Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1767 (Hodenfreilegung mit Biopsie): Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, Fallbeispiele und wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1767
GOÄ-Ziffer 1767: Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial – 463 Punkte.
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1767 definiert eine chirurgische Intervention, die über eine bloße Punktion oder Inzision hinausgeht. Die Leistung umfasst die vollständige operative Freilegung des Hodens sowie die anschließende Entnahme von Gewebematerial zu diagnostischen Zwecken. Diese Ziffer ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung verortet.
Im Vergleich zu einfacheren Gewebeentnahmen trägt diese Ziffer dem erhöhten operativen Aufwand Rechnung. Die Freilegung erfordert eine sorgfältige Präparation der anatomischen Schichten des Skrotums. Erst nach der Darstellung des Hodenkörpers erfolgt die gezielte Gewebeentnahme (Biopsie).
GOÄ 1767 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Abgrenzung
Die Indikation zur Durchführung einer Maßnahme nach GOÄ 1767 ist meist urologischer oder reproduktionsmedizinischer Natur. Typische Szenarien umfassen den dringenden Verdacht auf ein Hodenkarzinom oder die Abklärung einer ungeklärten Azoospermie im Rahmen der Fertilitätsdiagnostik. Hierbei dient die offene Biopsie der histologischen Sicherung.
Entscheidend für die Abrechnung ist der chirurgische Zugangsweg. Eine bloße Hodenbiopsie mittels minimaler Inzision der Skrotalhaut und anschließender Stichinzision der Hodenkapsel erfüllt nicht die Kriterien der operativen Freilegung. In solchen Fällen ist die Abrechnung der GOÄ 1767 ausgeschlossen, da die vollständige Darstellung des Organs fehlt.
Achtung: Wird lediglich eine Hodenpunktion zur Gewebegewinnung durchgeführt, ist diese zwingend nach GOÄ-Ziffer 315 zu liquidieren. Die unberechtigte Anwendung der Ziffer 1767 bei minimal-invasiven Verfahren führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1767
Fallbeispiel 1: Diagnostische Hodenbiopsie bei Azoospermie
Ein Patient stellt sich mit unerfülltem Kinderwunsch und nachgewiesener Azoospermie vor. Zur histologischen Untersuchung und eventuellen Gewinnung von Spermien (TESE) erfolgt die operative Freilegung des rechten Hodens mit Entnahme zweier Gewebeproben. Da die Freilegung operativ durchgeführt wurde, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1767 zum Regelsatz (2,3-fach). Der Mehraufwand durch die Entnahme mehrerer Proben wird über einen erhöhten Steigerungssatz geltend gemacht.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Hodentumor
Bei einem Patienten besteht sonografisch der Verdacht auf einen kleinen, intratestikulären Tumor. Es erfolgt die operative Freilegung des betroffenen Hodens über einen inguinalen Zugang zur Probeexzision. Nach erfolgreicher Gewebeentnahme und Schnellschnittdiagnostik wird der Hoden erhalten. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1767 neben den anästhesiologischen und allgemeinen operativen Zuschlägen.
Fallbeispiel 3: Beidseitige Hodenbiopsie
Zur differenzialdiagnostischen Abklärung einer primären Hodeninsuffizienz ist eine beidseitige Gewebeentnahme indiziert. Der Operateur legt nacheinander beide Hoden operativ frei und entnimmt jeweils Gewebematerial. In der Liquidation wird die GOÄ-Ziffer 1767 zweifach angesetzt, wobei die Seitenangabe (rechts/links) in der Rechnung zwingend erforderlich ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1767: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1767 und der GOÄ-Ziffer 2402 (Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe). Die GOÄ-Ziffer 1767 stellt eine Spezialvorschrift dar, die die allgemeinere Ziffer 2402 vollständig verdrängt. Eine Doppelabrechnung dieser Leistungen ist explizit ausgeschlossen und wird von privaten Krankenversicherungen konsequent gestrichen.
Zudem rügen Prüfstellen oft den Ansatz der Ziffer 1767, wenn aus dem Operationsbericht lediglich eine Punktion oder eine kleine Stichbiopsie hervorgeht. Ohne eine dokumentierte, schichtweise Präparation und Darstellung des Hodens ist die Ziffer nicht gerechtfertigt. In diesen Fällen muss auf die GOÄ-Ziffer 315 ausgewichen werden.
Ein weiterer Ausschluss betrifft die Ziffern 1765 und 1766 (Operationen an den Hüllen des Hodens). Werden diese Eingriffe in derselben Sitzung am selben Hoden durchgeführt, ist die Nebeneinanderberechnung ausgeschlossen, da die Freilegung des Hodens im operativen Gesamtablauf dieser Eingriffe bereits enthalten ist.
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Dokumentation der GOÄ 1767: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation des operativen Eingriffs ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den chirurgischen Zugangsweg, die schichtweise Präparation des Skrotums sowie die vollständige Freilegung des Hodenkörpers detailliert beschreiben. Auch die Art und Anzahl der entnommenen Gewebeproben müssen exakt dokumentiert werden.
Besonders bei der Abrechnung eines erhöhten Steigerungssatzes ist die präzise Beschreibung von Erschwernisgründen unerlässlich. Vernarbungen durch Voroperationen oder anatomische Besonderheiten sollten explizit im Bericht erwähnt werden, um die medizinische Notwendigkeit der Steigerung transparent zu machen.
Dokumentationsbeispiel:
...Nach Lokalanästhesie und Hautinzision erfolgt die schichtweise Präparation der Hodenhüllen. Vollständige operative Freilegung des rechten Hodens. Entnahme einer spindelförmigen Gewebeprobe (ca. 5x3 mm) aus dem oberen Hodenpol zur histopathologischen Untersuchung. Sorgfältige Blutstillung mittels Bipolar-Koagulation, Verschluss der Hodenkapsel und schichtweiser Wundverschluss...
GOÄ 1767: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ 1767 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 62,08 €. Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz (94,46 €) ist bei erhöhtem zeitlichem oder technischem Aufwand zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen nach Entzündungen, Zustand nach Voroperationen im Genitalbereich oder die Entnahme mehrerer Gewebsproben zur differenzierten Diagnostik.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1767 lässt sich hervorragend mit anästhesiologischen Leistungen (z. B. GOÄ 490 oder 491 für Infiltrationsanästhesien) kombinieren, sofern diese nicht bereits Teil der urologischen Hauptleistung sind. Bei ambulanter Durchführung in der Praxis ist zudem der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 442 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung operativer Leistungen) anwendbar, was das Gesamthonorar attraktiv steigert.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit Zuschlägen darauf, dass der Zuschlag 442 nur einmal pro Behandlungstag und nur neben bestimmten operativen Leistungen berechnungsfähig ist. Die GOÄ 1767 erfüllt diese Voraussetzungen vollumfänglich.
Ziffer 1767 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1767 (Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial, heute 62,08 € beim 2,3-fachen Satz) verteilt sich in der neuen GOÄ auf mehrere Leistungen:
- 10228 Operative Freilegung eines Hodens, Detorquierung einer Hodentorsion und/oder Entfernung einer Hydatide testis, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Orchidopexie -Anbringen eines Hodensuspensoriums, je Seite (204,82 €)
- 10224 Operative Entnahme von Spermien aus dem Nebenhoden (MESA) und/oder Hoden (TESE), je Seite (417,37 €)
- 10139 Operative Freilegung eines Hodens zur Entnahme von Gewebe (231,02 €)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1767
Was hat nicht gestimmt?