Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1762 (Inguinale Lymphknotenausräumung): Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, der Kombination mit GOÄ 1748 und der korrekten Steigerung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1762
GOÄ-Ziffer 1762: Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbstständige Leistung – 1200 Punkte
Die Gebührenordnungsposition GOÄ 1762 beschreibt die operative Entfernung der Lymphknoten der Leistenregion (Regio inguinalis). Diese inguinale Lymphadenektomie umfasst anatomisch sowohl die oberflächlichen als auch die tiefen Leistenlymphknoten. Da die Ziffer als selbstständige Leistung definiert ist, setzt ihre Berechnung voraus, dass die Lymphknotenentfernung entweder den primären Eingriff darstellt oder nicht bereits Bestandteil einer anderen abgerechneten Hauptleistung ist.
Die Leistung ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung verortet. Dennoch ist die Anwendung der Ziffer nicht auf das Fachgebiet der Urologie beschränkt, da die Leistungslegende keine fachspezifische Einschränkung enthält.
GOÄ 1762 in der Praxis: Indikationen und fachübergreifende Anwendung
Die klinische Indikation für eine inguinale Lymphknotenausräumung ergibt sich primär im Rahmen der onkologischen Chirurgie. Typische urologische Szenarien umfassen die Metastasierung von Peniskarzinomen oder fortgeschrittenen Harnröhrenkarzinomen. Die Lymphabflusswege dieser Organe führen direkt in die oberflächlichen und tiefen Leistenlymphknoten, weshalb deren Entfernung für das Staging und die Therapie essenziell ist.
Ein wichtiges Einsatzgebiet liegt jedoch auch außerhalb der Urologie, insbesondere in der Gynäkologie und Dermatologie. Bei der operativen Therapie des Vulva- und Scheidenkarzinoms sowie bei malignen Melanomen der unteren Extremitäten ist die inguinale Lymphadenektomie häufig indiziert. Gemäß einer Stellungnahme der Bundesärztekammer ist die GOÄ 1762 in diesen Fällen voll berechnungsfähig, da die primären Operationsziffern (wie die GOÄ 1165 für die Radikaloperation des Vulvakrebses) die Lymphknotenentfernung im Gegensatz zu anderen Ziffern nicht standardmäßig enthalten.
Tipp: Da die GOÄ 1762 keine Fachgebietsbeschränkung aufweist, können auch Gynäkologen, Dermatologen und Allgemeinchirurgen diese Ziffer ohne Analogkennzeichnung rechtssicher liquidieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1762
Fallbeispiel 1: Isolierte inguinale Lymphadenektomie bei Peniskarzinom-Rezidiv
Ein Patient stellt sich mit einem lokal begrenzten Lymphknotenrezidiv in der linken Leiste nach bereits erfolgter Penisamputation vor. Es erfolgt die isolierte, radikale Ausräumung der linken inguinalen Lymphknoten als selbstständiger Eingriff. Da kein zeitgleicher Primäreingriff am Penis stattfindet, ist die GOÄ 1762 als primäre operative Leistung voll ansetzbar. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 1762 zum Regelsatz (2,3-fach = 160,86 €).
Fallbeispiel 2: Radikaloperation bei Vulvakarzinom mit inguinaler Lymphknotenentfernung
Bei einer Patientin wird eine Radikaloperation des Vulvakrebses durchgeführt. Zusätzlich erfolgt die bilaterale inguinale Lymphknotenausräumung. Abgerechnet wird die Radikaloperation nach GOÄ 1165. Da die GOÄ 1165 die Lymphadenektomie nicht enthält, wird die GOÄ 1762 für die inguinale Lymphknotenausräumung zusätzlich angesetzt. Aufgrund der beidseitigen Durchführung und des damit verbundenen Mehraufwands wird die GOÄ 1762 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) liquidiert.
Fallbeispiel 3: Penisamputation mit tiefer inguinaler Lymphknotenausräumung
Im Rahmen einer Penisamputation (GOÄ 1748) wird festgestellt, dass auch die tiefen inguinalen Lymphknoten (zweite Metastasierungsstufe) entfernt werden müssen. Da die GOÄ 1748 nur die Ausräumung der oberflächlichen Leistendrüsen umfasst, ist die Entfernung der tiefen Lymphknoten eine selbstständige Zusatzleistung. In dieser Konstellation darf die GOÄ 1762 neben der GOÄ 1748 abgerechnet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1762: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die beidseitige Abrechnung der GOÄ 1762. Viele Praxen setzen die Ziffer bei einer bilateralen Ausräumung zweimal an oder nutzen eine Mengenbezeichnung. Die Bundesärztekammer hat jedoch klargestellt, dass die GOÄ 1762 aufgrund ihres Wortlauts auch bei beidseitiger Durchführung nur einmal pro Sitzung berechnet werden kann. Ein doppelter Ansatz führt regelmäßig zu Kürzungen.
Ein weiterer Fehler betrifft die unzulässige Kombination mit der GOÄ 1748 (Penisamputation), wenn lediglich die oberflächlichen Lymphknoten entfernt wurden. Da die oberflächliche Ausräumung integraler Bestandteil der GOÄ 1748 ist, stellt der zusätzliche Ansatz der GOÄ 1762 in diesem Fall eine unzulässige Doppelabrechnung dar. Auch die Verwechslung mit der GOÄ 1783 (iliakale Lymphadenektomie) wird bei Prüfungen oft beanstandet, wenn die Präparation über das Leistenband hinaus in das kleine Becken hineinreichte.
Achtung: Rechnen Sie die GOÄ 1762 bei beidseitiger Operation niemals zweifach ab. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit, den Mehraufwand der kontralateralen Seite über einen erhöhten Steigerungsfaktor (bis 3,5-fach) darzustellen.
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Dokumentation der GOÄ 1762: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Aus dem Operationsbericht muss zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um eine systematische Ausräumung des lymphatischen Gewebes und nicht nur um eine einfache Lymphknotenexstirpation (z. B. nach GOÄ 2405) gehandelt hat. Die anatomischen Grenzen der Präparation (z. B. Trigonum femorale, Arteria und Vena femoralis) sollten explizit genannt werden.
Besonders wichtig ist die Differenzierung zwischen oberflächlichen und tiefen Lymphknoten, wenn der Eingriff parallel zu einer Penisamputation erfolgt. Nur die explizite Dokumentation der Eröffnung der Fascia cribrosa und der Darstellung der tiefen Gefäße rechtfertigt die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 1762 neben der GOÄ 1748.
Dokumentationsbeispiel: "... Systematische inguinale Lymphadenektomie links. Darstellung der Vena saphena magna und der Fascia lata. Scharfe Präparation des lymphatischen Gewebes im Trigonum femorale unter Schonung der femoralen Gefäße. Vollständige Ausräumung der oberflächlichen und tiefen inguinalen Lymphknoten (Nodi lymphatici inguinales superficiales et profundi) nach Eröffnung der Fascia cribrosa ..."
GOÄ 1762: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 1762 bei beidseitiger Durchführung nicht doppelt berechnet werden darf, ist die Anpassung des Steigerungsfaktors das primäre Instrument zur adäquaten Honorierung. Eine Steigerung über den Regelsatz (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist insbesondere bei folgenden Erschwernissen begründet: beidseitige Durchführung, ausgeprägte Adipositas permagna, Zustand nach Voroperationen oder Bestrahlungen im Leistenbereich (Vernarbungen) sowie ein erhöhtes Blutungsrisiko durch anatomische Varianten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1762 wird selten isoliert erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen im Rahmen eines operativen Eingriffs sind unter anderem:
- GOÄ 1165: Radikaloperation des Vulvakrebses (neben GOÄ 1762 voll berechnungsfähig).
- GOÄ 1748: Penisamputation (nur bei zusätzlicher tiefer Lymphknotenausräumung kombinierbar).
- GOÄ 444: Operative Mikroskopie (falls zur Schonung feinster Nerven- oder Gefäßstrukturen eingesetzt).
- GOÄ 2009: Lokale Lappenplastik (falls der Defektverschluss in der Leiste eine plastische Deckung erfordert).
Ziffer 1762 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1762 (Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbstständige Leistung, heute 160,86 € beim 2,3-fachen Satz) verteilt sich in der neuen GOÄ auf mehrere Leistungen:
- 10809 Radikale inguinokrurale Lymphknotendissektion, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich - inguinokruraler Zugänge … (678,69 €)
- 10808 Radikale inguinale Lymphadenektomie, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich - inguinalem Zugang -Eingriffen am Lymphsystem -Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven -Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration -Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) -Anlegen einer oder mehrerer Drainagen, je Seite (534,25 €)
- 10262 Entfernung der inguinalen Lymphknoten, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Eingriffen am Lymphsystem -Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven -Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie -Gewebeentnahme durch Aspiration, Probeexzision und/oder Probepunktion, je Seite (638,33 €)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1762
Was hat nicht gestimmt?