Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1748: Erfahren Sie alles über Leistungsinhalte, Kombinationsmöglichkeiten mit GOÄ 1783 und typische Fallstricke bei der Abrechnung.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1748
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 1748 wie folgt:
Penisamputation mit Skrotumentfernung und Ausräumung der Leistendrüsen – einschließlich Verlagerung der Harnröhre –
Diese urologische Operation stellt einen hochgradig invasiven, radikalen Eingriff dar. Der Leistungsinhalt umfasst zwingend die vollständige oder weitgehende Entfernung des Penis, die Resektion des Hodensacks (Skrotumentfernung) sowie die bilaterale oder unilaterale Ausräumung der inguinalen Lymphknoten. Letztere beinhaltet auch die Entfernung der oberflächlichen Lymphknoten inklusive der Sentinel-Lymphknoten.
Zusätzlich ist die plastische Verlagerung der Harnröhre (Urethrostomie) integraler Bestandteil dieser Ziffer. Eine separate Abrechnung dieser Rekonstruktion ist daher ausgeschlossen.
2. GOÄ 1748 in der Praxis: Indikation und Leistungsumfang
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1748 ist an strenge medizinische Indikationen gebunden. Hauptsächlich kommt dieser Eingriff bei lokal fortgeschrittenen, malignen Tumoren wie dem Peniskarzinom zum Einsatz, wenn eine organerhaltende Therapie nicht mehr möglich ist. Auch schwere Traumata oder nekrotisierende Infektionen des Genitalbereichs können diese radikale Operation notwendig machen.
Für die korrekte Abrechnung müssen alle im Leistungstext genannten Teilschritte tatsächlich durchgeführt werden. Fehlt beispielsweise die Ausräumung der Leistendrüsen, darf nicht die Ziffer 1748, sondern lediglich die GOÄ-Ziffer 1747 herangezogen werden. Die logische Verknüpfung "mit" und "und" im GOÄ-Text verdeutlicht diese obligatorische Vollständigkeit.
Achtung: Wird die inguinale Lymphadenektomie in einer separaten Sitzung durchgeführt, ist die Kombination unter der Ziffer 1748 nicht zulässig. In diesem Fall müssen die Einzelleistungen getrennt nach den entsprechenden urologischen Ziffern bewertet werden.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1748
Fallbeispiel 1: Radikale Tumorexzision bei Peniskarzinom
Ein Patient stellt sich mit einem histologisch gesicherten, invasiven Peniskarzinom (T3) vor. Es erfolgt die radikale Penisamputation unter Mitnahme des Skrotums sowie die beidseitige inguinale Lymphknotenpräparation. Die Harnröhre wird perineal verlagert und neu eingenäht.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1748 zum Regelsatz (2,3-fach). Da alle obligaten Leistungskomponenten erbracht wurden, ist die Ziffer vollumfänglich ansetzbar.
Fallbeispiel 2: Erweiterte Resektion mit pelviner Lymphadenektomie
Bei einem fortgeschrittenen Karzinom ist neben der Penisamputation, Skrotumentfernung und inguinalen Lymphadenektomie auch eine Ausräumung der pelvinen Lymphknoten im kleinen Becken indiziert. Der Operateur führt beide Schritte in einer Sitzung durch.
Neben der GOÄ-Ziffer 1748 für den primären Eingriff wird zusätzlich die GOÄ-Ziffer 1783 (Beckenlymphknotenentfernung) abgerechnet. Diese Kombination ist zulässig, da die pelvine Lymphadenektomie nicht im Leistungsumfang der Ziffer 1748 enthalten ist.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Präparation bei Zustand nach Radiotherapie
Ein Patient mit lokalem Rezidiv nach vorausgegangener Bestrahlung muss operiert werden. Aufgrund der massiven postradiogenen Fibrose gestaltet sich die Präparation der Leistendrüsen und die Mobilisation der Harnröhre als extrem zeitaufwendig.
Der Eingriff wird mit der GOÄ-Ziffer 1748 abgerechnet. Wegen des erheblichen Mehraufwands wird der Steigerungsfaktor auf 3,5 erhöht und im OP-Bericht ausführlich begründet.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1748: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1748 und der einfachen Penisamputation nach GOÄ-Ziffer 1747. Die Ziffer 1747 ist explizit von der gemeinsamen Abrechnung ausgeschlossen, da sie ein Teilbereich des radikaleren Eingriffs ist.
Ebenfalls beanstanden private Krankenversicherungen regelmäßig die gesonderte Berechnung der Harnröhrenverlagerung. Da der Leistungstext die Formulierung "einschließlich Verlagerung der Harnröhre" enthält, ist diese plastische Rekonstruktion mit der Grundgebühr der Ziffer 1748 abgegolten.
Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Lymphadenektomie tatsächlich die Leistendrüsen betrifft. Eine reine Biopsie einzelner Lymphknoten rechtfertigt den Ansatz der Ziffer 1748 in der Regel nicht, wenn nicht eine systematische Ausräumung stattgefunden hat.
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5. Dokumentation der GOÄ 1748: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Bericht muss die Durchführung aller drei Hauptkomponenten – Penisamputation, Skrotumentfernung und inguinale Lymphadenektomie – detailliert beschreiben. Insbesondere die Darstellung der anatomischen Grenzen der inguinalen Lymphknotenstationen ist essenziell.
Auch die Durchführung der Harnröhrenverlagerung sollte explizit erwähnt werden, um den vollständigen Operationsablauf nachvollziehbar zu machen. Bei der Verwendung von Steigerungsfaktoren über dem Schwellenwert von 2,3 müssen die konkreten Erschwernisse (z. B. Verwachsungen, Adipositas permagna) direkt im Bericht dokumentiert sein.
Dokumentationsbeispiel: "...Radikale Amputation des Penisschaftes unter Mitnahme des gesamten Skrotums. Systematische bilaterale inguinale Lymphadenektomie der oberflächlichen und tiefen Knotenpunkte. Plastische Verlagerung der Urethra nach perineal mit spannungsfreier Anastomosierung..."
6. GOÄ 1748: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ-Ziffer 1748 liegt beim 2,3-fachen Satz (297,62 €). Eine Erhöhung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (452,90 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine extreme Adipositas des Patienten, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder eine tumoröse Ummauerung der großen Gefäße im Leistenbereich.
Typische Ziffernkombinationen
Sehr häufig wird die GOÄ 1748 mit der GOÄ-Ziffer 1783 kombiniert, wenn eine zusätzliche pelvine Lymphadenektomie erforderlich ist. Sollte eine tumoröse Ummauerung von Nerven vorliegen, die eine mikrochirurgische Neurolyse erfordert, kann zusätzlich die GOÄ-Ziffer 2584 je therapiertem Nerv angesetzt werden.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit der Ziffer 1783 darauf, dass die Indikation für die pelvine Lymphknotenentfernung klar aus der präoperativen Diagnostik (z. B. CT oder MRT des Beckens) hervorgeht, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Ziffer 1748 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1748 (Penisamputation mit Skrotumentfernung und Ausräumung der Leistendrüsen – einschließlich Verlagerung der Harnröhre –, heute 297,62 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ zusammen mit anderen Altziffern in folgende Leistungen überführt:
- 10271 Geschlechtsumwandlung Mann zu Frau, mittels Penektomie mit Schwellkörperplastik, Harnröhrentransposition und Skrotallappenplastik (1.296,55 €)
- 10254 Penis(teil)amputation, einschließlich Verlagerung der Harnröhre (517,51 €)
- 10261 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10254 für die parallele Entfernung der inguinalen Lymphknoten, ggf. einschließlich … (468,88 €) (Zuschlag)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1748
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