GOÄ 3197: Resektion des ganzen Pankreas korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3197
Resektion des ganzen Pankreas
Punktzahl 4620  
Einfachsatz 269,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 619,37 € 2,3x
Höchstsatz 942,52 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3197 (Resektion des ganzen Pankreas): Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3197

Resektion des ganzen Pankreas

Die GOÄ-Ziffer 3197 beschreibt die vollständige operative Entfernung der Bauchspeicheldrüse (totale Pankreatektomie). Dieser hochkomplexe chirurgische Eingriff erfordert eine präzise Präparation und die Rekonstruktion der gastrointestinalen Passage. Im Leistungsumfang sind alle typischen Teilschritte der Organentfernung sowie die notwendigen Gefäßunterbindungen enthalten.

Die Ziffer ist dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) und dort dem Unterabschnitt XIV (Ösophaguschirurgie / Abdominalchirurgie) zugeordnet. Da es sich um eine hochwertige chirurgische Einzelleistung handelt, sind vorbereitende oder begleitende Standardmaßnahmen in der Regel mit der Gebühr abgegolten. Eine separate Abrechnung von Teilaspekten der Resektion ist nicht zulässig.

GOÄ 3197 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Indikation zur totalen Pankreatektomie nach GOÄ 3197 ist streng gestellt und erfolgt meist bei multizentrischen malignen Tumoren des Pankreas. Auch bei einer fortgeschrittenen, diffusen chronischen Pankreatitis mit unerträglichen Schmerzen und erfolgloser konservativer Therapie kann dieser Eingriff indiziert sein. Die Entscheidung erfordert stets eine umfassende präoperative Diagnostik.

Da das Pankreas eine zentrale Rolle im endokrinen und exokrinen System spielt, führt die Resektion zu einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus und einem exokrinen Pankreasinsuffizienz-Syndrom. Die postoperative Betreuung und die Substitutionstherapie sind daher essenzielle Bestandteile des Gesamtbehandlungskonzepts. Die chirurgische Leistung selbst endet mit dem Verschluss der Bauchhöhle.

Tipp: Die postoperative Einstellung des neu entstandenen insulinpflichtigen Diabetes mellitus (sogenannter Pankreopriver Diabetes) ist nicht Teil der operativen Leistung nach Ziffer 3197 und kann über entsprechende internistische oder allgemeinmedizinische GOÄ-Ziffern gesondert liquidiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3197

Fallbeispiel 1: Totale Pankreatektomie bei duktalem Adenokarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem fortgeschrittenen, die gesamte Drüse betreffenden duktalen Pankreasadenokarzinom vor. Es erfolgt die vollständige chirurgische Resektion des Organs inklusive der regionalen Lymphknotenstationen. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3197 zum Regelsatz (2,3-fach), da der Eingriff ohne außergewöhnliche Komplikationen verläuft.

Fallbeispiel 2: Resektion bei schwerer chronischer Pankreatitis

Bei einer Patientin mit ausgeprägter, kalzifizierender chronischer Pankreatitis und therapierefraktären Schmerzen wird die Indikation zur totalen Duodenum-erhaltenden Pankreatektomie gestellt. Nach erfolgreicher vollständiger Entfernung des Pankreasgewebes wird die GOÄ-Ziffer 3197 abgerechnet. Aufgrund starker Verwachsungen im Operationsgebiet wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Zweit- bzw. Restpankreatektomie nach Voroperation

Nach einer vorausgegangenen Whipple-Operation (Teilresektion) tritt ein Rezidiv im verbliebenen Pankreasschwanz auf. Es erfolgt die operative Entfernung des Restpankreas. Auch diese Komplettierung zur totalen Pankreatektomie wird über die Ziffer 3197 abgerechnet, wobei der erhöhte präparatorische Aufwand durch die Voroperation eine Steigerung des Faktors rechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3197: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilresektionen. Die GOÄ-Ziffer 3197 schließt die Ziffern 3195 (Pankreaskopfresektion) und 3196 (Pankreasschwanzresektion) explizit aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau und kürzen Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Ziffer 3198 für die Exstirpation eines Pankreastumors, wenn im selben Eingriff das gesamte Organ entfernt wird. Die Resektion des Organs impliziert bereits die Entfernung des darin befindlichen Tumors. Eine Doppelabrechnung ist hierbei absolut unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei einer totalen Pankreatektomie nicht fälschlicherweise die Ziffern für Teilresektionen zusätzlich aufgeführt werden, selbst wenn diese in verschiedenen Operationsschritten durchgeführt wurden. Die Ziffer 3197 bildet den Gesamteingriff abschließend ab.

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Dokumentation der GOÄ 3197: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Schritte der Präparation, Mobilisation und Resektion des Pankreas präzise beschrieben werden. Insbesondere die Darstellung der anatomischen Grenzen und der Gefäßbeziehungen ist essenziell.

Falls Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen, müssen diese direkt im Bericht dokumentiert werden. Dazu gehören beispielsweise starke Verwachsungen, anatomische Varianten oder erhebliche Blutungen. Die Dokumentation sollte für einen medizinischen Laien nachvollziehbar die Abweichung vom Standardverfahren aufzeigen.

Dokumentation: "...Vollständige Mobilisation des Pankreas nach Kocher. Präparation des Pankreaskopfes unter Schonung der mesenterialen Gefäße. Aufgrund ausgeprägter entzündlicher Verwachsungen im Bereich des Truncus coeliacus gestaltete sich die Darstellung extrem zeitaufwendig (Zusatzaufwand ca. 45 Minuten). Vollständige Resektion des gesamten Organs in toto..."

GOÄ 3197: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Begründungen bei der GOÄ 3197 sind ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Adhäsionen nach Voroperationen oder schweren Entzündungsschüben. Auch eine extreme Adipositas des Patienten oder anatomische Besonderheiten können als Begründung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die totale Pankreatektomie mit einer Splenektomie (Milzentfernung) kombiniert. Die Splenektomie nach Ziffer 3135 ist neben der Ziffer 3197 berechnungsfähig, sofern sie medizinisch indiziert und eigenständig durchgeführt wurde. Auch die Anlage von Anastomosen zur Wiederherstellung der Passage (z. B. nach Ziffer 3141) kann unter Beachtung der Kombinationsregeln zusätzlich anfallen.

Ziffer 3197 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3197 (Resektion des ganzen Pankreas) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10791 — „Resektion des kompletten Pankreas oder subtotale Pankreatektomie, mit Wiederanschluss von …" (2.959,09 €, bisher 2,3-facher Satz: 619,37 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3197

Ja, die Splenektomie nach GOÄ-Ziffer 3135 ist neben der Ziffer 3197 berechnungsfähig. Voraussetzung ist, dass die Entfernung der Milz medizinisch indiziert war und eigenständig dokumentiert wurde. Dies ist bei onkologischen Resektionen häufig der Fall.
Die GOÄ-Ziffer 3197 darf nicht zusammen mit den Ziffern 3195, 3196 und 3198 abgerechnet werden. Diese Ziffern beschreiben Teilresektionen oder lokale Tumorentfernungen am Pankreas, die durch die Totalresektion abgegolten sind. Eine Nebeneinanderberechnung führt zur Rechnungsweisung.
Beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 3197 genau 619,37 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 269,29 €. Bei begründetem Mehraufwand kann bis zum 3,5-fachen Satz (942,52 €) gesteigert werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus kann durch erhebliche entzündliche Verwachsungen, anatomische Varianten oder einen extremen Zeitaufwand begründet werden. Auch Voroperationen im selben Gebiet, die die Präparation erschweren, sind anerkannte Begründungen. Diese müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert sein.
Nein, die postoperative Behandlung und Einstellung des pankreopriven Diabetes mellitus ist nicht Teil der operativen Leistung nach GOÄ 3197. Diese Leistungen können gesondert über die entsprechenden internistischen oder allgemeinmedizinischen GOÄ-Ziffern liquidiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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