Leitfaden zur Abrechnung der einseitigen Hodenentfernung nach GOÄ 1765: Indikationen, typische Fallbeispiele, Ausschlüsse und Tipps zur Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1765
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 1765 wie folgt:
Hodenentfernung – gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung derselben Seite – , einseitig
Diese urologische Operationsleistung umfasst die vollständige chirurgische Ablatio testis (Orchiektomie) einer Seite. Im Leistungsumfang ist die optionale Entfernung des Nebenhodens (Epididymektomie) derselben Seite explizit inbegriffen. Eine separate Abrechnung des Nebenhodens ist somit ausgeschlossen, wenn dieser im selben Eingriff entfernt wird.
GOÄ 1765 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die Indikation zur einseitigen Hodenentfernung ergibt sich meist aus schwerwiegenden urologischen Krankheitsbildern. Der häufigste Grund in der urologischen Praxis ist der Verdacht auf ein Hodenkarzinom oder ein nachgewiesener bösartiger Tumor. Hierbei erfolgt der Zugang in der Regel inguinal, um eine Tumorzellverschleppung zu verhindern.
Weitere klinische Szenarien umfassen irreversible Gewebeschäden nach einer Hodentorsion, schwere Hodenabszesse oder ein therapierefraktäres Hodentrauma. Auch die hämorrhagische Infarzierung des Hodens kann eine Entfernung unumgänglich machen. Die Entscheidung für den operativen Zugangsweg (skrotal oder inguinal) richtet sich nach der zugrundeliegenden Pathologie.
Tipp: Bei tumorbedingter Orchiektomie erfolgt der Zugang meist inguinal. Die Dokumentation dieses Zugangsweges stützt eine spätere Argumentation zur Schwellenwertüberschreitung bei erhöhtem operativem Aufwand.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1765
Fallbeispiel 1: Inguinale Orchiektomie bei Hodenkrebs
Ein Patient stellt sich mit einer schmerzlosen, verhärteten Schwellung des linken Hodens vor. Die Sonographie erhärtet den Verdacht auf ein Hodenkarzinom. Es erfolgt die inguinale Freilegung und die anschließende einseitige Hodenentfernung links.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1765 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant in der Praxis durchgeführt wird, kann zusätzlich der Ambulanzzuschlag nach GOÄ 443 angesetzt werden.
Fallbeispiel 2: Orchiektomie nach therapierefraktärer Hodentorsion
Ein jugendlicher Patient wird mit akutem Skrotum eingeliefert. Intraoperativ zeigt sich eine fortgeschrittene, irreversible hämorrhagische Infarzierung des Hodens nach einer mehrstündigen Hodentorsion.
Der nekrotische Hoden wird mitsamt dem Nebenhoden entfernt. Abgerechnet wird die GOÄ 1765. Die Mitentfernung des Nebenhodens ist durch den Leistungstext abgegolten und darf nicht separat berechnet werden.
Fallbeispiel 3: Hodenamputation nach schwerem Trauma
Nach einem stumpfen Genitaltrauma zeigt sich eine vollständige Ruptur des Hodengewebes, die chirurgisch nicht rekonstruierbar ist. Es erfolgt die Notfall-Orchiektomie unter schwierigen anatomischen Bedingungen.
Aufgrund der massiven Hämatombildung und der schwierigen Präparation wird die GOÄ-Ziffer 1765 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die Begründung verweist auf die anatomische Zerstörung und den erhöhten Zeitaufwand.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1765: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 1765 und der Ziffern für die selbstständige Nebenhodenentfernung (GOÄ 1771 oder 1772). Da die Nebenhodenentfernung derselben Seite als fakultativer Bestandteil im Text der 1765 genannt wird, ist dieser Ausschluss absolut.
Zudem darf bei einer beidseitigen Hodenentfernung nicht die GOÄ 1765 zweifach oder mit erhöhtem Faktor abgerechnet werden. Für den beidseitigen Eingriff existiert die spezifische GOÄ-Ziffer 1766, die in diesem Fall zwingend anzuwenden ist.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Kombination mit den Ziffern 1767 (radikale Orchiektomie mit Lymphadenektomie) sehr genau. Diese Ziffern schließen sich gegenseitig aus.
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Dokumentation der GOÄ 1765: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der chirurgische Zugangsweg, die Darstellung des Samenstrangs und die Ligatur der Gefäße präzise beschrieben werden. Auch die pathologische Veränderung des Gewebes muss klar hervorgehen.
Besonders wichtig ist die Dokumentation von Komplikationen oder anatomischen Besonderheiten, die eine Faktorerhöhung rechtfertigen. Dazu gehören Verwachsungen, starke Blutungen oder vorangegangene Operationen im Leistenbereich.
Dokumentation: Inguinaler Zugang links. Darstellung und Anschlingen des Samenstrangs am inneren Leistenring. Hohe Absetzung der Vasa testicularia und des Ductus deferens. Vollständige Entfernung des tumorösen Hodens mitsamt Nebenhoden. Blutstillung, schichtweiser Wundverschluss.
GOÄ 1765: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen (z. B. Leistenherzien-OP), eine massive Entzündung des umliegenden Gewebes oder ein extrem großer Tumor, der die Präparation erschwert. Auch ein hoher Blutverlust mit der Notwendigkeit aufwendiger Hämostase rechtfertigt die Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 1765 können urologische Praxen weitere Leistungen ansetzen. Hierzu gehören die Zuschlagsziffer 443 für ambulante Operationen sowie Anästhesieleistungen, sofern diese vom Operateur erbracht oder überwacht werden. Die histologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes wird in der Regel durch den Pathologen abgerechnet, muss jedoch im Überweisungsschein dokumentiert sein.
Ziffer 1765 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 1765 (Hodenentfernung – gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung derselben Seite –, einseitig, heute 99,06 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:
- Bei Skrotale Hodenentfernung: 10231 Skrotale Entfernung eines Hodens, ggf. einschließlich Entfernung des Nebenhodens derselben Seite, je Seite (208,18 €)
- Bei Inguinale Hodenentfernung: 10232 Inguinale Entfernung eines Hodens, ggf. einschließlich Entfernung des Nebenhodens derselben Seite, je Seite (361,24 €)
- Bei Teilentfernung eines Hodens (Tumorenukleation) / Teilentfernung (Tumorenukleation), keine vollständige Hodenentfernung: 10230 Teilentfernung eines Hodens (Tumorenukleation), je Seite (310,12 €)
Die Spanne der primären Festpreise reicht von 208,18 € bis 361,24 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1765
Was hat nicht gestimmt?