GOÄ 2157: Gelenkeröffnung korrekt abrechnen – Praxistipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2157
Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,88 € 2,3x
Höchstsatz 188,51 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2157 birgt Fallstricke, besonders bei Wirbelgelenken. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2157

Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel

Die GOÄ-Ziffer 2157 beschreibt eine hochspezifische chirurgische Leistung aus dem Bereich der Gelenkchirurgie. Sie umfasst die operative Eröffnung (Arthrotomie) eines infizierten, vereiterten Gelenks zur Entlastung und Sanierung des Infektherdes. Diese Maßnahme ist bei einer eitrigen Arthritis essenziell, um irreversible Knorpelschäden und eine systemische Sepsis zu verhindern.

Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Eröffnung der Gelenkkapsel, das Ablassen des Eiters sowie die gründliche Spülung des Gelenkraums. Auch die Einlage von Drainagen zur postoperativen Entlastung ist mit dieser Ziffer abgegolten. Die Ziffer findet Anwendung bei den großen Gelenken der Extremitäten sowie bei den Gelenken benachbarter Wirbel.

GOÄ 2157 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Eröffnung eines Gelenks nach GOÄ 2157 ist streng zu stellen, da es sich um einen invasiven Eingriff bei einer akuten bakteriellen Infektion handelt. Typische klinische Szenarien umfassen das Gelenkempyem nach Punktionen, arthroskopischen Eingriffen oder durch hämatogene Streuung. Eine schnelle chirurgische Intervention ist entscheidend, um die Gelenkfunktion dauerhaft zu erhalten.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Anwendung an der Wirbelsäule. Hier bezieht sich die Ziffer auf die Eröffnung vereiterter Wirbelgelenke (Spondylarthritis). Im klinischen Alltag muss differenziert werden, ob eine bloße Gelenkpunktion oder eine echte operative Freilegung stattgefunden hat.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Eröffnung von Wirbelgelenken die anatomische Zuordnung exakt dokumentiert wird, um spätere Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2157

Fallbeispiel 1: Arthrotomie des Kniegelenks bei Empyem

Ein Patient stellt sich mit einem hochgradig schmerzhaften, überwärmten und fluktuierenden Kniegelenk nach einer intraartikulären Injektion vor. Nach Diagnosestellung eines Kniegelenkempyems erfolgt die operative Eröffnung, Spülung und Drainageeinlage. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2157 zum Regelsatz, kombiniert mit dem Zuschlag 444 für ambulantes Operieren.

Fallbeispiel 2: Eröffnung vereiterter Wirbelgelenke

Bei einem Patienten mit einer septischen Spondylarthritis werden die vereiterten Gelenke zwischen dem 3. und 4. Lendenwirbel operativ eröffnet und saniert. Da es sich um Gelenke zweier benachbarter Wirbel handelt, ist die GOÄ-Ziffer 2157 insgesamt nur einmal berechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt aufgrund des erhöhten präparatorischen Aufwands mit einem erhöhten Steigerungsfaktor.

Fallbeispiel 3: Sanierung eines vereiterten Schultergelenks

Nach einer hämatogenen Streuung zeigt ein Patient ein ausgeprägtes Empyem des rechten Schultergelenks. Es erfolgt die offene Arthrotomie, Nekrosektomie und Einlage einer Spüldrainage. Neben der GOÄ 2157 werden die notwendigen Narkoseleistungen gesondert liquidiert, sofern diese nicht unter die expliziten Ausschlüsse fallen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2157: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2157 ist die fehlerhafte Kombination mit Lokalanästhesien. Die Ziffern 300 bis 302 (Infiltrations- und Leitungsanästhesie) sind laut GOÄ-Vorgaben explizit neben der Ziffer 2157 ausgeschlossen. Wird eine Anästhesie benötigt, muss diese über andere zulässige Ziffern oder durch einen Anästhesisten liquidiert werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Mehrfachabrechnung bei Wirbelgelenken. Die Eröffnung aller Gelenke zweier benachbarter Wirbel darf nur einmalig als Ziffer 2157 abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt regelmäßig zu Kürzungen im Prüfverfahren.

Achtung: Die bloße Punktion eines Gelenks zur Entlastung stellt keine Eröffnung im Sinne der Ziffer 2157 dar und darf nicht als solche abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 2157: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den Nachweis der Vereiterung und die genauen operativen Einzelschritte enthalten. Insbesondere die Darstellung des Zugangswegs und der Gelenkkapseleröffnung ist abrechnungsrelevant.

Bei Eingriffen an der Wirbelsäule müssen die betroffenen Segmente exakt benannt werden. Nur so lässt sich die Einhaltung der Sonderregelung für benachbarte Wirbel nachvollziehbar belegen. Eine präzise Dokumentation schützt vor Regressen und beschleunigt die Erstattung durch die Beihilfestellen.

Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Akutes Kniegelenkempyem rechts. Schnittführung anteromedial, schichtweise Präparation bis zur Gelenkkapsel. Nach Eröffnung entleert sich rahmiger Eiter (Abstrichnahme). Ausgiebige Jet-Lavage des Gelenkraums mit steriler Kochsalzlösung. Einbringen einer Redon-Drainage, schichtweiser Wundverschluss.

GOÄ 2157: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Eröffnung eines vereiterten Gelenks kann durch anatomische Varianten oder fortgeschrittene Gewebezerstörung erheblich erschwert sein. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) ist gerechtfertigt, wenn beispielsweise ausgeprägte Verwachsungen gelöst werden müssen. Auch ein hoher Blutverlust oder die Notwendigkeit einer besonders aufwendigen infektiösen Sanierung begründen die Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2157 ist der ambulante OP-Zuschlag nach Ziffer 444 (100 % der Ziffer 2157 zum Einfachsatz) berechnungsfähig, sofern der Eingriff ambulant durchgeführt wird. Nicht operativ tätige Ärzte können zudem Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder 3 im Vorfeld ansetzen. Die postoperative Überwachung kann unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen ebenfalls zusätzlich honoriert werden.

Ziffer 2157 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7658 — „Arthrotomie eines großen Gelenks, offen chirurgisch über einen eigenständigen Zugang“. Der Festpreis liegt bei 484,93 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 123,88 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2157

Die GOÄ-Ziffer 2157 wird für die operative Eröffnung eines vereiterten großen Gelenks wie Schulter, Ellenbogen, Hüfte oder Knie sowie bei Wirbelgelenken berechnet. Voraussetzung ist das Vorliegen einer eitrigen Arthritis oder Gelenkempyems, das eine chirurgische Intervention erfordert. Die Leistung umfasst die Freilegung und Entlastung des betroffenen Gelenks.
Die GOÄ-Ziffer 2157 darf nicht nebeneinander mit den Lokalanästhesie-Ziffern 300 bis 302 abgerechnet werden. Zudem sind operative Teilschritte, die bereits in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, nicht separat berechnungsfähig. Bei Wirbelgelenken ist die Ziffer für benachbarte Wirbel nur einmalig ansetzbar.
Ja, der OP-Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 ist neben der Ziffer 2157 berechnungsfähig. Dieser Zuschlag beträgt 100 Prozent des einfachen Gebührensatzes der zugrundeliegenden operativen Leistung, sofern ambulant operiert wird. Er muss auf der Rechnung direkt unter der Hauptleistung aufgeführt werden.
Bei der Eröffnung vereiterter Wirbelgelenke ist die GOÄ-Ziffer 2157 für alle Gelenke zweier benachbarter Wirbel insgesamt nur einmal ansatzfähig. Werden Gelenke an mehreren, nicht benachbarten Wirbelsegmenten eröffnet, kann die Ziffer entsprechend mehrfach berechnet werden. Dies erfordert eine präzise anatomische Dokumentation im OP-Bericht.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch einen erhöhten operativen Aufwand, wie ausgeprägte Adhäsionen oder anatomische Besonderheiten, begründet werden. Auch eine starke Entzündungsausbreitung oder ein erhöhtes Blutungsrisiko rechtfertigen den Einsatz eines höheren Steigerungsfaktors. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
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