Die Abrechnung der Milzrevision nach GOÄ 3192 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3192
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3192 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den abdominalchirurgischen Eingriffen auf. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:
GOÄ Ziffer 3192: Milzrevision, als selbstständige Leistung – 2000 Punkte
Diese Leistung beschreibt eine eigenständige operative Maßnahme an der Milz. Sie umfasst nicht nur das bloße Sichten des Organs, sondern setzt eine aktive therapeutische Intervention voraus. Dazu gehören beispielsweise die Blutstillung, das Anlegen von Nähten, die Anwendung von Gewebeklebern oder die Stabilisierung mittels eines organerhaltenden Netzes. Die Ziffer ist somit auf den Organerhalt nach einer Verletzung ausgerichtet.
GOÄ 3192 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung beim Bauchtrauma
In der klinischen Praxis findet die GOÄ 3192 primär in der Notfall- und Unfallchirurgie Anwendung. Typisches Szenario ist das stumpfe Bauchtrauma, beispielsweise nach Verkehrsunfällen oder Stürzen, das zu einer Milzruptur führt. Wenn sich der Operateur für ein organerhaltendes Vorgehen entscheidet, kommt diese Ziffer zum Tragen.
Wichtig ist die Abgrenzung zu rein diagnostischen Maßnahmen. Eine bloße Inspektion der Milz im Rahmen einer anderen Bauchoperation (Laparotomie) rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 3192 ausdrücklich nicht. Die Revision muss als selbstständige Leistung erbracht werden und über eine reine Befunderhebung hinausgehen. Für rein diagnostische laparoskopische Abklärungen ist stattdessen auf Ziffern wie die GOÄ 3135 auszuweichen.
Tipp: Wenn im Rahmen einer Notfall-Laparotomie bei Polytrauma mehrere Organe revidiert werden müssen, sollte die Milzrevision genau als eigenständiger therapeutischer Schritt dargestellt werden, um Absetzungen zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3192
Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die korrekte Anwendung und Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3192 in verschiedenen klinischen Konstellationen.
Fallbeispiel 1: Organerhaltende Versorgung einer Kapselruptur
Ein Patient stellt sich nach einem Fahrradsturz mit einem stumpfen Abdominaltrauma vor. Die CT-Diagnostik zeigt eine oberflächliche Milzruptur mit freier Flüssigkeit. Bei der anschließenden Notfall-Laparotomie erfolgt die operative Freilegung und die Versorgung der Kapselruptur mittels Fibrinkleber und einer resorbierbaren Netzumhüllung.
Da die Milz erfolgreich erhalten und aktiv versorgt wurde, ist die Abrechnung der GOÄ 3192 als selbstständige Leistung vollkommen gerechtfertigt. Neben der Ziffer 3192 können die Anästhesie und die laparotomische Eröffnung berechnet werden.
Fallbeispiel 2: Milznaht bei parenchymatöser Verletzung
Nach einem Reitunfall erleidet eine Patientin eine zweitgradige Milzruptur. Intraoperativ zeigt sich ein aktiver Blutstrom aus einem Parenchymriss. Der Operateur führt eine direkte Milznaht unter Verwendung von Teflon-Filz-Streifen zur Gewebeschonung durch.
Die aufwendige Rekonstruktion des Parenchyms stellt eine klassische Milzrevision dar. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3192. Aufgrund des erhöhten chirurgischen Aufwands bei der Naht im brüchigen Milzgewebe kann hier zudem ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet werden.
Fallbeispiel 3: Ausschluss bei unvermeidbarer Splenektomie
Bei einem schweren Autounfall kommt es zu einer drittgradigen Milzlazeration. Der Operateur versucht zunächst eine Revision und Blutstillung mittels Koagulation. Aufgrund einer unstillbaren diffusen Blutung muss jedoch im selben Eingriff die vollständige Splenektomie durchgeführt werden.
In diesem Fall darf die GOÄ 3192 nicht abgerechnet werden. Da die Revision in die Entfernung des Organs mündete, ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 3199 (Splenektomie) anzusetzen. Die versuchte Revision ist mit der höher bewerteten Ziffer 3199 abgegolten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3192: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3192 ist die fälschliche Deklaration einer bloßen intraoperativen Inspektion als Revision. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen OP-Berichte sehr genau darauf, ob tatsächlich eine therapeutische Intervention an der Milz stattgefunden hat. War das Organ unverletzt und wurde lediglich betrachtet, ist die Ziffer nicht ansetzbar.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 3199. Die GOÄ schließt das Nebeneinander von Milzrevision und Milzentfernung in derselben Sitzung strikt aus. Wird die Milz nach erfolglosem Revisionsversuch dennoch entfernt, verfällt der Anspruch auf die Ziffer 3192.
Achtung: Die bloße Anwendung von Hämostyptika (wie Kollagenvliesen) bei einer minimalen, oberflächlichen Läsion im Rahmen eines anderen großen Eingriffs wird von Prüfern oft als Teil der allgemeinen Blutstillung gewertet und nicht als eigenständige Milzrevision anerkannt.
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Dokumentation der GOÄ 3192: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug, um Honorarkürzungen abzuwehren. Im Operationsbericht muss unmissverständlich dargelegt werden, warum die Revision medizinisch notwendig war und welche spezifischen chirurgischen Techniken angewandt wurden. Allgemeine Formulierungen wie "Milz kontrolliert" reichen keinesfalls aus.
Folgende Details sollten im Bericht zwingend erfasst werden: Die genaue Lokalisation und Tiefe des Risses, die Art der Blutung, die verwendeten Materialien (z. B. Nahtmaterial, Gewebekleber, Netze) sowie der Zustand des Organs nach Abschluss der Versorgung.
Dokumentationsbeispiel:
"Nach medianer Laparotomie Darstellung der Milz. Es zeigt sich ein ca. 3 cm langer, aktiv blutender Kapsel-Parenchym-Riss am oberen Pol. Sorgfältige Blutstillung mittels Argon-Plasma-Koagulation. Anschließend Einbringen eines resorbierbaren Vicryl-Netzes zur Kompression und Stabilisierung des Parenchyms. Nachfolgend vollständige Bluttrockenheit und stabiler Organerhalt."
GOÄ 3192: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3192 kann bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen über den Regelsatz von 2,3 hinaus gesteigert werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) ist beispielsweise dann gerechtfertigt, wenn eine stark ausgeprägte parenchymatöse Blutung vorliegt, die Gewebebeschaffenheit extrem brüchig ist oder der Patient unter einer vorbestehenden Gerinnungsstörung leidet.
Auch anatomische Besonderheiten, wie ausgeprägte Verwachsungen im linken Oberbauch nach Voroperationen, die den Zugang zur Milz erheblich erschweren, dienen als valide Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Milzrevision im Rahmen von Notfall-Laparotomien durchgeführt. Erlaubt ist die Kombination mit der Ziffer für die Eröffnung der Bauchhöhle sowie mit Ziffern für die Versorgung anderer verletzter Bauchorgane (z. B. Leberteilresektion oder Darmnähte), sofern es sich um getrennte operative Leistungen handelt. Nicht zulässig ist, wie bereits erwähnt, die Kombination mit der Splenektomie nach Ziffer 3199.
Ziffer 3192 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Sammelziffer 3192 (Milzrevision, als selbstständige Leistung) in 2 eigenständige Leistungen auf. Die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist (bisher 2,3-facher Satz: 268,11 €):
- 10798 „Partielle Splenektomie, ggf. einschließlich -Entfernen von Fremdkörpern und/oder Blut …" (903,16 €) — bei partielle Splenektomie
- 10796 „Milzerhaltende Operation, z.B. mittels Naht, Fibrinklebung, Koagulation der Milz und/oder …" (630,54 €) — sonst / als Auffangziffer
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3192
Was hat nicht gestimmt?