GOÄ 2120: Denervation richtig abrechnen – Tipps & Beispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2120
Denervation eines Finger- oder Zehengelenks
Punktzahl 650  
Einfachsatz 37,89 € 1,0x
Regelhöchstsatz 87,15 € 2,3x
Höchstsatz 132,62 € 3,5x

Die Denervation eines Finger- oder Zehengelenks nach GOÄ 2120 bietet spezifische Abrechnungsregeln. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2120

GOÄ-Ziffer 2120: Denervation eines Finger- oder Zehengelenks – 650 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2120 beschreibt die operative Denervation eines Finger- oder Zehengelenks. Unter einer Denervation versteht man die gezielte Befreiung des Gelenks von schmerzleitendem Nervengewebe. Durch die operative Durchtrennung dieser Nervenfasern wird eine dauerhafte Schmerzlinderung oder Schmerzfreiheit im betroffenen Gelenk angestrebt, ohne die Beweglichkeit direkt einzuschränken.

Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter dem Unterabschnitt III (Gelenkchirurgie) angesiedelt. Die Ziffer umfasst alle standardmäßigen operativen Teilschritte, die für den Zugang und die eigentliche Nervendurchtrennung am jeweiligen Gelenk notwendig sind. Dazu gehören auch die lokale Blutstillung und der schichtweise Wundverschluss.

GOÄ 2120 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Denervation nach GOÄ 2120 kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn konservative Therapiemaßnahmen bei chronischen Gelenkschmerzen ausgeschöpft sind. Typische Indikationen sind fortgeschrittene Arthrosen der Fingergelenke, wie die Heberden-Arthrose oder die Bouchard-Arthrose. Auch an den Zehengelenken kann dieser Eingriff bei schmerzhaften Deformitäten oder chronischen Reizzuständen indiziert sein.

Häufig stellt die Denervation eine schonende Alternative zu versteifenden Operationen (Arthrodesen) oder dem Einsatz von Endoprothesen dar. Der Erhalt der Gelenkbeweglichkeit bei gleichzeitiger Schmerzreduktion ist der wesentliche klinische Vorteil dieses Verfahrens. Die präoperative Diagnostik mittels diagnostischer Nervenblockade sichert die Indikation im Vorfeld ab.

Tipp: Führen Sie vor dem eigentlichen Eingriff eine diagnostische Lokalanästhesie der versorgenden Nervenäste durch. Die erfolgreiche Schmerzausschaltung dokumentiert die Erfolgsaussicht der Denervation und stützt die medizinische Notwendigkeit.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2120

Fallbeispiel 1: Denervation bei Heberden-Arthrose

Ein Patient stellt sich mit schmerzhafter Heberden-Arthrose des Zeigefingerendgelenks (DIP-Gelenk) rechts vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die operative Denervation des Gelenks in Lokalanästhesie. Der Eingriff verläuft komplikationslos, das Gelenk wird postoperativ funktionell nachbehandelt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2120 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant durchgeführt wurde, wird zusätzlich der Ambulanzzuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 angesetzt. Die Lokalanästhesie wird gesondert berechnet.

Fallbeispiel 2: Multilokuläre Denervation an mehreren Fingern

Bei einer Patientin besteht eine schmerzhafte Arthrose an zwei separaten Fingermittelgelenken (PIP II und III) der linken Hand. Es erfolgt die operative Denervation beider Gelenke in einer Sitzung über getrennte Zugänge. Die Schmerzleitung wird an beiden Gelenken erfolgreich unterbrochen.

In der Liquidation darf die GOÄ-Ziffer 2120 zweimal nebeneinander aufgeführt werden. Zur Vermeidung von Rückfragen der Kostenträger ist die Angabe der genauen Lokalisation (z. B. PIP II links und PIP III links) zwingend erforderlich.

Fallbeispiel 3: Denervation eines Zehengelenks bei chronischem Schmerzsyndrom

Ein Patient leidet unter chronischen Schmerzen im Bereich des Großzehengrundgelenks nach einer traumatischen Schädigung. Nach positiver Testblockade erfolgt die operative Denervation des Gelenks zur dauerhaften Schmerzausschaltung. Der Eingriff erfolgt unter schwierigen anatomischen Bedingungen aufgrund von Vernarbungen.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2120. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands durch die ausgeprägte Vernarbung wird ein gesteigerter Faktor von 2,8 gewählt. Die Begründung wird transparent in der Rechnung dargelegt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2120: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2120 ist das Missachten von Ausschlussbestimmungen. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen sind andere aseptische Gelenkoperationen am selben Gelenk nicht neben der Ziffer 2120 berechnungsfähig. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Hohmann-Operation (Ziffer 2121), die nicht parallel am selben Gelenk liquidiert werden darf.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob eine Denervation fälschlicherweise mehrfach für dasselbe Gelenk berechnet wurde. Die Ziffer 2120 ist eine Komplexleistung pro Gelenk, unabhängig davon, wie viele einzelne Nervenäste an diesem Gelenk durchtrennt wurden. Die mehrfache Berechnung ist nur bei der Behandlung unterschiedlicher Gelenke zulässig.

Achtung: Die Kombination der GOÄ 2120 mit umfassenden arthroplastischen Eingriffen am selben Gelenk führt regelmäßig zu Beanstandungen. Prüfen Sie vorab genau, ob die Denervation nicht bereits Bestandteil der höher bewerteten Hauptleistung ist.

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Dokumentation der GOÄ 2120: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der chirurgische Zugangsweg, die Darstellung der anatomischen Strukturen und die gezielte Resektion der Nervenäste detailliert beschrieben werden. Auch die Angabe des behandelten Gelenks muss unmissverständlich sein.

Zusätzlich sollte die Indikationsstellung in der Patientenakte dokumentiert werden. Der Nachweis einer zuvor durchgeführten, erfolgreichen diagnostischen Infiltration erhöht die Plausibilität des Eingriffs erheblich. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Nachfragen der privaten Krankenversicherungen.

Dokumentationsbeispiel:
"Operative Denervation des DIP-Gelenks Digitus II rechts. Dorsoradialer und dorsoulnarer Zugang. Darstellung und selektive Resektion der schmerzleitenden Rr. articulares. Sorgfältige Blutstillung, schichtweiser Wundverschluss, Hautnaht. Postoperativ intakte Motorik und Durchblutung."

GOÄ 2120: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2120 bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind anatomische Varianten, starke postoperative Vernarbungen nach Voroperationen oder ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei adipösen Patienten. Die Begründung muss patientenbezogen und nachvollziehbar formuliert sein.

Auch die Durchführung des Eingriffs unter dem Operationsmikroskop kann, sofern keine eigenständige Ziffer dafür anwendbar ist, eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen. Achten Sie darauf, dass die Schwierigkeit der Präparation im OP-Bericht detailliert wiedergegeben wird.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2120 können verschiedene begleitende Leistungen abgerechnet werden. Häufig wird die Lokalanästhesie (z. B. nach Ziffer 490 oder 491) gesondert in Ansatz gebracht. Auch die postoperative Überwachung oder notwendige Verbandsleistungen sind unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnungsfähig.

Zudem sind die ambulanten Operationszuschläge nach den Ziffern 440 oder 443 relevant. Diese Zuschläge honorieren die Bereitstellung der Infrastruktur für ambulante Eingriffe. Sie dürfen jedoch nur einmal pro Behandlungstag abgerechnet werden, auch wenn mehrere Denervationen erfolgen.

Ziffer 2120 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2120 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 7781 „Denervation eines kleinen Gelenks, offen chirurgisch“ – bei: offen chirurgisch (236,45 €)
  • 7783 „Perkutane Denervation eines kleinen Gelenks“ – bei: perkutan (77,18 €)

Heute bringt die 2120 beim 2,3-fachen Satz 87,15 €. Die Spanne reicht von 77,18 € bis 236,45 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2120

Die GOÄ-Ziffer 2120 wird für die operative Denervation eines Finger- oder Zehengelenks berechnet. Diese Maßnahme dient der Schmerzausschaltung bei chronischen Gelenkbeschwerden, beispielsweise bei fortgeschrittener Arthrose. Die Leistung umfasst die gezielte Durchtrennung der schmerzleitenden Nervenfasern.
Neben der GOÄ 2120 sind andere aseptische Gelenkoperationen am selben Gelenk, wie etwa eine Hohmann-Operation, nicht berechnungsfähig. Dies soll eine unzulässige Doppelabrechnung eng verwandter chirurgischer Eingriffe verhindern. Bei Eingriffen an unterschiedlichen Gelenken ist eine getrennte Abrechnung jedoch möglich.
Neben der GOÄ-Ziffer 2120 können die ambulanten Operationszuschläge nach den Nummern 440 oder 443 berechnet werden. Der Zuschlag richtet sich nach der Art der Erbringung und der ambulanten Durchführung des Eingriffs. Achten Sie darauf, dass diese Zuschläge nur einmal pro Sitzung ansetzbar sind.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) für die GOÄ-Ziffer 2120 beträgt aktuell 87,15 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 37,89 Euro, während der Höchstsatz mit dem 3,5-fachen Faktor 132,62 Euro beträgt. Höhere Faktoren erfordern eine detaillierte schriftliche Begründung in der Rechnung.
Ja, die GOÄ 2120 kann mehrfach abgerechnet werden, wenn die Denervation an mehreren getrennten Finger- oder Zehengelenken durchgeführt wird. In diesem Fall muss die Abrechnung die genaue Lokalisation der behandelten Gelenke ausweisen. Eine mehrfache Berechnung am identischen Gelenk in einer Sitzung ist hingegen ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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