GOÄ 2135: Arthroplastik korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2135
Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
Punktzahl 1400  
Einfachsatz 81,60 € 1,0x
Regelhöchstsatz 187,68 € 2,3x
Höchstsatz 285,60 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2135 (Arthroplastik) birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt Ihnen Ausschlüsse, Praxisbeispiele und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2135

Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks - 1400 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2135 beschreibt die operative Wiederherstellung oder Verbesserung der Funktion eines Gelenks durch eine Arthroplastik. Diese Maßnahme umfasst in der Regel die operative Modellierung, Glättung oder Rekonstruktion der betroffenen Gelenkflächen. Ziel des Eingriffs ist es, die Beweglichkeit des Gelenks wiederherzustellen und Schmerzen dauerhaft zu lindern.

Unter diese Ziffer fallen chirurgische Eingriffe an kleineren Gelenken wie dem Kiefergelenk, den Handgelenken sowie den Fußgelenken. Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Gelenkeröffnung sowie die eigentliche plastische Bearbeitung der knöchernen und knorpeligen Strukturen.

GOÄ 2135 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der täglichen Praxis findet die GOÄ 2135 häufig Anwendung bei degenerativen Gelenkerkrankungen wie der Rhizarthrose am Daumensattelgelenk oder bei fortgeschrittenen Arthrosen der Fußwurzelgelenke. Auch rekonstruktive Eingriffe am Kiefergelenk bei schweren Diskusverlagerungen oder degenerativen Veränderungen werden über diese Ziffer abgebildet.

Ein besonders wichtiges Einsatzgebiet ist die operative Korrektur des Hallux valgus. Hierbei kann die Ziffer 2135 für komplexe Weichteileingriffe am Großzehengrundgelenk herangezogen werden. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen eine reine Knochenkorrektur nicht ausreicht und eine plastische Rekonstruktion des Kapsel-Band-Apparates notwendig ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2135

Fallbeispiel 1: Komplexe Weichteilrekonstruktion bei Hallux valgus

Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten Hallux-valgus-Deformität vor. Neben der knöchernen Umstellung erfolgt eine aufwendige Weichteilrekonstruktion und Kapselplastik am Großzehengrundgelenk zur Stabilisierung.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2135 für die plastische Gelenkrekonstruktion. Da der Eingriff ambulant durchgeführt wird, kann zusätzlich der Zuschlag 445 angesetzt werden.

Fallbeispiel 2: Resektionsarthroplastik bei Rhizarthrose

Bei einer Patientin mit schmerzhafter Rhizarthrose wird eine Resektions-Suspensionsarthroplastik des Daumensattelgelenks durchgeführt. Nach Entfernung des Trapeziums erfolgt die Stabilisierung mittels Sehneninterposition.

Dieser komplexe Eingriff am Handgelenk wird mit der GOÄ 2135 liquidiert. Die Entnahme der Sehne für die Interposition ist gesondert zu codieren, während die Gelenkplastik den Kern der Leistung bildet.

Fallbeispiel 3: Operative Sanierung des Kiefergelenks

Ein Patient leidet unter einer schmerzhaften Kiefergelenksarthrose mit Bewegungseinschränkung. Operativ erfolgt eine Glättung der Gelenkflächen und eine Diskusplastik am Kiefergelenk.

Die chirurgische Intervention erfüllt alle Kriterien einer Arthroplastik. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 2135 unter Berücksichtigung des entsprechenden Steigerungssatzes bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2135: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung von vorbereitenden oder begleitenden Maßnahmen. Die Arthrotomie (GOÄ 2101) und die Arthroskopie (GOÄ 2111) sind am selben Gelenk explizit nicht neben der GOÄ 2135 berechenbar, da sie als Bestandteil des operativen Zugangs oder der Gelenkinspektion gelten.

Zudem führt die Abgrenzung zur GOÄ 2297 (Operation einer Hallux-valgus-Deformität) oft zu Rückfragen durch private Krankenversicherungen. Wenn eine knöcherne Korrektur und eine komplexe Weichteilplastik kombiniert werden, muss die medizinische Notwendigkeit beider Schritte klar aus dem Operationsbericht hervorgehen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2135 und der GOÄ 2297 am selben Gelenk ist nur dann zulässig, wenn es sich um eigenständige, über das normale Maß einer Hallux-OP hinausgehende plastische Gelenkrekonstruktionen handelt. Andernfalls droht eine Honorarkürzung wegen unzulässiger Doppelabrechnung.

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Dokumentation der GOÄ 2135: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die einzelnen Schritte der Arthroplastik detailliert beschreiben, insbesondere die Darstellung der Gelenkflächen und die spezifischen plastischen Maßnahmen.

Es empfiehlt sich, die genauen anatomischen Strukturen, den Zustand des Knorpels sowie die Art der verwendeten Nahtmaterialien oder Interponate exakt festzuhalten. Auch die präoperative Diagnose und die Indikationsstellung müssen zweifelsfrei dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: "... Nach sterilem Abwaschen und Abdecken erfolgt der dorsomediale Zugang zum Großzehengrundgelenk. Darstellung der ausgeprägten Exostose und Abtragung derselben. Anschließend Durchführung einer komplexen Kapsel-Band-Plastik (Arthroplastik) zur Rezentrierung der Zehe. Gründliche Spülung, schichtweiser Wundverschluss und sterile Kompression..."

GOÄ 2135: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starken Verwachsungen oder Revisionseingriffen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Eine Erhöhung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist mit einer patientenbezogenen und medizinisch begründeten Dokumentation möglich.

Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein erheblicher Mehraufwand durch ausgeprägte degenerative Veränderungen, vorangegangene Operationen im selben Gebiet oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Blutstillung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2135 können Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen sowie der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 445 abgerechnet werden. Auch bildgebende Diagnostik wie präoperative Röntgenaufnahmen sind eigenständig berechnungsfähig.

Tipp: Achten Sie darauf, den Zuschlag 445 immer dann anzusetzen, wenn die Arthroplastik als ambulanter Eingriff in der Praxis oder einer tagesklinischen Einrichtung durchgeführt wird. Dies sichert Ihnen ein zusätzliches Honorar für die Bereitstellung der Infrastruktur.

Ziffer 2135 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2135 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 8768 „Arthroplastik oder Arthrolyse eines Kiefergelenks und/oder Arthroskopie eines …“ – bei: Kiefergelenk (476,23 €; Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 8768 ist neben der Leistung nach Nummer 7922 nicht berechnungsfähig.)
  • 7641 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Handgelenks“ – bei: Handgelenk (628,82 €)
  • 7649 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Fußwurzel- oder eines Tarsometatarsalgelenks“ – bei: Fußwurzel- oder Tarsometatarsalgelenk (426,03 €)
  • 7646 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines oberen Sprunggelenks“ – bei: oberes Sprunggelenk (409,01 €)
  • 7647 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines unteren Sprunggelenks“ – bei: unteres Sprunggelenk (528,13 €)
  • 7652 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Großzehengrundgelenks“ – bei: Großzehengrundgelenk (Hallux valgus) (370,58 €)
  • 8764 „Modellierende Ostektomie an einem Tuberculum articulare“ – bei: modellierende Ostektomie am Tuberculum articulare (476,23 €)
  • 8770 „Operation der Ankylose eines Kiefergelenks“ – bei: Ankylose eines Kiefergelenks (594,96 €)
  • 8833 „Endoprothetischer Teil- oder Totalersatz des Kiefergelenks“ – bei: endoprothetischer Teil- oder Totalersatz des Kiefergelenks (1.120,10 €)
  • 7643 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Daumensattelgelenks“ – bei: Daumensattelgelenk (711,32 €)
  • 8769 „Bandplastik“ – bei: Kiefergelenk (313,98 €)
  • 8771 „Exartikulation eines Kiefergelenks“ – bei: Kiefergelenk (372,64 €; Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 8771 ist neben der Leistung nach Nummer 8801, 8802 oder 8820 nicht berechnungsfähig.)
  • 7639 „Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Handwurzel- oder Carpometacarpalgelenks“ – bei: Arthroplastik und/oder Arthrolyse eines Handwurzel- oder Carpometacarpalgelenks, ggf. einschließlich - Synovialektomie (soweit nicht die Voraussetzung (561,29 €)

Heute bringt die 2135 beim 2,3-fachen Satz 187,68 €. Die Spanne reicht von 313,98 € bis 1.120,10 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2135

Unter der GOÄ-Ziffer 2135 wird die Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks abgerechnet. Dies umfasst operative Maßnahmen zur Wiederherstellung, Glättung oder plastischen Rekonstruktion der Gelenkflächen.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2135 darf am selben Gelenk nicht neben der Arthroskopie nach GOÄ 2111 abgerechnet werden. Die Arthroskopie gilt in diesem Fall als vorbereitende Maßnahme und ist mit der Hauptleistung abgegolten.
Die GOÄ 2297 beschreibt die klassische operative Korrektur einer Hallux-valgus-Deformität, während die GOÄ 2135 für komplexe, darüber hinausgehende Weichteileingriffe und Kapselplastiken am Großzehengrundgelenk herangezogen wird. Eine Nebeneinanderberechnung erfordert eine genaue medizinische Begründung im Operationsbericht.
Der Zuschlag nach GOÄ 445 kann zusätzlich berechnet werden, wenn die Arthroplastik ambulant durchgeführt wird. Er dient der Abgeltung von Kosten für die Bereitstellung der OP-Infrastruktur in der Praxis.
Eine Erhöhung über den Regelsatz von 2,3 ist gerechtfertigt, wenn der Eingriff durch erhebliche Vernarbungen, anatomische Besonderheiten oder Revisionseingriffe erschwert war. Diese Erschwernisse müssen patientenbezogen und detailliert im Operationsbericht dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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