GOÄ 3194: Pankreaszysten-Drainage korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3194
Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes
Punktzahl 3700  
Einfachsatz 215,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 496,02 € 2,3x
Höchstsatz 754,81 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3194 erfordert chirurgisches Detailwissen. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Kombinationsmöglichkeiten und Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3194

Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes

Die GOÄ-Ziffer 3194 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Sie ist mit einer hohen Punktzahl von 3700 Punkten bewertet, was den erheblichen operativen Aufwand widerspiegelt. Das Pankreas ist aufgrund seiner anatomischen Lage und der engen Verbindung zum Duodenum sowie großen Gefäßen chirurgisch schwer zugänglich.

Die Leistung umfasst die vollständige operative Darstellung und Präparation der Zyste sowie die anschließende interne Drainage. Diese Drainage erfolgt regelhaft durch die Ausschaltung und Zwischenschaltung eines Darmabschnitts. Alle Teilschritte dieser Rekonstruktion sind mit der Ziffer abgegolten.

GOÄ 3194 in der Praxis: Indikation und operative Realität

Die Hauptindikation für die Anwendung der GOÄ 3194 ist die symptomatische oder persistierende Pankreaspseudozyste. Diese Zysten entstehen häufig als Komplikation nach einer akuten oder im Rahmen einer chronischen Pankreatitis. Wenn eine konservative oder interventionelle Therapie nicht erfolgreich ist, wird die operative Zystojejunostomie notwendig.

In der operativen Praxis erfolgt die Drainage meist über eine Roux-en-Y-Anastomose. Dabei wird eine Jejunumschlinge ausgeschaltet, retrokolisch hochgezogen und mit der Zystenwand vernäht. Da diese Interposition explizit im Leistungstext genannt wird, ist eine zusätzliche Abrechnung von Darmresektionen oder Enteroanastomosen für diesen Zweck ausgeschlossen.

Tipp: Sollte sich während des Eingriffs herausstellen, dass eine Zystenexstirpation statt einer Drainage durchgeführt werden muss, ist die GOÄ-Ziffer 3195 oder eine analoge Bewertung heranzuziehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3194

Fallbeispiel 1: Operative Drainage einer postakuten Pseudozyste

Ein Patient stellt sich mit einer großen, persistierenden Pseudozyste im Pankreaskorpus nach schwerer biliärer Pankreatitis vor. Es erfolgt die mediane Laparotomie, die Eröffnung der Bursa omentalis und die Präparation der Zyste. Anschließend wird eine Zystojejunostomie mit einer Roux-en-Y-Schlinge angelegt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3194 zum Regelsatz (2,3-fach). Da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten, ist der Regelhöchstsatz von 496,02 € angemessen.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Präparation bei chronischer Pankreatitis

Bei einem Patienten mit chronisch-kalzifizierender Pankreatitis zeigt sich eine infizierte Pseudozyste im Pankreaskopf. Die Präparation gestaltet sich aufgrund massiver entzündlicher Verwachsungen und narbiger Veränderungen zum Duodenum hin extrem schwierig.

Neben der GOÄ 3194 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 angewendet. Die Begründung dokumentiert den extremen Zeitaufwand und das hohe Risiko einer Duodenal- oder Gefäßverletzung durch die chronische Entzündung.

Fallbeispiel 3: Zystendrainage mit begleitender Cholezystektomie

Im Rahmen der Operation einer Pankreaszyste wird bei gleichzeitigem Gallensteinleiden eine Cholezystektomie durchgeführt. Die Präparation der Zyste und die Drainage mittels Jejunum-Interposition erfolgen regelrecht.

Abgerechnet wird die GOÄ 3194 für die Zystendrainage. Die Cholezystektomie wird zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 3134 berechnet, da diese nicht unter die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 3194 fällt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3194: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3194 ist die zusätzliche Berechnung von Ziffern für die Darmmobilisation oder Anastomosierung. Private Krankenversicherungen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da die Interposition des Darmabschnitts integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist. Die Ziffern für Enteroanastomosen dürfen daher nicht nebeneinander berechnet werden, wenn sie dem Zweck der Zystendrainage dienen.

Zudem müssen die expliziten Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ 3194 darf nicht neben den Ziffern 3167 sowie 3195 bis 3198 abgerechnet werden. Bei einer kombinierten Operation muss die höher bewertete Leistung gewählt werden.

Achtung: Die analoge Abrechnung von Lymphknotenentfernungen im Rahmen von Pankreasoperationen wird von Prüfstellen oft kritisch hinterfragt. Wird beim Pankreaskarzinom eine radikale Lymphdissektion durchgeführt, sollte diese präzise als Analogbewertung begründet werden.

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Dokumentation der GOÄ 3194: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Indikation, den genauen anatomischen Zugang und die Darstellung der Zyste zweifelsfrei belegen. Insbesondere die Mobilisation des Darmabschnitts und die Durchführung der Anastomosen müssen präzise beschrieben werden.

Falls ein erhöhter Steigerungssatz beansprucht wird, müssen die erschwerenden Faktoren direkt im Bericht hervorgehoben werden. Dazu gehören Verwachsungen, anatomische Varianten oder erhebliche Blutungen.

Dokumentation: Nach medianer Oberbauchlaparotomie und Darstellung der massiven Pseudozyste im Bereich des Pankreaskorpus erfolgt die vorsichtige Präparation unter Schonung der Milzgefäße. Ausschaltung einer Jejunumschlinge nach Roux, retrokolische Durchleitung und End-zu-Seit-Anastomose zur Zystenwand mit fortlaufender Naht.

GOÄ 3194: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der anatomischen Komplexität des Pankreas kann der Schwellenwert von 2,3 häufig überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor ist gerechtfertigt bei extremen Adhäsionen nach rezidivierenden Pankreatitiden, bei adipösen Patienten oder bei einer Lage der Zyste nahe an den großen retroperitonealen Gefäßen. Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar sein.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und häufig sinnvoll ist die Kombination mit Ziffern für die Adhäsiolyse (z. B. GOÄ 3177), sofern diese über das übliche Maß der operativen Vorbereitung hinausgeht und in einem anderen Operationsgebiet stattfindet. Auch die intraoperative Sonographie zur Lokalisation der Zyste kann zusätzlich berechnet werden. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern zur reinen Bauchfelldrainage, da die Zystendrainage die spezifischere Leistung darstellt.

Ziffer 3194 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3194 (Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10782 — „Operative Beseitigung einer Pankreas(pseudo)zyste durch Pankreatogastro-, -duodeno- oder …" (749,18 €, bisher 2,3-facher Satz: 496,02 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3194

Die GOÄ-Ziffer 3194 wird für die operative Präparation und die interne Drainage einer Pankreaszyste unter Verwendung eines Darmabschnitts berechnet. Typischerweise erfolgt dies über eine Roux-en-Y-Anastomose.
Nein, die Interposition des Darmabschnitts ist expliziter Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOÄ 3194. Zusätzliche Ziffern für die Darmnaht oder Anastomose sind für diesen Zweck nicht zulässig.
Die Ziffer 3194 darf laut GOÄ-Vorgaben nicht neben den Ziffern 3167 sowie 3195 bis 3198 abgerechnet werden. Dazu gehören unter anderem Teilresektionen des Pankreas und andere Fistelanlagen.
Ein erhöhter Faktor lässt sich durch erschwerte Präparationsbedingungen begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen nach Entzündungen, Blutungsrisiken oder eine ungünstige anatomische Lage der Zyste.
Da die GOÄ keine spezifische Ziffer für die abdominale Lymphdissektion enthält, kann diese bei malignen Prozessen analog berechnet werden. Hierfür kommen beispielsweise die Ziffern 1809 analog oder 1783 analog infrage.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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