GOÄ 2225: Schlüsselbeingelenk-OP korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2225
Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese und Rekonstruktion des Bandapparates
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 134,07 € 2,3x
Höchstsatz 204,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur rechtssicheren Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2225 bei operativer Einrenkung des Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese und Bandrekonstruktion.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2225

Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese und Rekonstruktion des Bandapparates

Die GOÄ-Ziffer 2225 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Gelenkchirurgie. Sie umfasst die operative Reposition eines luxierten Schlüsselbeingelenks, die Stabilisierung mittels Osteosyntheseverfahren sowie die gleichzeitige Rekonstruktion des Bandapparates. Diese drei operativen Teilschritte müssen zwingend gemeinsam erbracht werden, um die Ziffer vollständig zu erfüllen.

Unter diese Ziffer fallen sowohl Verletzungen des äußeren Schlüsselbeingelenks (Akromioklavikulargelenk, ACG) als auch des inneren Gelenks (Sternoklavikulargelenk, SCG). Die Leistung ist mit 1000 Punkten bewertet und stellt damit eine der am höchsten bewerteten Ziffern im Bereich der Gelenkluxationen dar. Vorbereitende oder begleitende diagnostische Maßnahmen sind gesondert zu betrachten.

GOÄ 2225 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

In der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis kommt die GOÄ 2225 vor allem bei schweren Schultereckgelenksprengungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind höhergradige Instabilitäten nach der Rockwood-Klassifikation (Typ III bis VI) oder Tossy III. Bei diesen Verletzungsmustern ist eine konservative Therapie meist unzureichend, sodass eine operative Stabilisierung notwendig wird.

Die Wahl des Osteosynthesematerials ist für die Abrechnung flexibel. Häufig kommen moderne Verfahren wie TightRope-Systeme, Hakenplatten oder K-Drähte zum Einsatz. Gleichzeitig erfordert die Ziffer die anatomische Rekonstruktion der zerrissenen Bänder, insbesondere der coracoclaviculären Bänder. Dies geschieht meist durch direkte Naht oder Augmentation.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2225

Fallbeispiel 1: Akute Rockwood-V-Verletzung bei Sportler

Ein 28-jähriger Patient stellt sich nach einem Fahrradsturz mit einer akuten, schmerzhaften Schultereckgelenksprengung Grad V vor. Es erfolgt die offene Reposition des AC-Gelenks, die Stabilisierung mittels eines Doppel-TightRope-Systems sowie die direkte Naht der coracoclaviculären Bänder. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2225 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach), da der Eingriff ohne unvorhergesehene Komplikationen verlief.

Fallbeispiel 2: Veraltete AC-Gelenkluxation mit chronischer Instabilität

Eine 45-jährige Patientin leidet unter einer chronischen Instabilität des AC-Gelenks nach einer veralteten Luxation. Zur Stabilisierung wird eine Hakenplatte eingebracht und der Bandapparat mittels einer Sehnentransplantat-Plastik (Autograft) rekonstruiert. Aufgrund des deutlich erhöhten operativen Aufwands durch die Narbenlösung und die Transplantatpräparation wird die GOÄ 2225 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Akute hintere Sternoklavikulargelenkluxation

Nach einem schweren Verkehrsunfall zeigt sich eine posteriore Luxation des Sternoklavikulargelenks mit drohender Kompression der mediastinalen Gefäße. Die offene Reposition erfolgt unter Thoraxchirurgischer Bereitschaft, gefolgt von einer Stabilisierung mittels Cerclage und Bandrekonstruktion. Wegen des extrem hohen Risikos und der anatomischen Komplexität in der Nähe der großen Gefäße ist eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz medizinisch vollkommen gerechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2225: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2225 ist das unzulässige Nebeneinanderberechnen von Ausschlussziffern. Die Ziffern 2221 bis 2224 dürfen für dasselbe Gelenk in derselben Sitzung nicht zusätzlich liquidiert werden. Diese Ziffern beschreiben einfachere Formen der Reposition und sind durch die GOÄ 2225 vollständig abgegolten.

Zudem fordern private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen häufig den OP-Bericht an, um die Erbringung aller drei Leistungskomponenten zu überprüfen. Wenn die Bandrekonstruktion oder die Osteosynthese nicht explizit im Bericht dokumentiert sind, wird die Ziffer oft auf die GOÄ 2224 herabgestuft. Dies führt zu erheblichen Honorarverlusten für die Praxis.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass im OP-Bericht sowohl die Reposition als auch das Einbringen des Osteosynthesematerials und die Bandnaht detailliert beschrieben sind. Fehlt eine dieser Komponenten, ist die Abrechnung der GOÄ 2225 formal fehlerhaft.

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Dokumentation der GOÄ 2225: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss den gesamten Ablauf des Eingriffs chronologisch und detailliert darstellen. Besonders die Darstellung der Instabilität vor dem Eingriff und die erfolgreiche Reposition müssen klar hervorgehen.

Zusätzlich sollten die exakten Bezeichnungen der verwendeten Implantate und Nahtmaterialien im Bericht aufgeführt werden. Dies dient nicht nur der medizinischen Sicherheit, sondern belegt auch die Durchführung der Osteosynthese und Bandrekonstruktion zweifelsfrei. Ein kurzes, prägnantes Dokumentationsbeispiel hilft, Fehler im Praxisalltag zu vermeiden.

Dokumentation: ... Nach Darstellung des AC-Gelenks zeigt sich eine vollständige Zerreißung der CC- und AC-Bänder. Offene Reposition des Schlüsselbeins. Einbringen einer ACG-Hakenplatte zur Osteosynthese. Anschließend anatomische Rekonstruktion und Naht der coracoclaviculären Bänder mittels resorbierbarem Fadenmaterial. Stabile Gelenkverhältnisse bei Funktionsprüfung ...

Tipp: Fügen Sie dem OP-Bericht immer die postoperativen Röntgenaufnahmen zur Dokumentation der korrekten Implantatlage und Reposition bei. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger ungemein.

GOÄ 2225: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 2225 kann bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand über den Regelhöchstsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für einen Schwellenwert von 3,0 oder 3,5 sind ausgeprägte Weichteilschäden, starke Adhäsionen bei veralteten Luxationen oder anatomische Besonderheiten. Auch die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sehnenentnahme zur Bandplastik rechtfertigt eine Steigerung des Faktors.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2225 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht Teil der operativen Versorgung des Gelenks sind. Hierzu gehören die Anästhesieleistungen, postoperative Röntgenkontrollen sowie der Zuschlag nach Nr. 444 für die Anwendung eines Operationsmikroskops. Werden zusätzliche, eigenständige Verletzungen in derselben Sitzung versorgt, sind diese ebenfalls gesondert berechnungsfähig.

Ziffer 2225 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2225 (Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese und Rekonstruktion des Bandapparates, heute 2,3-fach: 134,07 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7551 Offene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenks oder eines distalen oder proximalen Tibiofibulargelenks oder eines distalen oder proximalen Radioulnargelenks (Chassaignac) (323,93 €) — bei: Osteosynthese mit Hakenplatte; zzgl. 7764 (657,22 €), 7586 (337,08 €)
  • 7551 Offene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenks oder eines distalen oder proximalen Tibiofibulargelenks oder eines distalen oder proximalen Radioulnargelenks (Chassaignac) (323,93 €) — bei: Zuggurtungsosteosynthese; zzgl. 7764 (657,22 €), 7585 (230,80 €)
  • 7551 Offene Reposition der Luxation eines Acromioclavicular- oder Sternoclaviculargelenks oder eines distalen oder proximalen Tibiofibulargelenks oder eines distalen oder proximalen Radioulnargelenks (Chassaignac) (323,93 €) — bei: Schraubenosteosynthese; zzgl. 7764 (657,22 €), 7583 (196,79 €)
  • 7913 Arthroskopische Stabilisation des ACG-Gelenks (910,25 €) — bei: Arthroskopische Stabilisation des ACG-Gelenks, ggf. einschließlich - temporäre Fixation des AC-Gelenks - Einbringen und Befestigen von autologem, allo

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 910,25 € bis 1.318,23 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2225

Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2225 und 2224 ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen. Die Ziffer 2225 stellt die höherwertige operative Leistung dar und beinhaltet bereits die operative Einrenkung. Bei Durchführung der komplexen Rekonstruktion ist daher ausschließlich die GOÄ 2225 anzusetzen.
Für die Abrechnung der GOÄ 2225 müssen die operative Einrenkung, eine Osteosynthese sowie die Rekonstruktion des Bandapparates gemeinsam durchgeführt und dokumentiert werden. Fehlt einer dieser drei Bestandteile, ist die Ziffer nicht vollständig erbracht. In solchen Fällen muss auf niedrigere Ziffern wie die GOÄ 2224 ausgewichen werden.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 für die Verwendung eines Operationsmikroskops ist neben der Ziffer 2225 berechnungsfähig. Dies gilt, sofern der Einsatz des Mikroskops medizinisch notwendig und im OP-Bericht dokumentiert ist. Der Zuschlag wird mit dem einfachen Satz von 10,49 € bewertet und ist nicht steigerungsfähig.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch einen erhöhten zeitlichen Aufwand oder besondere anatomische Schwierigkeiten begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Weichteilschäden, veraltete Luxationen mit starker Vernarbung oder die zusätzliche Entnahme eines Sehnenstrangs zur Rekonstruktion. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
Ja, die GOÄ 2225 ist für die operative Versorgung beider Schlüsselbeingelenke, also sowohl des Akromioklavikulargelenks (ACG) als auch des Sternoklavikulargelenks (SCG), anwendbar. Beide Gelenke fallen unter die Definition des "luxierten Schlüsselbeingelenks". Die Abrechnung erfolgt pro operiertem Gelenk.
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