GOÄ 1833: Nierenfistelkatheter-Wechsel korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1833
Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband
Punktzahl 237  
Einfachsatz 13,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 31,76 € 2,3x
Höchstsatz 48,34 € 3,5x

Der Wechsel eines Nierenfistelkatheters nach GOÄ 1833 birgt Abrechnungsfallen. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Analogbewertungen und Steigerungssätzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1833

GOÄ-Ziffer 1833: Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband (237 Punkte)

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert mit der Ziffer 1833 eine urologische Standardleistung. Diese Gebührenposition umfasst den vollständigen Wechsel eines Nierenfistelkatheters, der zuvor entweder perkutan oder operativ angelegt wurde. Der Leistungsinhalt ist klar umrissen und schließt essenzielle Begleitmaßnahmen ein.

Im Leistungsumfang sind die Spülung des Katheters sowie die anschließende Verbandanlage explizit enthalten. Diese Teilschritte dürfen daher unter keinen Umständen als eigenständige Leistungen am selben Behandlungstag abgerechnet werden. Die Ziffer stellt somit eine urologische Komplexleistung für die Versorgung von Nephrostomien dar.

GOÄ 1833 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung

In der urologischen Praxis gehört der Wechsel von Nephrostomiekathetern zu den regelmäßigen Routineaufgaben. Typische Indikationen für den Katheterwechsel sind Materialverschleiß, Verstopfungen durch Inkrustrationen oder das Vorliegen einer lokalen Infektion. Der Wechsel sichert den ungehinderten Harnabfluss aus dem Nierenbeckenkelchsystem.

Ein besonders wichtiger Aspekt im Praxisalltag ist die analoge Anwendung dieser Ziffer. Gemäß dem Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer wird der Wechsel eines suprapubischen Harnblasenfistelkatheters analog nach der Ziffer A1833a berechnet. Dies schließt die Katheterfixation, Spülung und Verbandanlage mit ein und sorgt für eine adäquate Honorierung dieser häufigen urologischen Maßnahme.

Tipp: Achten Sie bei der Abrechnung des suprapubischen Katheterwechsels penibel darauf, die Kennzeichnung als Analogbewertung (A1833a) auf der Liquidation anzugeben, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1833

Fallbeispiel 1: Routine-Wechsel eines Nierenfistelkatheters

Ein Patient stellt sich zum planmäßigen, zweimonatigen Wechsel des Nierenfistelkatheters in der urologischen Praxis vor. Der alte Katheter wird entfernt, der Fistelkanal desinfiziert und ein neuer Ballonkatheter eingebracht. Nach erfolgreicher Spülung und Lagekontrolle erfolgt die sterile Verbandanlage.

Begründung und Abrechnung: Da es sich um einen unkomplizierten Standardwechsel handelt, erfolgt die Abrechnung zum Regelsatz. Neben der GOÄ 1833 (2,3-fach) kann die sonografische Lagekontrolle nach GOÄ 410 abgerechnet werden. Das verwendete Katheter- und Verbandmaterial wird als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ zusätzlich in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Erschwerter Wechsel bei starker Inkrustration

Eine Patientin sucht die Praxis mit einem blockierten Nierenfistelkatheter auf. Beim Entfernungsversuch zeigt sich eine massive Inkrustration am Katheterkopf, was den Zug durch den Fistelkanal erheblich erschwert und schmerzhaft gestaltet. Der Wechsel erfordert eine vorsichtige, zeitaufwendige Mobilisation und zusätzliche Spülungen.

Begründung und Abrechnung: Der erhöhte zeitliche und technische Aufwand rechtfertigt das Überschreiten des Regelsatzes. Die GOÄ 1833 wird mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz liquidiert. Als Begründung wird ein "erhöhter Zeitaufwand bei massiver Inkrustration des Katheters und erschwerter Passage des Fistelkanals" dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Wechsel eines suprapubischen Blasenkatheters (SPK)

Bei einem bettlägerigen Patienten wird in der häuslichen Umgebung ein suprapubischer Harnblasenkatheter routinemäßig gewechselt. Der Fistelkanal wird gereinigt, der neue Katheter blockiert, gespült und mittels Pflasterzügel fixiert. Ein steriler Schlitzkompressenverband schließt die Behandlung ab.

Begründung und Abrechnung: Da es sich um einen suprapubischen Fistelkatheter handelt, kommt die Analogziffer A1833a zum Ansatz. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum 2,3-fachen Satz. Findet der Wechsel im Rahmen eines Hausbesuchs statt, können zusätzlich die GOÄ-Ziffer 50 sowie das entsprechende Wegegeld berechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1833: Was Prüfer beanstanden

Ein wiederkehrender Fehler in der urologischen Abrechnung ist die zusätzliche Liquidation von Einzelleistungen, die bereits mit der Hauptziffer abgegolten sind. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Rechnungen verstärkt auf die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Spülungen (z. B. nach GOÄ 1840) oder Verbandanlagen (z. B. nach GOÄ 200) am selben Behandlungstag.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unvollständige Dokumentation bei der Verwendung von Analogziffern. Wird der suprapubische Katheterwechsel fälschlicherweise direkt als GOÄ 1833 statt als A1833a deklariert, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Rechnungskürzungen. Die Kennzeichnung als Analoggebühr ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Achtung: Die Sachkosten für den Katheter selbst sowie für sterile Abdecktücher und Verbandmittel sind nicht in der Gebühr enthalten. Vergessen Sie nicht, diese Verbrauchsmaterialien separat nach § 10 GOÄ zu erfassen, da Ihnen sonst erhebliche Honorarverluste drohen.

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Dokumentation der GOÄ 1833: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen und Regresse. In der Patientenakte müssen alle Schritte des Katheterwechsels detailliert festgehalten werden. Dies umfasst neben dem verwendeten Material auch den klinischen Befund des Fistelkanals.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Komplikationen oder Erschwernissen, falls ein erhöhter Steigerungssatz beansprucht wird. Angaben zur Beschaffenheit des Fistelkanals, zum Schmerzempfinden des Patienten und zur Durchgängigkeit des neuen Katheters sind essenziell für eine rechtssichere Abrechnung.

Dokumentationsbeispiel:
Aseptischer Wechsel des Nierenfistelkatheters rechts (Ch. 14). Fistelkanal reizfrei, alter Katheter mäßig inkrustiert. Problemloser Zug. Spülung mit 50 ml NaCl 0,9 % klar rücklaufend. Lagekontrolle mittels Sonografie (dokumentiert). Anlage eines sterilen Schlitzkompressenverbandes. Patient beschwerdefrei.

GOÄ 1833: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz von 2,3 (31,76 €) kann bei Vorliegen besonderer medizinischer Umstände bis zum 3,5-fachen Satz (48,34 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind:

  • Starke Inkrustrationen des alten Katheters, die eine vorsichtige und zeitintensive Mobilisation erfordern.
  • Anatomische Besonderheiten wie ein verengter oder stark vernarbter Fistelkanal.
  • Erschwerte Bedingungen durch mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten (z. B. bei fortgeschrittener Demenz).
  • Notwendigkeit mehrfacher Spülungen bei starker Blutung oder Detritusabgang.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis steht der Katheterwechsel selten isoliert. Sinnvolle und urologisch begründete Kombinationen am selben Behandlungstag sind unter anderem:

  • GOÄ 410 / 420: Sonografische Untersuchung des Urogenitaltraktes zur obligaten Lagekontrolle des neuen Katheters.
  • GOÄ 1: Beratung des Patienten, sofern diese über den reinen Eingriff hinausgeht (z. B. Besprechung des weiteren Prozederes).
  • GOÄ 5: Symptombezogene Untersuchung im Rahmen der Verlaufskontrolle.
  • GOÄ 491: Infiltrationsanästhesie der Haut, falls der Wechsel aufgrund von Vernarbungen besonders schmerzhaft ist.

Ziffer 1833 in der neuen GOÄ

Die Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband wird zur neuen Nummer 5115 — Festpreis 52,71 €. Das sind 66 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 31,76 €. Spülung und Verband bleiben als fakultative Bestandteile in der neuen Leistung enthalten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1833

Nein, die Verbandanlage ist bereits im Leistungsumfang der GOÄ-Ziffer 1833 enthalten und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt ebenso für die Spülung des Katheters. Lediglich die verwendeten Sachkosten für das Verbandmaterial können gemäß § 10 GOÄ gesondert berechnet werden.
Der Wechsel eines suprapubischen Harnblasenfistelkatheters wird analog nach der Ziffer A1833a berechnet. Diese Analogbewertung entspricht der GOÄ-Ziffer 1833 und ist mit 237 Punkten bewertet. Sie umfasst neben dem Wechsel auch die Spülung, die Katheterfixation und den Verband.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz kann bei erschwerten Bedingungen wie starker Inkrustration des Katheters oder anatomischen Besonderheiten angewendet werden. Auch erhebliche Vernarbungen im Fistelkanal oder eine mangelnde Compliance des Patienten rechtfertigen eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss auf der Rechnung patientenindividuell und nachvollziehbar dargelegt werden.
Ja, eine sonografische Kontrolle der Katheterlage ist neben der GOÄ-Ziffer 1833 eigenständig berechnungsfähig. Hierfür kommen in der Regel die GOÄ-Ziffern 410 und gegebenenfalls 420 für ergänzende Organe zum Ansatz. Die medizinische Notwendigkeit der Lagekontrolle sollte in der Dokumentation klar ersichtlich sein.
Ja, die GOÄ-Ziffer 1833 kommt sowohl für den regelmäßigen Routine-Wechsel als auch für den ersten Wechsel eines zuvor operativ oder perkutan gelegten Katheters zum Einsatz. Die Erstplatzierung selbst wird hingegen nach spezifischeren operativen Ziffern wie der GOÄ 1832 oder 1851 liquidiert.
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