GOÄ 2158: Exartikulation Finger/Zehe richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2158
Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
Punktzahl 370  
Einfachsatz 21,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 49,61 € 2,3x
Höchstsatz 75,50 € 3,5x

Die Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe nach GOÄ 2158 wirft in der Abrechnungspraxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2158

Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe (370 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 2158 beschreibt die operative Absetzung eines Fingers oder einer Zehe direkt im Gelenkspalt. Im Gegensatz zur klassischen Amputation, bei der der Knochen durchtrennt wird, erfolgt hier die Trennung der Gelenkpartner. Diese chirurgische Leistung erfordert eine präzise Präparation des betroffenen Areals.

In der Leistungsbeschreibung sind alle mit der Exartikulation direkt verbundenen Teilschritte bereits enthalten. Dazu gehören insbesondere die Gelenkeröffnung (Arthrotomie), die lokale Gefäßunterbindung sowie eventuelle Muskel- und Sehnennähte im Operationsgebiet. Diese begleitenden Maßnahmen dürfen daher nicht über separate Ziffern abgerechnet werden.

GOÄ 2158 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Exartikulation nach GOÄ 2158 stellt sich meist bei irreversiblen Schädigungen der Endstrombahn oder schweren Traumata. Typische Szenarien im klinischen Alltag umfassen das diabetische Fußsyndrom mit feuchter oder trockener Gangrän sowie schwere Quetschverletzungen. Auch chronische, therapieresistente Osteomyelitiden machen den Eingriff häufig unumgänglich.

Für eine korrekte Abrechnung ist die exakte Abgrenzung zu anderen Amputationsformen entscheidend. Erfolgt die Absetzung nicht im Gelenk, sondern durch eine Knochendurchtrennung (Osteotomie), sind andere Ziffern des Abschnitts L heranzuziehen. Die GOÄ 2158 ist streng auf die anatomische Grenze des Gelenkspalts definiert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2158

Fallbeispiel 1: Exartikulation einer Zehe bei diabetischer Gangrän

Ein Patient mit fortgeschrittenem diabetischen Fußsyndrom stellt sich mit einer trockenen Gangrän der zweiten Zehe vor. Es erfolgt die Exartikulation im Metatarsophalangealgelenk (MTP) unter Lokalanästhesie. Abgerechnet wird die GOÄ 2158 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 442.

Fallbeispiel 2: Traumatische Zerstörung des Fingerendglieds

Nach einer schweren Quetschverletzung ist das Endglied des Zeigefingers nicht mehr rekonstruierbar. Der Chirurg führt eine Exartikulation im distalen Interphalangealgelenk (DIP) durch. Aufgrund der starken Gewebezerstörung und schwierigen Blutstillung wird die GOÄ 2158 mit einem erhöhten Faktor von 3,0 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Chronische Osteomyelitis der Großzehe

Bei einer chronischen Knocheninfektion der Großzehe ist der Erhalt des Gliedes nicht mehr möglich. Die Exartikulation erfolgt im Grundgelenk. Neben der GOÄ 2158 werden die Leitungsanästhesie nach GOÄ 491 und die postoperative Wundversorgung in den Folgetagen dokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2158: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung von Sehnen- oder Gelenkeingriffen am selben Finger oder derselben Zehe. Die GOÄ schließt die Nebeneinanderberechnung von Ziffern wie 2072 (Sehnennaht) oder 2100 (Arthrotomie) explizit aus. Diese Leistungen gelten als methodischer Bestandteil der Exartikulation.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Kombination mit Gefäßunterbindungen sehr genau. Eine separate Abrechnung einer Gefäßunterbindung ist nur dann zulässig, wenn diese nachweislich weit außerhalb des eigentlichen Operationsgebiets am Ort der Wahl durchgeführt wurde.

Zudem darf die GOÄ 2158 nur einmal pro Finger oder Zehe berechnet werden. Werden in einer Sitzung mehrere Finger oder Zehen exartikuliert, ist die Ziffer entsprechend mehrfach anzusetzen, was im OP-Bericht durch die genaue anatomische Bezeichnung (z. B. Digitus II und III) belegt werden muss.

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Dokumentation der GOÄ 2158: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die medizinische Notwendigkeit der Exartikulation zweifelsfrei darlegen. Wichtig ist die präzise Beschreibung des Schnitt-Naht-Weges und der Darstellung des Gelenkspalts.

Dokumentation: Exartikulation der Zehe II links im MTP-Gelenk bei feuchter Gangrän. Hautschnitt zirkulär, Darstellung und Durchtrennung der Sehnenplatten. Eröffnung des Gelenkkapselapparates und vollständige Exartikulation. Blutstillung mittels bipolarer Koagulation. Schichtweiser Wundverschluss, Einlegen einer Drainage, sterile Kompression.

Auch die Dokumentation von Erschwernissen, wie stark vernarbtem Gewebe oder ausgeprägten Durchblutungsstörungen, ist essenziell. Diese Angaben bilden die rechtliche Grundlage für eine spätere Faktorerhöhung bei der Rechnungsstellung.

Tipp: Fotografieren Sie den klinischen Befund präoperativ. Eine Bilddokumentation von Nekrosen oder schweren Traumata erleichtert die Argumentation bei Rückfragen von Kostenträgern erheblich.

GOÄ 2158: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der GOÄ 2158 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 49,61 €. Bei überdurchschnittlich schwierigen Eingriffen kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (75,50 €) gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine starke Adhäsionsbildung nach Voroperationen, ausgeprägte Infektionen im OP-Gebiet oder eine stark verlängerte Operationszeit durch anatomische Varianten.

Typische Ziffernkombinationen

Im ambulanten Bereich ist der Zuschlag für ambulante Operationen nach GOÄ-Ziffer 442 (64,11 € bei 1,0-fachem Satz) ein wichtiger Umsatzträger. Dieser Zuschlag ist direkt an die GOÄ 2158 gekoppelt. Zudem können Anästhesieleistungen wie die Leitungsanästhesie nach GOÄ 491 oder die Infiltrationsanästhesie nach GOÄ 490 regelhaft kombiniert werden, sofern sie nicht Teil einer Allgemeinanästhesie sind.

Ziffer 2158 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7701 — „Exartikulation in einem kleinen Gelenk, einschließlich - plastischer Deckung mit den …“. Der Festpreis liegt bei 284,64 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 49,61 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2158

Unter der GOÄ-Ziffer 2158 wird die Exartikulation, also die operative Absetzung eines Fingers oder einer Zehe direkt im Gelenk, abgerechnet. Die Leistung umfasst alle typischen Begleitmaßnahmen wie die Gelenkeröffnung und die lokale Gefäßversorgung.
Neben der GOÄ 2158 kann bei ambulanter Durchführung der OP-Zuschlag nach Nr. 442 angesetzt werden. Dieser Zuschlag ist für operative Leistungen mit einer Punktzahl von 250 bis 499 Punkten vorgesehen.
Eine Gefäßunterbindung im unmittelbaren Operationsgebiet ist mit der GOÄ 2158 bereits abgegolten und darf nicht separat berechnet werden. Eine separate Abrechnung ist nur dann zulässig, wenn die Unterbindung an einem entfernten Ort der Wahl erfolgt.
Die GOÄ 2158 darf nicht zusammen mit den Ziffern 2072, 2073, 2100, 2105, 2110, 2120 und 2134 berechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen insbesondere Sehnen- und Gelenkoperationen im selben Areal.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen, starken Entzündungen oder erhöhtem Blutungsrisiko begründbar. Die konkreten Erschwernisse müssen detailliert in der Rechnung dokumentiert.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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