GOÄ 2121: Denervation von Gelenken korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2121
Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks
Punktzahl 1300  
Einfachsatz 75,77 € 1,0x
Regelhöchstsatz 174,27 € 2,3x
Höchstsatz 265,19 € 3,5x

Die Denervation von Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenken nach GOÄ 2121 birgt Abrechnungsklippen. Erfahren Sie, wie Sie Fehler bei der Abrechnung vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2121

Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks

Die Gebührenordnung für Ärzte führt die Ziffer 2121 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den gelenkchirurgischen Eingriffen auf. Diese Leistung beschreibt die operative Ausschaltung der Schmerzweiterleitung durch die gezielte Unterbrechung von Nervenfasern. Ziel des Eingriffs ist eine signifikante und dauerhafte Schmerzreduktion bei chronischen Gelenkerkrankungen.

GOÄ 2121 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Denervation nach GOÄ 2121 kommt primär bei Patientengruppen zum Einsatz, bei denen gelenkerhaltende oder gelenkersetzende Operationen nicht indiziert sind oder abgelehnt werden. Häufige Indikationen sind die fortgeschrittene Gonarthrose oder chronische Beschwerden am Hand- und Fußgelenk nach Traumata. Durch die gezielte Unterbrechung der Gelenkafferenzen lässt sich eine erhebliche Linderung der Beschwerden erzielen.

Es ist klinisch essenziell, die Indikation streng zu stellen und von rein symptomatischen, temporären Blockaden abzugrenzen. Die operative Denervation stellt einen irreversiblen chirurgischen Eingriff dar, der eine präzise anatomische Kenntnis der Nervenverläufe erfordert. Eine sorgfältige präoperative Diagnostik, oft mittels diagnostischer Infiltrationen, sichert den therapeutischen Erfolg.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2121

Fallbeispiel 1: Komplette Denervation des Kniegelenks bei Gonarthrose

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Gonarthrose vor, lehnt jedoch einen künstlichen Gelenkersatz strikt ab. Nach erfolgreicher diagnostischer Blockade erfolgt die komplette Denervation des Kniegelenks nach Wilhelm. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 2121 zum Regelsatz, da der Eingriff ohne außergewöhnliche Komplikationen verläuft.

Fallbeispiel 2: Denervation des Handgelenks bei chronischer Instabilität

Bei einer Patientin mit posttraumatischer Arthrose des Handgelenks wird eine operative Denervation durchgeführt. Aufgrund starker Vernarbungen nach einer Voroperation gestaltet sich das Aufsuchen der Nervenäste als äußerst zeitaufwendig. Der Operateur rechnet die GOÄ 2121 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 ab und begründet dies detailliert im OP-Bericht.

Fallbeispiel 3: Denervation des oberen Sprunggelenks (Fußgelenk)

Ein Patient leidet unter chronischen Schmerzen im oberen Sprunggelenk nach einer schweren Fraktur. Es erfolgt die operative Denervation des Fußgelenks zur Schmerzausschaltung. Neben der GOÄ 2121 wird der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ 440 liquidiert, da der Eingriff ambulant durchgeführt wurde und die Kriterien für eine operative Denervation erfüllt sind.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2121: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2121 ist die Verwechslung mit der isolierten Patella-Denervation. Letztere stellt keine komplette Denervation des Kniegelenks dar und muss zwingend nach GOÄ-Ziffer 2580 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen konsequent, wenn diese isolierte Patella-Denervation fälschlicherweise unter der höher bewerteten Ziffer 2121 liquidiert wird.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2121 mit anderen Hauptleistungen am selben Gelenk. Wenn die Denervation lediglich als unselbstständige Teilleistung im Rahmen einer Arthroskopie oder Arthrotomie durchgeführt wird, ist sie nicht separat berechenbar. Nur eine eigenständige Indikation und Durchführung rechtfertigt die separate Liquidation.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2121 und der GOÄ 2580 für dasselbe Kniegelenk ist unzulässig. Die Ziffer 2121 umfasst bereits die vollständige Denervation des Gelenks.

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Dokumentation der GOÄ 2121: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Darstellung und Resektion der einzelnen Nervenäste detailliert beschreiben. Auch die Angabe des verwendeten Instrumentariums und der OP-Zeit stützt die Plausibilität der Abrechnung im Falle einer Prüfung.

Dokumentation: Operativer Zugang von anteromedial. Darstellung des R. infrapatellaris des N. saphenus. Präparation und Resektion eines 1 cm langen Nervensegments. Analoge Darstellung und Denervation der lateralen Gelenkäste.

GOÄ 2121: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind erhebliche anatomische Varianten, ausgeprägte Adipositas des Patienten oder starke postoperative Vernarbungen. Die Erschwernis muss patientenbezogen und für den medizinischen Laien verständlich dokumentiert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2121 mit dem ambulanten OP-Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 440 kombiniert. Bei der Verwendung eines Operationsmikroskops ist zudem der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechenbar. Eine Kombination mit anderen gelenkchirurgischen Eingriffen am selben Gelenk sollte nur bei strikt getrennter Indikation erfolgen.

Tipp: Nutzen Sie bei der Verwendung mikrochirurgischer Techniken stets den Zuschlag 445, um den operativen Mehraufwand adäquat abzubilden.

Ziffer 2121 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2121 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 7782 „Denervation eines großen Gelenks, offen chirurgisch“ – bei: offen chirurgisch (475,14 €)
  • 7784 „Perkutane Denervation eines großen Gelenks“ – bei: perkutan (119,10 €)

Heute bringt die 2121 beim 2,3-fachen Satz 174,27 €. Die Spanne reicht von 119,10 € bis 475,14 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2121

Nein, die Denervation ist in der Regel nicht neben einer Arthroskopie desselben Gelenks berechenbar, wenn sie als unselbstständige Teilleistung gilt. Erfolgt die Denervation jedoch als eigenständiger, zeitlich getrennter Eingriff mit separater Indikation, kann eine Abrechnung begründet sein. Dies erfordert eine detaillierte Dokumentation im OP-Bericht.
Die komplette Denervation des Kniegelenks wird nach der GOÄ-Ziffer 2121 abgerechnet. Eine isolierte Denervation der Patella hingegen muss nach der GOÄ-Ziffer 2580 liquidiert werden. Eine Nebeneinanderberechnung beider Ziffern für dasselbe Gelenk ist ausgeschlossen.
Neben der GOÄ 2121 können der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 440 sowie der Mikroskop-Zuschlag nach GOÄ 445 abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Kriterien für die ambulante Durchführung oder den Einsatz des Operationsmikroskops erfüllt und dokumentiert sind. Diese Zuschläge sind nicht steigerungsfähig.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, anatomische Varianten der Nervenverläufe oder ein stark erhöhter Body-Mass-Index des Patienten. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dargelegt werden.
Nein, für die Denervation des Hüft- oder Schultergelenks ist die GOÄ-Ziffer 2120 anzuwenden. Die GOÄ 2121 ist explizit auf Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenke beschränkt. Die Ziffer 2120 ist mit 1500 Punkten etwas höher bewertet als die Ziffer 2121.
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