dünn- und/oder Dickdarms bei endständigem Enterostoma, ggf. …" (1.103,14 €) — bei Resektion eines Darmsegmentes über 30 cm
  • Zuschlag: 10704 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10703 für Resektion eines Darmsegmentes von über 30 …" (478,84 €) — bei Resektion eines Darmsegmentes über 30 cm

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3209

Die GOÄ-Ziffer 3209 wird für die operative Verschlussoperation eines künstlichen Darmausgangs (Anus praeter) herangezogen, wenn gleichzeitig eine Darmresektion erforderlich ist. Dies betrifft typischerweise die Rückverlagerung doppelläufiger oder endständiger Stomata mit anschließender Anastomosierung.
Nein, neben der GOÄ-Ziffer 3209 darf keine weitere Gebührenziffer für eine Darmresektion berechnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Teile des Dünndarms oder des Dickdarms entfernt werden müssen, da die Resektion bereits in der Ziffer 3209 enthalten ist.
Wenn der Verschluss des Anus praeter ohne eine zusätzliche Darmresektion erfolgt, ist die GOÄ-Ziffer 3208 zu wählen. Die Ziffern 3208 und 3209 schließen sich gegenseitig aus und dürfen nicht nebeneinander für denselben Eingriff berechnet werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3209 beträgt 234,60 Euro. Ohne besondere Begründung darf dieser Schwellenwert bei der Abrechnung nicht überschritten werden.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes bis zum 3,5-fachen Satz ist durch besondere Erschwernisse wie ausgeprägte Verwachsungen im Bauchraum oder eine stark adipöse Bauchwand begründbar. Auch ein erhöhter Zeitaufwand bei schwierigen anatomischen Verhältnissen rechtfertigt eine Steigerung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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