GOÄ 1832: Offene Nierenfistel korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1832
Anlage einer Nierenfistel , als selbstständige operative Leistung
Punktzahl 1660  
Einfachsatz 96,76 € 1,0x
Regelhöchstsatz 222,55 € 2,3x
Höchstsatz 338,66 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ 1832 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über die Abgrenzung zur perkutanen Nephrostomie und die rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1832

Anlage einer Nierenfistel, als selbstständige operative Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1832 beschreibt die offen-chirurgische Anlage einer Nierenfistel (Nephrostomie). Hierbei wird eine operative Verbindung durch das Nierenparenchym geschaffen, um den Harn direkt aus dem Nierenbecken abzuleiten. Diese Maßnahme dient der Entlastung des oberen Harntrakts bei mechanischen oder funktionellen Abflusshindernissen.

Der Verordnungsgeber betont durch den Zusatz „als selbstständige operative Leistung“, dass diese Ziffer nur dann berechnet werden darf, wenn der Eingriff das primäre Ziel der Operation darstellt. Zudem grenzt dieser Zusatz das Verfahren klar von minimalinvasiven, perkutanen Techniken ab. Eine perkutane Punktion fällt nicht unter diese Ziffer.

GOÄ 1832 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung

Die Indikation zur offen-chirurgischen Anlage einer Nierenfistel ist in der modernen Urologie selten geworden, da meist die perkutane Nephrostomie bevorzugt wird. Dennoch bleibt das Verfahren bei komplexen anatomischen Verhältnissen, schweren Voroperationen oder dem Scheitern minimalinvasiver Zugangswege unverzichtbar. Typische Szenarien umfassen fortgeschrittene retroperitoneale Tumore oder ausgeprägte Strikturen, die einen offenen urologischen Zugang erzwingen.

Entscheidend für die korrekte Abrechnung ist die strikte Abgrenzung zur perkutanen Nephrostomie. Wird die Fistel unter Ultraschall- oder Röntgenkontrolle mittels Punktion und Einbringen eines Katheters über einen Führungsdraht angelegt, ist zwingend die GOÄ-Ziffer 1851 heranzuziehen. Die GOÄ 1832 erfordert zwingend einen offenen operativen Zugangsweg.

Achtung: Eine Verwechslung der GOÄ 1832 mit der perkutanen Ziffer 1851 führt bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1832

Fallbeispiel 1: Offene Nephrostomie nach frustranem perkutanen Versuch

Bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen Harnblasenkarzinom und konsekutiver Hydronephrose scheitert der Versuch einer perkutanen Nephrostomie aufgrund extremer Adipositas und ungünstiger Lagebeziehungen. Es erfolgt die offene operative Freilegung der Niere und die Anlage der Nierenfistel als eigenständiger Eingriff. In diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1832 vollumfänglich gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Entlastung bei retroperitonealer Fibrose

Ein Patient stellt sich mit einer akuten Harnstauungsniere bei bekannter retroperitonealer Fibrose (Morbus Ormond) vor. Aufgrund der massiven Gewebeverhärtungen ist ein perkutaner Zugang kontraindiziert. Der Operateur führt eine offene Freilegung des Nierenbeckens mit anschließender Fistelanlage durch. Da dies die einzige operative Maßnahme in dieser Sitzung darstellt, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 1832 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 3: Offene Fistelanlage bei urologischer Fehlbildung

Bei einer ausgeprägten urologischen Fehlbildung und konsekutiver Harnabflussstörung wird eine offene chirurgische Entlastung des Nierenbeckens notwendig. Der Eingriff dient ausschließlich der temporären Harnableitung vor einer geplanten Rekonstruktion. Die Abrechnung der selbstständigen operativen Leistung erfolgt korrekt nach GOÄ 1832, da kein weiterer operativer Schritt in derselben Sitzung durchgeführt wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1832: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Abrechnungsfehler liegt in der Missachtung des Kriteriums der „selbstständigen operativen Leistung“. Wird die Nierenfistel im Rahmen einer größeren urologischen Operation (wie einer Nierenbeckenplastik oder einer Teilnephrektomie) angelegt, ist sie als unselbstständiger Teilschritt anzusehen. In diesen Fällen ist die separate Berechnung der GOÄ 1832 ausgeschlossen, da die Leistung bereits in der Hauptziffer enthalten ist.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die fälschliche Deklaration einer perkutanen Nephrostomie unter dieser Ziffer. Private Krankenversicherungen und Beihilgestellen prüfen urologische OP-Berichte sehr genau auf das Vorliegen eines echten offen-chirurgischen Zugangs. Kann dieser nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wird die Liquidation auf die deutlich niedriger bewertete GOÄ-Ziffer 1851 heruntergestuft.

Tipp: Prüfen Sie vor der Rechnungsstellung genau, ob im OP-Bericht ein offener operativer Zugang (z. B. Flankenschnitt) dokumentiert ist, um Kürzungen im Vorfeld zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 1832: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den chirurgischen Zugangsweg detailliert beschreiben. Dazu gehören Angaben zur Schnittführung, zur Darstellung des Nierenlagers, zur Eröffnung des Nierenbeckens sowie zur Platzierung und Fixierung des Nephrostomiekatheters.

Zudem sollte die medizinische Notwendigkeit des offenen Vorgehens explizit im Bericht begründet werden, insbesondere wenn Kontraindikationen gegen ein perkutanes Vorgehen vorlagen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich und sichert den Abrechnungsanspruch.

Dokumentationsbeispiel:
„...Nach Flankenschnitt rechts und schichtweiser Präparation Darstellung des Nierenbeckens. Aufgrund massiver retroperitonealer Vernarbungen Absehen von perkutanem Vorgehen. Inzision des Nierenbeckens und Einbringen eines Nephrostomiekatheters (Ch. 14) unter direkter Sicht. Sichere Fixierung mittels Tabaksbeutelnaht. Wundverschluss in Schichten. Die Fistelanlage erfolgte als selbstständige operative Leistung zur Entlastung bei Harnstau...“

GOÄ 1832: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 1832 gut begründbar, wenn der Eingriff durch besondere Umstände erschwert war. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen nach Voroperationen, eine extreme Adipositas des Patienten oder anatomische Varianten der Niere. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Blutstillung rechtfertigen eine Steigerung des Faktors.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1832 können urologische Basisleistungen sowie Anästhesieleistungen berechnet werden. Häufig wird die präoperative Sonographie der Niere nach GOÄ 420 kombiniert. Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von operativen Ziffern, die denselben operativen Zugang nutzen und die Fistelanlage als bloßen Zusatzschritt beinhalten. Die postoperative Überwachung und Nachsorge sind nach den entsprechenden urologischen Nachsorgeziffern liquidierbar.

Ziffer 1832 in der neuen GOÄ

Die Anlage einer Nierenfistel, als selbstständige operative Leistung wird zur neuen Nummer 10182 — Festpreis 253,72 €. Das sind 14 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 222,55 €. Die alte Ziffer ist ausdrücklich auf die selbständige operative, nicht perkutane Anlage beschränkt; 10182 ist der entsprechende neue Code. Die perkutane Alt-Variante war laut Kommentar 1851 und ist nicht Gegenstand dieser alten Titelziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1832

Die GOÄ-Ziffer 1832 darf nur für die offen-chirurgische Anlage einer Nierenfistel als selbstständige operative Leistung berechnet werden. Ein perkutanes Vorgehen ist hierüber nicht abrechenbar. Zudem darf der Eingriff nicht Teil einer anderen, umfassenderen Operation an derselben Niere sein.
Der Unterschied liegt im operativen Zugangsweg zur Niere. Während die GOÄ 1832 eine offene chirurgische Freilegung erfordert, beschreibt die GOÄ 1851 die minimalinvasive, perkutane Nephrostomie unter Bildgebung. Letztere ist in der urologischen Praxis der weitaus häufigere Regelfall.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung ist in diesem Fall nicht zulässig. Die Anlage der Nierenfistel gilt bei einer Nierenbeckenplastik als unselbstständiger Teilschritt des Haupteingriffs. Die GOÄ 1832 setzt jedoch zwingend eine selbstständige operative Leistung voraus.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 ist durch besondere anatomische Schwierigkeiten oder einen erhöhten Zeitaufwand begründbar. Typische Argumente sind ausgeprägte Vernarbungen durch Voroperationen, starke Blutungsneigung oder eine extreme Adipositas des Patienten. Diese Faktoren müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
Nein, die postoperative Nachsorge ist nicht im Leistungsumfang der GOÄ 1832 enthalten. Nachsorgemaßnahmen, Verbandswechsel oder spätere Katheterspülungen können separat über die entsprechenden urologischen Gebührenordnungspositionen liquidiert werden. Dies gilt auch für eventuelle postoperative Ultraschallkontrollen.
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