GOÄ 1764: Hodenprothesenentfernung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1764
Entfernen einer Hodenprothese
Punktzahl 460  
Einfachsatz 26,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 61,66 € 2,3x
Höchstsatz 93,83 € 3,5x

Die Entfernung einer Hodenprothese nach GOÄ 1764 wirft oft Fragen zur korrekten Abrechnung auf. Unser Leitfaden zeigt Fallbeispiele, Ausschlüsse und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1764

Entfernen einer Hodenprothese — 460 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 1764 beschreibt eine urologische Operationsleistung, die das operative Entfernen eines künstlichen Hodenersatzes umfasst. Diese Leistung ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie deckt den gesamten chirurgischen Prozess ab, der für die sichere Explantation notwendig ist.

In der urologischen Praxis umfasst dieser Eingriff typischerweise den operativen Zugang über das Skrotum oder die Leistenregion. Dazu gehören die Präparation des Gewebes, die Darstellung der Prothesenkapsel, die eigentliche Entnahme des Implantats sowie die anschließende Blutstillung. Auch der schichtweise Wundverschluss und das Einlegen einer Drainage, falls klinisch erforderlich, sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 1764 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Explantation einer Hodenprothese wird in der urologischen Praxis aus unterschiedlichen klinischen Gründen notwendig. Häufigste Indikation ist die periprothetische Infektion, die meist eine sofortige Entfernung des Fremdkörpers erfordert. Auch mechanische Komplikationen wie eine Dislokation oder der Defekt eines flüssigkeitsgefüllten Implantats machen den Eingriff unumgänglich.

Ein weiterer wichtiger Grund ist die chronische Schmerzsymptomatik oder eine ausgeprägte Kapselfibrose, die für den Patienten erhebliche Beschwerden verursacht. Gelegentlich äußern Patienten auch den Wunsch nach einer dauerhaften Entfernung ohne erneuten Ersatz. Die Abgrenzung zu rein explorativen Eingriffen ist wichtig, da die Ziffer 1764 die tatsächliche Entfernung des Implantats voraussetzt.

Tipp: Soll im selben Eingriff eine neue Prothese implantiert werden, ist neben der Entfernung auch die Ziffer 1763 für das Einsetzen berechnungsfähig, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1764

Fallbeispiel 1: Explantation bei Protheseninfekt

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Schwellung und Rötung des Skrotums bei liegender Hodenprothese vor. Diagnostiziert wird ein akuter Protheseninfekt, weshalb die sofortige Explantation indiziert ist. Der Eingriff erfolgt in Allgemeinanästhesie, das infizierte Implantat wird entfernt und die Loge ausgiebig gespült.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1764 zum Schwellenwert von 2,3. Da es sich um einen septischen Eingriff mit erhöhtem Spülaufwand handelt, kann ein erhöhter Steigerungsfaktor (z. B. 2,8-fach) mit entsprechender Begründung gewählt werden. Zusätzlich wird der OP-Zuschlag nach Nr. 442 angesetzt.

Fallbeispiel 2: Beidseitige Entfernung bei Materialermüdung

Bei einem Patienten mit beidseitigen Hodenprothesen zeigt sich sonographisch ein beidseitiger Defekt der Silikonhüllen. Es erfolgt die elektive, beidseitige Explantation beider Prothesen in einer Sitzung. Der postoperative Verlauf gestaltet sich komplikationslos.

In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 1764 zweimal berechnungsfähig, da der Eingriff an zwei getrennten Organen bzw. Körperhälften stattfindet. Auf der Liquidation muss dies durch den Zusatz "beidseitig" oder die Kennzeichnung "1764 (2x)" transparent gemacht werden.

Fallbeispiel 3: Entfernung bei ausgeprägter Kapselfibrose

Ein Patient klagt über chronische, ziehende Schmerzen im Bereich der vor Jahren implantierten Hodenprothese. Die Untersuchung zeigt eine derbe, schmerzhafte Kapselkontraktur, woraufhin sich der Patient zur Entfernung entschließt. Die Explantation gestaltet sich aufgrund massiver Verwachsungen umschrieben schwierig.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 1764. Aufgrund der schwierigen Präparation im vernarbten Gewebebett wird die Leistung mit dem Steigerungsfaktor 3,5 abgerechnet. Die Begründung verweist auf die zeitaufwendige Adhäsiolyse.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1764: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1764 ist das Vergessen des ambulanten OP-Zuschlags. Da es sich um einen operativen Eingriff handelt, steht dem Operateur bei ambulanter Durchführung der Zuschlag nach Nr. 442 zu. Dieser wird von privaten Krankenversicherungen oft fälschlicherweise gestrichen, wenn er nicht explizit aufgeführt ist.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die unbegründete Schwellenwertüberschreitung. Wird ein Faktor über 2,3 gewählt, muss die Begründung patientenindividuell und prozedurenspezifisch sein. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen ohne konkrete urologische Details (z. B. "ausgeprägte Vernarbung nach Voroperation") nicht aus.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von reinen Wundrevisionsziffern neben der GOÄ 1764 für dasselbe Operationsgebiet ist nicht zulässig. Der Wundverschluss ist integraler Bestandteil der Hauptleistung.

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Dokumentation der GOÄ 1764: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Im Operationsbericht müssen der gewählte chirurgische Zugangsweg sowie der Zustand des Implantatbettes detailliert beschrieben werden. Insbesondere das Vorliegen von Entzündungszeichen oder Verwachsungen ist exakt zu protokollieren.

Auch die Beschaffenheit der explantierten Prothese (z. B. "intakt", "rupturiert", "deformiert") gehört zwingend in den Bericht. Falls eine Kapselresektion (Kapsulektomie) durchgeführt wurde, sollte dieser Schritt separat beschrieben werden, da er den erhöhten Schwierigkeitsgrad untermauert.

Dokumentation: "...Schnittführung über der alten skrotalen Narbe. Schichtweise Präparation bis auf die Prothesenkapsel. Es zeigt sich eine ausgeprägte Kapselfibrose mit derben Verwachsungen. Vorsichtige Präparation und vollständige Mobilisation der Hodenprothese. Die Prothese wird intakt entnommen. Ausgiebige Spülung der Loge mit antiseptischer Lösung. Einlegen einer Easy-Flow-Drainage. Schichtweiser Wundverschluss..."

GOÄ 1764: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der GOÄ 1764 liegt bei 61,66 € (2,3-facher Satz). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz (93,83 €) ist bei erschwerten OP-Bedingungen medizinisch begründbar. Typische urologische Begründungen sind massive Verwachsungen nach Voroperationen, ein florider Infekt mit Gewebenekrosen oder anatomische Besonderheiten.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1764 können weitere urologische und allgemeine Leistungen anfallen. Häufig wird die Explantation mit einer histologischen Untersuchung des entnommenen Kapselgewebes kombiniert. Auch die postoperative Schmerztherapie oder spezielle Verbandstechniken sind unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnungsfähig.

Zulässig ist zudem die Kombination mit Anästhesieleistungen, sofern diese vom Operateur selbst erbracht werden (z. B. Lokalanästhesie oder Leitungsanästhesie). Bei ambulanter Durchführung ist der OP-Zuschlag 442 (Zuschlag bei urologischen Eingriffen) obligat anzusetzen, welcher mit 23,31 € (1,0-fach) bewertet ist.

Ziffer 1764 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1764 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10236 — „Operative Entfernung einer Hodenprothese, je Seite" — mit einem Festpreis von 186,26 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 61,66 €). Abrechnung: je Seite.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1764

Die GOÄ 1764 darf zweimal berechnet werden, wenn die Entfernung der Hodenprothesen beidseitig erfolgt. Dies muss auf der Liquidation durch den Zusatz 'beidseitig' oder die Angabe der Ziffer mit dem Faktor 2x deutlich gemacht werden.
Zur GOÄ-Ziffer 1764 gehört bei ambulanter Durchführung der Zuschlag nach Nr. 442. Dieser Zuschlag ist mit 460 Punkten bewertet und sichert dem Operateur ein zusätzliches Honorar für die Bereitstellung der OP-Infrastruktur.
Ja, die gleichzeitige Abrechnung ist zulässig, wenn in derselben Sitzung eine alte Prothese entfernt und eine neue Hodenprothese eingesetzt wird. Beide Ziffern (1764 für die Entfernung und 1763 für das Einsetzen) sind dann nebeneinander berechnungsfähig.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz muss mit patientenspezifischen Besonderheiten begründet werden. Typische urologische Begründungen sind ausgeprägte Kapselfibrosen, massive Verwachsungen mit dem Umgebungsgewebe oder ein florider, eitriger Infekt.
Nein, die histologische Untersuchung von entnommenem Gewebe oder der Prothesenkapsel ist nicht in der GOÄ 1764 enthalten. Diese Leistung kann separat über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts O (z. B. Nr. 4815) abgerechnet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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