GOÄ 2184: Abrechnung der Mayfield-Klemme & Extensionen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2184
Anlegen von Hals-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 134,07 € 2,3x
Höchstsatz 204,01 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2184 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zur analogen Anwendung der Mayfield-Klemme und zur rechtssicheren Liquidation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2184

Anlegen von Hals-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen

Die Gebührenordnungsziffer 2184 beschreibt eine hochspezialisierte präoperative Maßnahme aus dem Bereich der Gelenkchirurgie. Ziel dieser Leistung ist es, die Halswirbelsäule des Patienten vor einem korrigierenden Eingriff an einer Wirbelsäulendeformität optimal vorzubereiten. Die Ziffer ist im Abschnitt L der GOÄ verortet und mit einer beachtlichen Punktzahl von 1000 Punkten bewertet.

In der Praxis umfasst diese Ziffer das fachgerechte Anlegen von Extensionsvorrichtungen wie beispielsweise einer Halo-Extension. Diese mechanische Stabilisierung ist notwendig, um während der nachfolgenden Operation eine präzise und sichere Korrektur von Skoliosen oder Kyphosen zu ermöglichen. Die Leistung stellt somit einen eigenständigen, vom eigentlichen Haupteingriff getrennten Schritt dar.

GOÄ 2184 in der Praxis: Analoge Anwendung bei Mayfield-Klemmen

Ein besonders häufiges Einsatzgebiet der GOÄ 2184 in der modernen Neurochirurgie ist die analoge Abrechnung für das Anlegen einer Mayfield-Halterung (Mayfield-Clamp). Diese spezielle Kopfeinspannung wird routinemäßig vor komplexen Eingriffen am Schädel oder an der Halswirbelsäule durchgeführt. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für diese moderne Fixierungsmethode bereithält, erfolgt die Liquidation analog gemäß § 6 Absatz 2 GOÄ.

Die Einspannung in die Mayfield-Klemme erfüllt alle Kriterien einer selbstständigen Leistung. Sie erfolgt zeitlich getrennt und vor der eigentlichen Desinfektion sowie Abdeckung des Operationsfeldes. Da der zeitliche und materielle Aufwand mit dem Anlegen einer Halo-Extension vergleichbar ist, gilt die GOÄ-Ziffer 2184 als die gebührenrechtlich zutreffende Analogziffer für diese Maßnahme.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2184

Fallbeispiel 1: Vorbereitung einer Skoliose-Operation

Ein Patient mit einer ausgeprägten thorakalen Skoliose soll operativ versorgt werden. Vor dem eigentlichen chirurgischen Zugang legt das Operationsteam eine Halo-Extension zur intraoperativen Reposition an. Diese vorbereitende Maßnahme wird separat dokumentiert und mit der GOÄ-Ziffer 2184 zum Regelsatz liquidiert.

Fallbeispiel 2: Kraniotomie bei Hirntumor

Bei einer geplanten Tumorentfernung am Gehirn wird der Kopf des Patienten in einer Mayfield-Halterung fixiert. Die Fixierung erfolgt in sitzender Position vor Beginn der sterilen Abdeckung. Da es sich um eine aufwendige Lagerung handelt, rechnet der Neurochirurg die GOÄ 2184 analog ab.

Fallbeispiel 3: Komplexe HWS-Spondylodese

Zur Stabilisierung der Halswirbelsäule ist eine dorsale Spondylodese indiziert. Zur präzisen Ausrichtung und Ruhigstellung wird präoperativ eine Kopfeinspannung vorgenommen. Auch hier wird die GOÄ-Ziffer 2184 analog herangezogen, da die Maßnahme der Vorbereitung des operativen Eingriffs dient.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2184: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der GOÄ-Ziffer 2184 mit der Ziffer 2183. Während die Ziffer 2183 die therapeutische Behandlung von Halswirbelverletzungen abbildet, dient die Ziffer 2184 explizit der operativen Vorbereitung. Private Krankenversicherungen versuchen oft fälschlicherweise, diese Leistung als Bestandteil der Hauptoperation darzustellen.

Die Rechtsprechung hat jedoch mehrfach bestätigt, dass die präoperative Kopfeinspannung eine eigenständige Gebühr rechtfertigt. Wichtige Urteile wie das des Landgerichts München I (Az.: 9 S 23524/02) stärken hierbei die Position der Ärzte. Eine unzureichende Abgrenzung im OP-Bericht führt dennoch regelmäßig zu Beanstandungen durch Beihilfestellen.

Achtung: Die Mayfield-Einspannung darf nicht als bloßer Bestandteil der Lagerung deklariert werden. Achten Sie darauf, die mechanische Fixierung als eigenständigen, invasiven Schritt vor der eigentlichen Operation darzustellen.

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Dokumentation der GOÄ 2184: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Protokoll muss eindeutig hervorgehen, dass die Hals-Extension oder die Mayfield-Einspannung als separater Arbeitsschritt durchgeführt wurde. Die Angabe von Uhrzeiten oder die explizite Erwähnung vor der Desinfektion ist hierbei äußerst hilfreich.

Zudem sollte die medizinische Notwendigkeit der starren Fixierung aus der Dokumentation ersichtlich sein. Bei analogen Anwendungen ist die Kennzeichnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ auf der Rechnung zwingend erforderlich. Ein präziser Eintrag in der Patientenakte sichert den Abrechnungsanspruch nachhaltig ab.

Dokumentation: Nach Narkoseeinleitung sterile Vorbereitung und anschließende Einspannung des Schädels in die Mayfield-Halterung zur starren Fixierung in Bauchlage. Maßnahme erfolgte vor der Desinfektion und sterilen Abdeckung des OP-Gebietes.

GOÄ 2184: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder adipösen Patienten kann der Aufwand für die Extension erheblich steigen. In solchen Fällen ist eine Überschreitung des Schwellenwertes gerechtfertigt. Eine plausible Begründung, wie eine erschwerte Einstellbarkeit oder ein erhöhtes Luxationsrisiko, ermöglicht die Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 2184 wird typischerweise mit den Hauptleistungen der Neurochirurgie oder Orthopädie kombiniert. Hierzu gehören beispielsweise Eingriffe an der Wirbelsäule oder Kraniotomien. Wichtig ist, dass keine Überschneidungen mit anderen Extensionsleistungen am selben Tag vorliegen, sofern diese dieselbe Zielsetzung haben.

Tipp: Nutzen Sie bei der analogen Abrechnung der Mayfield-Klemme stets den Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Landgerichts München I, um Rückfragen von Kostenträgern direkt im Keim zu ersticken.

Ziffer 2184 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 8589 — „Invasive Kopffixation (z.B. Mayfield“. Der Festpreis liegt bei 161,93 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 134,07 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2184

Ja, die Einspannung in eine Mayfield-Halterung kann analog nach der GOÄ-Ziffer 2184 berechnet werden. Dies ist gerichtlich bestätigt, da es sich um eine eigenständige, zeitlich getrennte Maßnahme vor dem eigentlichen Eingriff handelt.
Die Ziffer 2184 ist mit 1000 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 58,29 Euro und einem Regelhöchstsatz (2,3-fach) von 134,07 Euro.
Die GOÄ 2183 betrifft das Anlegen einer Extension zur Behandlung von Halswirbelverletzungen. Die GOÄ 2184 dient hingegen der Vorbereitung einer operativen Behandlung und wird daher analog für die präoperative Mayfield-Fixierung herangezogen.
In der Patientenakte muss die Indikation, der genaue Zeitpunkt der Fixierung vor der Desinfektion sowie die Art der Halterung dokumentiert werden. Ein kurzer Hinweis auf den erhöhten zeitlichen oder anatomischen Aufwand sichert zudem eventuelle Steigerungssätze ab.
Ja, in der Regel wird die analoge Abrechnung anerkannt, sofern sie gut dokumentiert ist. Es existieren mehrere Gerichtsurteile, wie das des Landgerichts München I, die diesen Anspruch ausdrücklich bestätigen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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