GOÄ 1763: Hodenprothese einlegen – Abrechnungstipps

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1763
Einlegen einer Hodenprothese
Punktzahl 740  
Einfachsatz 43,13 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,20 € 2,3x
Höchstsatz 150,96 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1763 (Hodenprothese) wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Steigerungsfaktoren und dem Prothesenwechsel.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1763

GOÄ 1763: Einlegen einer Hodenprothese

Die GOÄ-Ziffer 1763 beschreibt die chirurgische Implantation eines Hodenersatzes. Diese Leistung ist mit 740 Punkten bewertet und fällt in den urologischen Abschnitt K der Gebührenordnung für Ärzte.

Die Leistung umfasst die gesamte operative Vorbereitung des Implantatbettes im Skrotum sowie das Einbringen und Fixieren der Prothese. Auch der anschließende schichtweise Wundverschluss ist mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 1763 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Indikation für das Einlegen einer Hodenprothese ist meist psychologischer oder ästhetischer Natur nach dem Verlust eines Hodens. Typische Ursachen sind der Zustand nach einer Ablatio testis aufgrund eines Hodentumors oder einer irreversiblen Hodentorsion.

Auch die angeborene Hodenagenesie (Anorchie) stellt eine klassische Indikation dar. In diesen Fällen dient die Implantation der Wiederherstellung des äußeren Genitalbildes.

Tipp: Bei einer beidseitigen Versorgung kann die GOÄ 1763 für beide Seiten separat berechnet werden. Dies sollte auf der Liquidation durch die Angabe der jeweiligen Seite (rechts/links) oder den Faktor 2 verdeutlicht werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1763

Fallbeispiel 1: Einseitige Implantation nach Seminom

Ein Patient stellt sich nach einer linksseitigen Orchiektomie wegen eines Seminoms zur Prothesenimplantation vor. Der Operateur bereitet das Implantatbett vor und setzt eine Silikonprothese ein. Abgerechnet wird die GOÄ 1763 zum Regelsatz sowie der Zuschlag 443 für ambulante Operationen.

Fallbeispiel 2: Beidseitige Implantation bei Hodenagenesie

Bei einem jungen Patienten mit beidseitiger Hodenagenesie erfolgt die operative Einbringung von zwei Hodenprothesen in einer Sitzung. Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der GOÄ-Ziffer 1763 unter Angabe der Seitenbezeichnung. Der OP-Zuschlag 443 wird einmalig hinzugerechnet.

Fallbeispiel 3: Prothesenwechsel wegen Dislokation

Aufgrund einer Dislokation muss eine liegende Hodenprothese entfernt und durch ein neues Modell ersetzt werden. Der Operateur rechnet für die Explantation die GOÄ 1764 ab. Für das anschließende Einlegen der neuen Prothese wird die GOÄ 1763 in derselben Sitzung fällig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1763: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt im Versäumnis, den ambulanten OP-Zuschlag anzusetzen. Der Zuschlag 443 steht dem Operateur bei ambulanter Durchführung regelhaft zu und sollte nicht vergessen werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig den doppelten Ansatz bei beidseitigen Eingriffen, wenn die medizinische Begründung oder die Seitenangabe fehlt. Eine präzise Dokumentation verhindert hier Honorarkürzungen.

Achtung: Die Entfernung einer alten Prothese und das Einsetzen einer neuen Prothese in derselben Sitzung dürfen nicht fälschlicherweise nur als einfache Implantation deklariert werden. Hier ist die Kombination aus GOÄ 1764 und GOÄ 1763 korrekt.

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Dokumentation der GOÄ 1763: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Regresse und Rückfragen der Kostenträger. Im OP-Bericht müssen die Indikation, der operative Zugangsweg und die genaue Lage der Prothesentasche detailliert beschrieben sein.

Auch die Spezifikationen der verwendeten Prothese, wie Material, Größe und Chargennummer, gehören zwingend in die Patientenakte. Die Angabe der Seitenlokalisation ist für die Abrechnung essenziell.

Dokumentation: Schnittführung skrotal rechts. Präparation einer ausreichend großen Prothesentasche. Einlegen einer Silikon-Hodenprothese (Größe M, Charge 12345) und Fixation am Skrotumboden. Schichtweiser Wundverschluss, komplikationsloser Verlauf.

GOÄ 1763: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder Zustand nach Strahlentherapie.

Auch ein stark erhöhtes Blutungsrisiko oder anatomische Besonderheiten rechtfertigen eine Faktorsteigerung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 1763 und dem ambulanten OP-Zuschlag nach GOÄ 443 können urologische Voruntersuchungen (z. B. Sonographie nach GOÄ 410) berechnet werden. Lokalanästhesien oder postoperative Überwachungsleistungen sind je nach Erbringung ebenfalls kombinierbar.

Ziffer 1763 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1763 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10235 — „Operatives Einlegen einer Hodenprothese, je Seite" — mit einem Festpreis von 210,67 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 99,20 €). Abrechnung: je Seite.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1763

Die GOÄ 1763 wird für das operative Einlegen einer Hodenprothese berechnet. Typische Indikationen sind der Zustand nach einer Hodenentfernung wegen Tumoren oder Torsionen sowie eine angeborene Hodenagenesie.
Ja, bei einer beidseitigen Implantation ist die GOÄ 1763 zweimal berechnungsfähig. Wichtig ist dabei die genaue Angabe der Seitenlokalisation (rechts und links) in der Liquidation.
Für das ambulante Einlegen einer Hodenprothese kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 berechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt im einfachen Satz 43,72 Euro.
Ein Prothesenwechsel wird durch die Kombination aus der Entfernung (GOÄ 1764) und dem anschließenden Einlegen (GOÄ 1763) abgerechnet. Bei einem beidseitigen Wechsel sind beide Ziffern jeweils zweimal berechnungsfähig.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen oder starker Adipositas zulässig. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar dokumentiert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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