GOÄ 3155: Vagotomie mit Drainage korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3155
Vagotomie am Magen mit zusätzlichen Drainageverfahren (z. B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschließlich Plastik)
Punktzahl 4500  
Einfachsatz 262,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 603,27 € 2,3x
Höchstsatz 918,02 € 3,5x
Ausschlüsse

GOÄ 3155 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zu Honorarsätzen, der korrekten Kombination mit Drainageverfahren und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3155

Vagotomie am Magen mit zusätzlichen Drainageverfahren (z. B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschließlich Plastik)

Die GOÄ-Ziffer 3155 beschreibt eine komplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Sie umfasst die operative Durchtrennung oder Resektion von Ästen des Nervus vagus zur Reduktion der Magensäuresekretion. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer ist, dass gleichzeitig ein Drainageverfahren zur Verbesserung des Magenabflusses durchgeführt wird.

Zu diesen Drainageverfahren gehören beispielsweise eine Pyloroplastik oder eine Gastroenterostomie. Da die Vagotomie die Magenmotorik einschränkt, ist diese Drainage medizinisch notwendig, um einer postoperativen Magenentleerungsstörung vorzubeugen. Alle im Leistungstext genannten Teilschritte sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 3155 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Durchführung einer Vagotomie mit Drainageverfahren ist heute aufgrund moderner medikamentöser Therapieverfahren seltener geworden. Dennoch bleibt sie eine wichtige Option bei einer therapieresistenten Ulkuskrankheit oder bei Komplikationen wie einer Magenausgangsstenose. In diesen Fällen ist der chirurgische Eingriff oft die einzige Möglichkeit, dem Patienten dauerhafte Linderung zu verschaffen.

Klinisch relevant ist die Ziffer 3155 vor allem dann, wenn konservative Säureblocker versagen oder Unverträglichkeiten vorliegen. Die Wahl des genauen Drainageverfahrens richtet sich nach den anatomischen Gegebenheiten des Patienten. Meist kommt eine Pyloruserweiterung nach Heineke-Mikulicz oder eine Finney-Plastik zum Einsatz.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Indikation für das zusätzliche Drainageverfahren im OP-Bericht klar aus den anatomischen oder funktionellen Gegebenheiten des Magens abgeleitet wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3155

Fallbeispiel 1: Selektiv-gastrale Vagotomie mit Pyloroplastik bei Ulcus duodeni

Ein Patient stellt sich mit einem chronisch rezidivierenden, therapieresistenten Ulcus duodeni vor. Es erfolgt eine selektiv-gastrale Vagotomie zur Senkung der Säureproduktion. Aufgrund der zu erwartenden Motilitätsstörung führt der Operateur zusätzlich eine Pyloroplastik durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3155 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Trunkäre Vagotomie und Gastroenterostomie bei Magenausgangsstenose

Bei einer ausgeprägten narbigen Magenausgangsstenose ist eine Passage des Speisebreis kaum noch möglich. Der Chirurg führt eine trunkäre Vagotomie durch und legt eine Gastroenterostomie als Drainage an. Da die anatomischen Verhältnisse durch die Stenose stark verändert sind, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3155 mit entsprechender Begründung.

Fallbeispiel 3: Rezidivierendes Ulkus unter PPI-Therapie mit Pyloruserweiterung

Trotz maximaler medikamentöser Therapie leidet ein Patient unter wiederkehrenden Magenulzera. Zur definitiven Sanierung wird die Indikation zur Vagotomie mit einer Pyloruserweiterung einschließlich Plastik gestellt. Der Eingriff verläuft komplikationslos. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3155 im Regelsatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3155: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3155 ist die zusätzliche, separate Berechnung des Drainageverfahrens. Die Erstellung einer Anastomose oder eine Pyloruserweiterung ist bereits integraler Bestandteil dieser Ziffer. Eine Nebeneinanderberechnung von Einzelleistungen wie der GOÄ 3158 führt unweigerlich zur Honorarkürzung durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem ist die Ziffer 3155 nicht neben der Ziffer 3154 berechenbar, da letztere die Vagotomie ohne Drainage beschreibt. Prüfstellen achten penibel darauf, dass nicht fälschlicherweise beide Ziffern auf der Rechnung erscheinen. Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Zielleistungsprinzip der GOÄ.

Achtung: Die isolierte Abrechnung einer Pyloroplastik neben der GOÄ 3155 ist ausgeschlossen, da diese Plastik explizit im Leistungstext der Ziffer 3155 genannt und damit abgegolten ist.

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Dokumentation der GOÄ 3155: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen sowohl der Zugangsweg als auch die genaue Präparation der Vagusnerven detailliert beschrieben werden. Auch die Durchführung und die Technik des Drainageverfahrens müssen präzise dokumentiert sein.

Fehlen Angaben zur Art der Drainage oder zur Plastik, kann der Kostenträger die Leistung auf die niedrigere Ziffer 3154 herabstufen. Für die Rechtssicherheit sollte das Dokumentationsprotokoll standardisierte Textbausteine enthalten.

Dokumentation: Durchführung einer selektiv-gastralen Vagotomie nach Darstellung der Hauptstämme. Anschließend Längsinzision des Pylorus und quer verlaufende Vernähung (Pyloroplastik nach Heineke-Mikulicz) zur Gewährleistung des ungehinderten Abflusses.

GOÄ 3155: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 ist bei der GOÄ 3155 gut begründbar, wenn operative Erschwernisse vorliegen. Typische Gründe für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte intraabdominelle Adhäsionen durch Voroperationen. Auch eine extreme Adipositas des Patienten, die den operativen Zugang erschwert, rechtfertigt einen erhöhten Zeitaufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3155 können selbstverständlich die Leistungen für die Anästhesie sowie postoperative Überwachungsleistungen in Ansatz gebracht werden. Auch die Abrechnung von Zuschlägen für ambulantes Operieren ist unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich. Nicht kombiniert werden dürfen jedoch operative Einzelschritte, die dem eigentlichen Haupteingriff dienen und in dessen Zielgebiet liegen.

Ziffer 3155 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Sammelziffer 3155 (Vagotomie am Magen mit zusätzlichen Drainageverfahren (z. B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschließlich Plastik)) in 3 eigenständige Leistungen auf. Die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist (bisher 2,3-facher Satz: 603,27 €):

  • 10677 „Operative Vagotomie am Magen, proximal und/oder selektiv, ggf. einschließlich -Lösen von …" (749,18 €) — bei Vagotomie mit Pyloruserweiterung/Pyloroplastik
  • Zusätzlich: 10675 „Operative Spaltung des Pylorus und/oder der Pylorusplastik, ggf. einschließlich …" (391,06 €) — bei Vagotomie mit Pyloruserweiterung/Pyloroplastik
  • 10677 „Operative Vagotomie am Magen, proximal und/oder selektiv, ggf. einschließlich -Lösen von …" (749,18 €) — bei Vagotomie mit Anastomose/Gastroenterostomie
  • Zusätzlich: 10679 „Gastroenterostomie oder Umgehungsanastomose von Dünndarm, Dickdarm oder Magen, als …" (678,69 €) — bei Vagotomie mit Anastomose/Gastroenterostomie

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3155

Die GOÄ 3155 beinhaltet im Gegensatz zur GOÄ 3154 ein zusätzliches Drainageverfahren wie eine Pyloruserweiterung oder Anastomose. Daher ist die GOÄ 3155 mit 4500 Punkten auch deutlich höher bewertet als die GOÄ 3154 mit 3500 Punkten.
Nein, zusätzliche Drainageverfahren wie eine Pyloruserweiterung oder Anastomose sind bereits im Leistungstext der GOÄ 3155 enthalten. Eine separate Abrechnung dieser Teilschritte führt bei Prüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Verwachsungen, Voroperationen oder starkem Übergewicht gerechtfertigt. Diese Besonderheiten müssen im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert begründet werden.
Die Nebeneinanderberechnung hängt vom konkreten operativen Ziel und den Richtlinien der GOÄ ab. Da eine Magenresektion oft eigene Rekonstruktionsschritte beinhaltet, müssen Überschneidungen im selben Zielgebiet genau geprüft werden, um Doppelabrechnungen zu vermeiden.
Der Operationsbericht muss die Indikation, den Zugangsweg, die genaue Art der Vagotomie sowie die Durchführung des Drainageverfahrens lückenlos beschreiben. Ohne diese detaillierten Angaben riskieren Praxen Honorarkürzungen bei privaten Krankenversicherungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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