GOÄ 1761: Hydrozelen-OP rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1761
Operation eines Wasserbruchs
Punktzahl 739  
Einfachsatz 43,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,06 € 2,3x
Höchstsatz 150,75 € 3,5x
Ausschlüsse
318

Wie wird die Hydrozelen-OP nach GOÄ 1761 korrekt abgerechnet? Unser Leitfaden zeigt Fallbeispiele, Ausschlüsse und Tipps zur rechtssicheren Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1761

GOÄ-Ziffer 1761: Operation eines Wasserbruchs – 739 Punkte

Die Leistungsbeschreibung umfasst die vollständige operative Sanierung einer Hydrozele (Wasserbruch). Diese urologische Operation zielt darauf ab, die pathologische Flüssigkeitsansammlung im Bereich des Hodens oder des Samenstrangs dauerhaft zu beseitigen. Die Ziffer deckt den operativen Zugang sowie die eigentliche Versorgung des Hydrozelensacks ab.

In der urologischen Praxis kommen hierbei verschiedene anerkannte Operationstechniken zum Einsatz. Dazu gehören insbesondere die Verfahren nach Lord (Raffung der Hodenhüllen), nach von Bergmann (Resektion des Hydrozelensacks) oder nach Winkelmann (Eversion der Hodenhüllen). Alle diese etablierten chirurgischen Methoden sind mit der GOÄ-Ziffer 1761 abgegolten.

GOÄ 1761 in der Praxis: Indikationen und operative Verfahren

Die Indikation zur operativen Versorgung einer Hydrozele ergibt sich meist aus klinischen Beschwerden wie Schwellung, Schweregefühl oder Schmerzen im Hodensack. Bei einer angeborenen Hydrozele besteht zudem die Gefahr eines Darmvorfalls (Leistenhernie) durch den offenen Processus vaginalis peritonei. Daher ist hier eine frühzeitige operative Intervention oft medizinisch indiziert.

Bei der erworbenen Hydrozele liegt meist ein Missverhältnis zwischen Flüssigkeitsproduktion und -resorption vor. Dies kann nach Traumata, Entzündungen oder als Komplikation nach einer Varikozele-Operation auftreten. Der operative Zugang kann je nach Befund und Alter des Patienten entweder inguinal (über die Leiste) oder skrotal (direkt über den Hodensack) erfolgen.

Achtung: Die bloße Entleerung einer Hydrozele im Rahmen eines anderen Eingriffs mit Hodenfreilegung rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 1761 nicht, wenn der Hydrozelensack dabei weder evertiert noch operativ reseziert wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1761

Fallbeispiel 1: Operative Sanierung einer erworbenen Hydrozele nach Lord

Ein 45-jähriger Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, progredienten Schwellung des rechten Hodensacks vor. Sonografisch bestätigt sich der Verdacht auf eine ausgeprägte Hydrocele testis. Es erfolgt die operative Freilegung über einen skrotalen Zugang und die Durchführung einer Plicatio nach Lord.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1761 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant in der Praxis durchgeführt wurde, wird zusätzlich der Ambulanzzuschlag nach GOÄ 443 in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Inguinale Hydrozelenoperation bei angeborenem Wasserbruch

Bei einem 4-jährigen Kind zeigt sich eine persistierende, prallelastische Schwellung der Leisten- und Skrotalregion rechts. Aufgrund des Risikos einer Einklemmung erfolgt die operative Freilegung über einen inguinalen Zugang, die Abtragung des Hydrozelensacks nach von Bergmann sowie der Verschluss des Processus vaginalis.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1761. Aufgrund des erhöhten präparatorischen Aufwands bei Kleinkindern und der engen anatomischen Verhältnisse wird ein Steigerungsfaktor von 3,5 mit entsprechender Begründung gewählt.

Fallbeispiel 3: Skrotale Hydrozelenresektion nach Winkelmann

Ein 60-jähriger Patient leidet unter einer chronischen, großvolumigen Hydrozele links. Es erfolgt die operative Freilegung, die Entleerung der serösen Flüssigkeit und die anschließende Eversion der Hodenhüllen nach Winkelmann.

Neben der GOÄ-Ziffer 1761 (2,3-fach) werden die postoperative Überwachung sowie die notwendigen Sachkosten und Anästhesieleistungen separat liquidiert. Eine zusätzliche Punktionsziffer darf hierbei nicht angesetzt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1761: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffer 1761 und der GOÄ-Ziffer 318 (Punktion einer Hydrozele). Die Punktion ist jedoch integraler Bestandteil der operativen Eröffnung und Entleerung des Wasserbruchs. Ein Nebeneinanderabrechnen am selben Behandlungstag ist explizit ausgeschlossen.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) betrifft die Sklerosierungsbehandlung. Wird die Hydrozele lediglich punktiert und anschließend mit gewebeverklebenden Substanzen verödet, darf nicht die GOÄ 1761 abgerechnet werden. Stattdessen ist diese minimal-invasive Therapie analog nach der GOÄ-Ziffer 764 zu berechnen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer Sklerosierung nicht die Ziffer 290 (Injektion gewebeverhärtender Mittel) herangezogen wird, da die verwendeten Substanzen rechtlich nicht als solche eingestuft sind.

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Dokumentation der GOÄ 1761: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist essenziell, um Honorarkürzungen durch Prüfstellen abzuwehren. Im Operationsbericht müssen der gewählte operative Zugangsweg (inguinal oder skrotal) sowie die angewandte chirurgische Technik (z. B. Lord, von Bergmann oder Winkelmann) unmissverständlich beschrieben sein.

Zudem sollte die Beschaffenheit des Hydrozelensacks und die Menge der entleerten Flüssigkeit dokumentiert werden. Falls anatomische Besonderheiten oder Verwachsungen vorlagen, die den Eingriff erschwert haben, müssen diese im Bericht detailliert festgehalten werden, um eine spätere Faktorerhöhung rechtssicher zu begründen.

Dokumentationsbeispiel:
"...Skrotaler Zugang links. Darstellung der massiv vergrößerten Tunica vaginalis testis. Punktion und Entleerung von ca. 150 ml seröser Flüssigkeit. Längsspaltung des Hydrozelensacks. Aufgrund starker chronischer Wandverdickung erfolgt die subtile Resektion der überschüssigen Hodenhüllen nach von Bergmann unter sorgfältiger Blutstillung. Einlegen einer Easy-Flow-Drainage..."

GOÄ 1761: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des 2,3-fachen Regelhöchsatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 1761 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind ausgeprägte chronische Entzündungen der Hodenhüllen, massive Verwachsungen nach Voroperationen oder ein extrem großes Flüssigkeitsvolumen, das eine aufwendige Präparation erfordert.

Auch anatomische Besonderheiten, wie sie bei Kleinkindern im Rahmen einer angeborenen Hydrozele auftreten, rechtfertigen eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar im Rechnungsdokument formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 1761 mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder GOÄ 491 für die Infiltrationsanästhesie) kombiniert, sofern diese vom Operateur selbst erbracht werden. Bei ambulanter Durchführung in der eigenen Praxis ist der Ambulanzzuschlag nach GOÄ 443 (Zuschlag zu operativen Leistungen) obligat hinzuzufügen.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern für einfache Wundverschlüsse oder Standard-Blutstillungen, da diese als Zielleistung bereits mit der Hauptleistung nach GOÄ 1761 abgegolten sind. Nur selbstständige, über das normale Maß hinausgehende urologische Eingriffe dürfen zusätzlich liquidiert werden.

Ziffer 1761 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1761 (Operation eines Wasserbruchs, heute 99,06 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Skrotaler Zugang: 10221 Skrotale Entfernung eines Wasserbruchs (Hydrozele), als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -… (251,36 €)
  • Bei Inguinaler Zugang: kein Nachfolger im Entwurf vorgesehen

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1761

Nein, eine gemeinsame Abrechnung der GOÄ-Ziffern 1761 und 318 am selben Behandlungstag ist ausgeschlossen. Die Punktion der Hydrozele ist integraler Bestandteil des operativen Eingriffs und somit mit der Ziffer 1761 abgegolten. Nur wenn die Punktion als eigenständige, isolierte Maßnahme an einem anderen Tag erfolgt, ist die GOÄ 318 ansetzbar.
Die GOÄ-Ziffer 1761 deckt alle gängigen chirurgischen Verfahren zur operativen Sanierung eines Wasserbruchs ab. Hierzu zählen insbesondere die Techniken nach Lord, von Bergmann und Winkelmann. Auch der gewählte Zugangsweg, ob skrotal oder inguinal, hat keinen Einfluss auf die Wahl dieser Ziffer.
Eine Sklerosierungsbehandlung der Hydrozele wird analog nach der GOÄ-Ziffer 764 abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt einmal je Sitzung und Seite nach erfolgreicher Punktion und Applikation des Verklebungsmittels. Die GOÄ-Ziffer 1761 darf für dieses minimal-invasive Verfahren nicht herangezogen werden.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen, starken Verwachsungen oder extrem großen Hydrozelen gerechtfertigt. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko oder die Durchführung bei Kleinkindern stellen valide Begründungen dar. Diese Erschwernisse müssen detailliert im Operationsbericht dokumentiert sein.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 für ambulante operative Leistungen ist neben der GOÄ 1761 berechnungsfähig. Dies gilt, sofern der Eingriff ambulant in der Praxis oder einer tagesklinischen Einrichtung durchgeführt wird. Der Zuschlag ist mit dem einfachen Satz anzusetzen und nicht steigerungsfähig.
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