GOÄ 2220: Schulterluxation mit Span – Abrechnungstipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2220
Operation der habituellen Luxation eines Schultergelenks mit Spanübertragung
Punktzahl 2250  
Einfachsatz 131,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 301,64 € 2,3x
Höchstsatz 459,03 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2220: So rechnen Sie die operative Stabilisierung der habituellen Schulterluxation mit Spanübertragung rechtssicher und korrekt ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2220

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2220 wie folgt:

Operation der habituellen Luxation eines Schultergelenks mit Spanübertragung (2250 Punkte)

Diese chirurgische Leistung umfasst die operative Sanierung einer wiederkehrenden, oft ohne adäquates Trauma auftretenden Verrenkung des Schultergelenks. Im Zentrum steht dabei die Rekonstruktion der Gelenkpfanne durch die Transplantation eines Knochenspans, um die knöcherne Führung des Gelenks dauerhaft zu stabilisieren.

Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang zum Schultergelenk, die Vorbereitung des Empfängerbettes an der Gelenklippe (Labrum glenoidale) sowie das Einpassen und Fixieren des Knochenspans. Die Entnahme des Knochenspans ist in der Bewertung der Ziffer 2220 bereits enthalten und darf nicht separat berechnet werden.

GOÄ 2220 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Eine habituelle Schulterluxation resultiert meist aus einer angeborenen oder erworbenen Instabilität des Kapsel-Band-Apparates. Häufig liegt zudem ein knöcherner Defekt am vorderen Pfannenrand vor, der eine rein weichteilige Stabilisierung unzureichend macht. In diesen Fällen ist die Spanplastik (z. B. nach Latarjet oder Eden-Hybinette) das Mittel der Wahl.

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2220 ist gegeben, wenn ein Knochenspan zur Pfannenrandrekonstruktion eingebracht wird. Typischerweise stammt dieser Span vom Beckenkamm oder wird als lokales Korakoidtransfer-Transplantat gewonnen. Die Ziffer bildet den hohen operativen Aufwand dieser komplexen Gelenkrekonstruktion ab.

Tipp: Die Wahl des Transplantatspenders (z. B. Beckenkamm) beeinflusst zwar den Aufwand, rechtfertigt jedoch keine separate Ziffer für die Spanentnahme, da diese durch den Leistungstext der GOÄ 2220 abgegolten ist. Ein erhöhter Aufwand bei schwieriger Entnahme kann jedoch über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2220

Fallbeispiel 1: Klassische offene Pfannenrandrekonstruktion

Ein Patient stellt sich mit einer rezidivierenden, habituellen Schulterluxation bei ausgeprägtem vorderem Pfandranddefekt vor. Es erfolgt die offene Gelenkdarstellung, die Entnahme eines autologen Knochenspans vom Beckenkamm und dessen Fixation am vorderen Glenoidrand. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2220 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Komplexe Revision bei Zustand nach Voroperation

Bei einer Patientin mit Zustand nach fehlgeschlagener arthroskopischer Stabilisierung zeigt sich eine persistierende Instabilität mit knöchernem Substanzverlust. Die operative Revision erfordert eine aufwendige Narbenlösung und die Einpassung eines Beckenkammspans unter erschwerten anatomischen Bedingungen. Aufgrund des erheblichen zeitlichen und technischen Mehraufwands wird die GOÄ 2220 mit dem Schwellenwert 3,5-fach abgerechnet und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Ambulante Durchführung der Spanplastik

Die Operation wird in einer spezialisierten tageschirurgischen Praxisklinik ambulant durchgeführt. Neben der GOÄ-Ziffer 2220 wird der ambulante OP-Zuschlag nach GOÄ 445 angesetzt. Da der Eingriff ambulant stattfindet, müssen die Kriterien der Qualitätssicherungsvereinbarung erfüllt und dokumentiert sein.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2220: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von weichteiligen Stabilisierungsoperationen am selben Gelenk. Die GOÄ-Ziffern 2217 bis 2219 (z. B. Kapselraffung oder Operation einer veralteten Luxation) sind neben der Ziffer 2220 für dasselbe Schultergelenk explizit ausgeschlossen. Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass die Spanplastik die weichteilige Rekonstruktion konsumiert.

Ebenfalls häufig führt die zusätzliche Abrechnung der Ziffer 2255 (Knochentransplantation) zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Da die Spanübertragung bereits im Wortlaut der GOÄ 2220 verankert ist, stellt die gesonderte Berechnung der Ziffer 2255 eine unzulässige Doppelabrechnung dar. Dies gilt auch für die Entnahme des Spans am selben oder an einem anderen Operationsort.

Achtung: Private Kostenträger prüfen die OP-Berichte akribisch auf die tatsächliche Durchführung einer Spanübertragung. Wird lediglich eine rein weichteilige Kapsel-Labrum-Rekonstruktion (z. B. Bankart-Repair) durchgeführt, darf die GOÄ 2220 nicht herangezogen werden; stattdessen ist auf die Ziffern 2217 oder 2218 auszuweichen.

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Dokumentation der GOÄ 2220: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Indikation der habituellen Luxation sowie der genaue Defektzustand des Glenoids (z. B. knöcherner Substanzverlust) detailliert beschrieben werden. Auch der Nachweis der Instabilität bei der klinischen Untersuchung gehört in die Krankenakte.

Der chirurgische Verlauf muss die Entnahmestelle des Spans, dessen exakte Abmessungen sowie die Art der Fixierung (z. B. mittels Schraubenosteosynthese) lückenlos darstellen. Fehlen diese Angaben, wird die medizinische Notwendigkeit der Spanplastik von Prüfinstanzen rasch angezweifelt. Die Dokumentation sollte daher standardisierten Vorlagen folgen.

Dokumentation: "...Nach Darstellung des vorderen Glenoidrandes zeigt sich ein knöcherner Defekt von ca. 25%. Entnahme eines bikortikalen Knochenspans vom ipsilateralen Beckenkamm. Einpassen und stabile Fixation des Spans am vorderen Pfannenrand mittels zweier Spongiosaschrauben. Die postoperative Stabilitätsprüfung verläuft erfolgreich..."

GOÄ 2220: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe bei der GOÄ 2220 sind schwere anatomische Deformitäten, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder eine extrem schwierige Spanentnahme bei schlechter Knochenqualität. Auch eine signifikant verlängerte Operationszeit durch unerwartete Blutungen kann herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 2220 können begleitende Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen sowie radiologische Kontrollen berechnet werden. Die Osteosynthesematerialien (z. B. Spezialschrauben zur Spanfixation) sind als Auslagen nach § 10 GOÄ gesondert berechnungsfähig. Werden im Rahmen desselben Eingriffs neurolytische Maßnahmen oder Sehnenverlagerungen an anderen Strukturen durchgeführt, sind diese unter Beachtung der Kombinationsregeln ebenfalls ansetzbar.

Ziffer 2220 in der neuen GOÄ

Ziffer 2220 wird in der neuen GOÄ auf eine neu strukturierte Leistungsgruppe verteilt:

  • 7755 „Refixation des Labrum glenoidale im Schultergelenk“ – bei: Refixation des Labrum glenoidale im Schultergelenk (712,26 €)
  • 7757 „Hintere Pfannenrandplastik eines Schultergelenks“ – bei: hintere Pfannenrandplastik eines Schultergelenks (736,58 €)
  • 7758 „Vordere Kapselbandplastik an einem Schultergelenk“ – bei: vordere Kapselbandplastik an einem Schultergelenk (721,70 €)
  • 7759 „Hintere Kapselbandplastik an einem Schultergelenk“ – bei: hintere Kapselbandplastik an einem Schultergelenk (754,10 €)
  • 7912 „Arthroskopische knöcherne ventrale oder dorsale Schulterstabilisation“ – bei: arthroskopischer Eingriff zur Schulterstabilisation (910,25 €)
  • 7756 „Vordere Pfannenrandplastik eines Schultergelenks“ – bei: in allen anderen Fällen (660,00 €)

Heute bringt die 2220 beim 2,3-fachen Satz 301,64 €. Die Spanne reicht von 660,00 € bis 910,25 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2220

Nein, die Entnahme des Knochenspans ist mit der GOÄ-Ziffer 2220 bereits abgegolten und darf nicht gesondert berechnet werden. Ein erhöhter Aufwand bei der Entnahme kann jedoch über einen höheren Steigerungsfaktor geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Span lokal oder aus einer Fernregion wie dem Beckenkamm entnommen wird.
Neben der GOÄ 2220 dürfen die Ziffern 2217 bis 2219 sowie die Ziffer 2255 für dasselbe Schultergelenk nicht berechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern eine Doppelabrechnung von weichteiligen Stabilisierungsmaßnahmen oder der Knochenübertragung selbst. Andere, unabhängige Eingriffe an derselben Schulter bleiben davon unberührt.
Eine Erhöhung über den Regelsatz von 2,3 ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit, erheblichem Zeitaufwand oder besonderen Umständen zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte knöcherne Defekte, starke Vernarbungen durch Voroperationen oder anatomische Besonderheiten. Die konkreten Gründe müssen verständlich im OP-Bericht und auf der Rechnung dokumentiert werden.
Ja, bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt 100 Prozent der Gebühr der zugrundeliegenden Leistung, bewertet mit dem Einfachsatz. Voraussetzung ist die Einhaltung der entsprechenden vertraglichen und qualitativen Vorgaben für ambulantes Operieren.
Die GOÄ 2220 setzt zwingend eine Knochenspanübertragung zur Rekonstruktion des Gelenks voraus, während die Ziffern 2217 und 2218 rein weichteilige Stabilisierungen beschreiben. Eine einfache Kapsel-Labrum-Refixation ohne Knochenblockverfahren darf daher nicht nach Ziffer 2220 abgerechnet werden. Die korrekte Ziffernwahl hängt somit direkt von der chirurgischen Technik ab.
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