GOÄ 1769: Beidseitige Orchidopexie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1769
Operation eines Leistenhodens, beidseitig
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,42 € 2,3x
Höchstsatz 301,94 € 3,5x
Ausschlüsse

Leistenhoden-OP beidseitig abrechnen: Erfahren Sie alles zur GOÄ-Ziffer 1769, typischen Fehlern, Dokumentation und der optimalen Steigerung des Faktors.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1769

GOÄ-Ziffer 1769: Operation eines Leistenhodens, beidseitig (1480 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1769 umfasst die operative Freilegung, Mobilisation und Verlagerung beider Hoden aus dem Leistenkanal in das Skrotum. Dieser Eingriff, auch als beidseitige Orchidopexie bekannt, beinhaltet alle typischen Operationsschritte wie die Funiculolyse und die anschließende Fixierung des Hodens im Hodensack.

Da es sich um eine beidseitige Leistung handelt, sind die operativen Schritte für beide Seiten mit der Bewertung von 1480 Punkten abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung der Einzelseiten über die Ziffer 1768 ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 1769 in der Praxis: Indikation und operative Durchführung

Die primäre Indikation für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1769 ist der beidseitige Kryptorchismus (Maldescensus testis). Die Operation wird in der Regel im ersten Lebensjahr durchgeführt, um langfristige Schäden wie Infertilität oder ein erhöhtes Hodenkrebsrisiko zu minimieren.

Der Eingriff erfordert eine präzise Präparation des Samenstrangs und die Schonung der versorgenden Gefäße. Die erfolgreiche Platzierung und Fixierung im Skrotum (meist nach Shoemaker) schließt die operative Sanierung ab.

Tipp: Bei Säuglingen und Kleinkindern kann der erhöhte operative Aufwand durch die anatomischen Verhältnisse eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1769

Fallbeispiel 1: Standardmäßige beidseitige Orchidopexie

Ein 10 Monate alter Säugling stellt sich mit beidseitigem Leistenhoden vor. Es erfolgt die elektive, beidseitige Freilegung, Mobilisation und Fixierung beider Hoden im Skrotum ohne Komplikationen.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1769 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant durchgeführt wurde, wird zusätzlich der OP-Zuschlag nach Ziffer 445 angesetzt.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Präparation bei ausgeprägten Adhäsionen

Bei einem zweijährigen Kleinkind zeigt sich intraoperativ eine ausgeprägte narbige Verwachsung im Bereich des Leistenkanals beidseitig. Die Funiculolyse gestaltet sich zeitaufwendig und mikrochirurgisch anspruchsvoll.

Der Operateur rechnet die GOÄ-Ziffer 1769 ab, erhöht jedoch den Faktor aufgrund der schwierigen Präparationsverhältnisse auf den 3,5-fachen Höchstsatz. Dies wird in der Rechnung detailliert begründet.

Fallbeispiel 3: Kombination mit einer beidseitigen Herniotomie

Ein Patient stellt sich mit beidseitigem Leistenhoden und begleitenden beidseitigen Leistenhernien vor. In einer Sitzung erfolgen die Orchidopexie und die Hernienversorgung.

Neben der GOÄ-Ziffer 1769 für die Hodenverlagerung wird die Leistenhernienoperation korrekt kombiniert. Die Kombination von Eingriffen im selben Operationsgebiet erfordert eine genaue Beachtung der Zielleistungsstruktur.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1769: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung der Ziffern 1768 und 1769. Die GOÄ-Ziffer 1768 (einseitige Operation) ist neben der Ziffer 1769 explizit ausgeschlossen, da die beidseitige Erbringung bereits vollumfänglich in der Ziffer 1769 abgebildet ist.

Ebenfalls beanstanden private Krankenversicherungen regelmäßig, wenn statt der Ziffer 1769 die Ziffer 1768 zweifach abgerechnet wird. Dies widerspricht dem Zielleistungsprinzip der GOÄ, welches besagt, dass die speziellere, beidseitige Ziffer vorzuziehen ist.

Achtung: Der OP-Zuschlag nach Ziffer 445 darf nur dann berechnet werden, wenn es sich um eine ambulante Durchführung handelt. Bei stationärer Durchführung ist dieser Zuschlag ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 1769: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Operationsdokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen durch Kostenträger abzuwehren. Im OP-Bericht müssen die chirurgischen Einzelschritte für jede Seite separat und präzise beschrieben werden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der anatomischen Landmarken, des Mobilisationsgrades des Samenstrangs sowie der angewandten Fixierungstechnik im Skrotum. Falls Komplikationen oder anatomische Besonderheiten vorliegen, müssen diese zeitlich und technisch genau erfasst werden.

Dokumentationsbeispiel:
"... Beidseitiger Leistenschnitt. Darstellung des Hoden-Samenstrang-Konstrukts beidseitig. Ausgeprägte Funiculolyse beidseitig zur Gewinnung ausreichender Länge. Spannungsfreie Verlagerung beider Hoden in das Skrotum. Fixation beidseitig mittels Dartos-Tasche (Verfahren nach Shoemaker). Kein Nachbluten, schichtweiser Wundverschluss..."

GOÄ 1769: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach ist bei der GOÄ-Ziffer 1769 unter Angabe von patientenbezogenen Besonderheiten möglich. Typische Begründungen sind ein hohes Alter des Kindes mit bereits fortgeschrittenen Gewebeveränderungen oder extrem filigrane anatomische Verhältnisse bei sehr jungen Säuglingen.

Auch ein erheblicher Mehraufwand durch narbige Adhäsionen nach Voroperationen oder ein ungewöhnlich hoch stehender Hoden, der eine zeitintensive Präparation erfordert, rechtfertigen eine Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen der operativen Versorgung können weitere Leistungen anfallen. Häufig kombiniert wird die GOÄ 1769 mit dem Zuschlag 445 für ambulante Operationen. Zudem sind präoperative Untersuchungen wie der Ultraschall der Harnorgane nach Ziffer 410 berechnungsfähig.

Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern für kleinere Wundverschlüsse oder Standard-Hämostasen, da diese als Bestandteil der Hauptleistung nach dem Zielleistungsprinzip gelten.

Ziffer 1769 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1769 (Operation eines Leistenhodens, beidseitig, heute 198,42 € beim 2,3-fachen Satz) verteilt sich in der neuen GOÄ auf mehrere Leistungen:

  • 10227 Operative Fixierung beider Hoden, als selbständige Leistung (373,26 €)
  • 10237 Operation eines Leistenhodens, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich Anfertigung einer Skrotaltasche (Dartos-Pouch), je Seite (350,43 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1769

Nein, eine Nebeneinanderberechnung der Ziffern 1768 und 1769 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Die Ziffer 1769 deckt bereits die beidseitige Operation ab. Für eine einseitige Operation ist ausschließlich die Ziffer 1768 anzusetzen.
Zur GOÄ-Ziffer 1769 kann bei ambulanter Durchführung der Zuschlag nach Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag bewertet ambulante operative Leistungen der Punktzahlgruppe ab 1200 Punkten. Er ist in der GOÄ mit 400 Punkten bewertet.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 hinaus ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder zeitaufwendigen Präparationen zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen oder ein sehr hoch stehender Hoden. Auch das sehr junge Alter des Patienten kann als Begründung dienen.
Ja, die GOÄ-Ziffer 1769 beschreibt explizit die beidseitige Operation des Leistenhodens. Alle operativen Einzelschritte auf beiden Seiten sind mit dieser Ziffer abgegolten. Eine separate Abrechnung pro Seite über die Ziffer 1768 ist nicht zulässig.
Im OP-Bericht müssen die Freilegung, die Mobilisation des Samenstrangs und die Fixierung im Skrotum für beide Seiten detailliert beschrieben werden. Auch die angewandte Fixierungsmethode und eventuelle anatomische Besonderheiten gehören in die Dokumentation. Dies sichert die Abrechnung bei Rückfragen der Kostenträger ab.
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