GOÄ 1768: Leistenhoden-OP korrekt abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1768
Operation eines Leistenhodens, einseitig
Punktzahl 1200  
Einfachsatz 69,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 160,86 € 2,3x
Höchstsatz 244,79 € 3,5x
Ausschlüsse

Leistenhoden-OP richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zur GOÄ-Ziffer 1768, typischen Kombinationen, Ausschlüssen und wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1768

GOÄ-Ziffer 1768: Operation eines Leistenhodens, einseitig

Die GOÄ-Ziffer 1768 beschreibt die operative Korrektur einer **Hodendystopie** auf einer Körperseite. Dieser urologische Eingriff zielt darauf ab, den fehlplatzierten Hoden dauerhaft und schmerzfrei im Hodensack zu positionieren. Die Leistung ist mit einer Punktzahl von 1200 bewertet, was im Einfachsatz einem Honorar von 69,94 € entspricht.

Im Leistungsumfang sind alle wesentlichen Teilschritte der Operation enthalten. Dazu gehören die Freilegung des Hodens, die **Orchidolyse** zur Mobilisation sowie die abschließende **Orchidopexie** zur Fixierung des Organs. Auch eine eventuelle Funikoorchidolyse, also die Durchtrennung der umgebenden Muskelfasern des Samenstrangs, ist mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ 1768 in der Praxis: Indikation und operatives Vorgehen

Die Indikation für diesen Eingriff liegt vor, wenn ein **Maldescensus testis** (Hodenhochstand) diagnostiziert wurde. Eine frühzeitige operative Intervention ist medizinisch notwendig, um spätere Fertilitätsstörungen oder ein erhöhtes Entartungsrisiko zu minimieren. Der Eingriff wird meist im ersten Lebensjahr des Patienten durchgeführt.

Während des Eingriffs erfolgt die Mobilisation des Hodens und des Samenstrangs aus dem Leistenkanal. Eine **Funikoorchidolyse** wird durchgeführt, wenn die umgebenden Muskelfasern des Samenstrangs durchtrennt werden müssen, um eine **spannungsfreie Verlagerung** zu gewährleisten. Der Hoden wird anschließend am tiefsten Punkt der Skrotaltasche fixiert.

Tipp: Sollte sich während der Operation herausstellen, dass der Hoden beidseitig verlagert ist, muss statt der GOÄ 1768 die höher bewertete GOÄ-Ziffer 1769 für den beidseitigen Eingriff abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1768

Fallbeispiel 1: Einseitige Orchidopexie bei Kleinkind

Ein zweijähriger Patient stellt sich mit einem rechtsseitigen Leistenhoden vor. Der Operateur führt die Freilegung, die Mobilisation des Hodens sowie die Fixierung im Skrotum durch. Die Abrechnung erfolgt mit der **GOÄ-Ziffer 1768** zum Regelsatz (2,3-fach) in Höhe von 160,86 €.

Fallbeispiel 2: Hodenhochstand mit begleitender Hernie

Bei einem Patienten liegt neben dem linksseitigen Hodenhochstand eine symptomatische Leistenhernie vor. Der Operateur mobilisiert den Hoden und versorgt in gleicher Sitzung den Bruchkanal. Abgerechnet werden die **GOÄ-Ziffer 1768** für die Hodenverlagerung und die **GOÄ-Ziffer 3285** für die **Herniotomie** als selbstständige Nebenleistung.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Mobilisation bei kurzem Samenstrang

Ein Patient weist einen extrem hoch sitzenden Leistenhoden mit verkürztem Samenstrang auf. Die Präparation gestaltet sich zeitaufwendig und erfordert mikrochirurgische Präzision. Die Abrechnung erfolgt mit der **GOÄ-Ziffer 1768** unter Anwendung des **Höchstsatzes (3,5-fach)** mit einer detaillierten Begründung des Mehraufwands.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1768: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die separate Berechnung von Teilschritten. Die Mobilisation (Orchidolyse) und die Fixierung (Orchidopexie) sind integrale Bestandteile der GOÄ 1768 und dürfen nicht über zusätzliche Ziffern liquidiert werden. Dies verstößt gegen das urologische **Zielleistungsprinzip**.

Zudem führt die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffern 1768 und 1769 regelmäßig zu Beanstandungen durch die **Private Krankenversicherung (PKV)**. Da die Ziffer 1769 den beidseitigen Eingriff definiert, schließt sie die einseitige Ziffer 1768 am selben Behandlungstag aus. Bei beidseitigem Befund ist ausschließlich die Ziffer 1769 anzusetzen.

Achtung: Das **Zielleistungsprinzip** der GOÄ untersagt die Aufspaltung einer operativen Einheit in ihre Einzelschritte. Versuche, die Orchidolyse oder Funikoorchidolyse separat zu berechnen, führen unweigerlich zu Honorarkürzungen bei Rechnungsprüfungen.

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Dokumentation der GOÄ 1768: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue Ausgangslage, den Verlauf der Mobilisation und die Art der Fixierung präzise beschreiben. Auch die verwendeten Nahtmaterialien sollten dokumentiert werden.

Besonders bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes müssen die anatomischen Besonderheiten im **OP-Bericht** detailliert dargelegt werden. Nur so kann die medizinische Notwendigkeit gegenüber Kostenträgern plausibel begründet werden. Eine pauschale Begründung reicht für eine **Faktorerhöhung** meist nicht aus.

Dokumentation: Diagnose: Einseitiger Kryptorchismus rechts. Schnittführung in der Leistenfalte, Darstellung des dystopen Hodens im Leistenkanal. Ausgiebige Orchidolyse und Funikoorchidolyse zur Gewinnung ausreichender Länge. Spannungsfreie Verlagerung und Orchidopexie in einer skrotalen Tasche mittels resorbierbarer Naht.

GOÄ 1768: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz von 2,3 kann bei Vorliegen erschwerender Faktoren überschritten werden. Typische Gründe für eine **Faktorerhöhung** bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder ein extrem verkürzter Samenstrang, der eine zeitintensive Präparation erfordert.

Auch ein hohes Patientenalter oder erhebliche anatomische Varianten rechtfertigen eine **Steigerung des Gebührensatzes**. Die Begründung muss patientenindividuell, nachvollziehbar und für medizinische Laien verständlich auf der Liquidation formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1768 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden. Häufig erfolgt die Kombination mit der **GOÄ-Ziffer 3285** für eine zeitgleiche Hernienoperation, da ein Hodenhochstand oft mit einem offenen Processus vaginalis vergesellschaftet ist.

Für ambulant durchgeführte Eingriffe kann zudem der **Zuschlag nach Nr. 445** angesetzt werden. Dieser sichert der Praxis ein zusätzliches Honorar für den erhöhten Aufwand der ambulanten OP-Bereitstellung und ist neben der operativen Hauptleistung voll berechnungsfähig.

Ziffer 1768 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1768 (Operation eines Leistenhodens, einseitig, heute 160,86 € beim 2,3-fachen Satz) verteilt sich in der neuen GOÄ auf mehrere Leistungen:

  • 10241 Autotransplantation eines Bauchhodens, ggf. einschließlich laparoskopischer Identifikation des Hodens und Entnahme aus dem Bauchraum (614,02 €)
  • 10226 Operative Fixierung eines Hodens (Orchidopexie), als selbständige Leistung (220,00 €)
  • 10237 Operation eines Leistenhodens, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich Anfertigung einer Skrotaltasche (Dartos-Pouch), je Seite (350,43 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1768

Nein, die GOÄ-Ziffer 1768 ist neben der Ziffer 1769 für die beidseitige Operation ausgeschlossen. Bei einem beidseitigen Eingriff darf ausschließlich die höher bewertete GOÄ 1769 herangezogen werden.
Ja, eine zusätzlich erforderliche Operation eines Leistenbruchs kann als eigenständiger Eingriff gesondert abgerechnet werden. Hierfür kommen in der Regel die GOÄ-Ziffern 3285 ff. in Betracht.
Die GOÄ 1768 umfasst das Aufsuchen des Hodens, die Mobilisation (Orchidolyse), die Verlagerung sowie die Fixierung im Hodensack (Orchidopexie). Auch eine eventuelle Funikoorchidolyse ist mit dieser Gebühr abgegolten und darf nicht separat berechnet werden.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen Satz ist bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen, anatomische Varianten oder ein extrem kurzer Samenstrang.
Bei der ambulanten Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 445 für ambulante operative Leistungen hinzugerechnet werden. Dieser Zuschlag ist nur einmal pro Behandlungstag berechnungsfähig.
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