GOÄ 2218: Alte Schulterluxation korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2218
Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks
Punktzahl 540  
Einfachsatz 31,48 € 1,0x
Regelhöchstsatz 72,40 € 2,3x
Höchstsatz 110,18 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2218 birgt durch die Definition der 'alten' Luxation Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2218

Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks

Die GOÄ-Ziffer 2218 beschreibt die geschlossene, manuelle Reposition einer veralteten Verrenkung des Schultergelenks. Im Gegensatz zur frischen Luxation erfordert die Behandlung einer alten Luxation meist einen deutlich höheren Kraft- und Zeitaufwand, da sich bereits bindegewebige Veränderungen und muskuläre Kontrakturen im Gelenkbereich gebildet haben.

Die Leistung umfasst alle manuellen Handgriffe und Repositionsmanöver, die zur Wiederherstellung der anatomischen Gelenkkongruenz ohne chirurgische Eröffnung notwendig sind. Die Einordnung als "alte" Luxation richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ für das Kapitel IV (Gelenkluxationen).

2. GOÄ 2218 in der Praxis: Abgrenzung und Indikationsstellung

Die entscheidende Voraussetzung für die Abrechnung der GOÄ 2218 ist das Alter der Luxation. Gemäß den Richtlinien der GOÄ gilt eine Luxation ab dem neunten Tag nach dem Unfallereignis als veraltet. Liegt das Trauma weniger als acht Tage zurück, muss zwingend die GOÄ-Ziffer 2217 für die frische Luxation gewählt werden.

Typische klinische Szenarien betreffen meist ältere oder multimorbide Patienten, bei denen die Luxation initial übersehen wurde oder die sich erst verzögert in ärztliche Behandlung begeben. Auch Patienten mit chronisch-rezidivierenden Luxationen, bei denen die Reposition erst nach Tagen aufgesucht wird, fallen unter dieses Raster.

Tipp: Dokumentieren Sie das genaue Unfalldatum oder den exakten Zeitpunkt des Luxationsereignisses lückenlos in der Patientenakte. Dies ist die wichtigste Absicherung gegen Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2218

Fallbeispiel 1: Veraltete Luxation nach häuslichem Sturz

Ein 74-jähriger Patient stellt sich zehn Tage nach einem Sturz mit anhaltenden Schulterschmerzen und Bewegungseinschränkungen vor. Die radiologische Diagnostik zeigt eine anteriore Schulterluxation. Die geschlossene Reposition erfolgt erfolgreich in Analgosedierung. Abgerechnet werden die GOÄ 2218 sowie die Anästhesieleistungen und die Röntgenaufnahmen.

Fallbeispiel 2: Vernachlässigte Luxation bei Demenzpatienten

Bei einer Heimbewohnerin wird eine schmerzhafte Fehlstellung der rechten Schulter bemerkt, die laut Pflegebericht vermutlich vor neun Tagen auftrat. Nach Diagnosesicherung erfolgt die schonende geschlossene Reposition unter stationären Bedingungen. Da die 8-Tages-Frist überschritten ist, ist die Abrechnung der GOÄ 2218 vollumfänglich begründet.

Fallbeispiel 3: Erfolgloser geschlossener Versuch mit Umstieg auf OP

Bei einer zwei Wochen alten Luxation scheitert der geschlossene Repositionsversuch aufgrund starker Vernarbungen. Der Operateur muss auf ein offen-chirurgisches Verfahren (GOÄ 2219) umsteigen. In diesem Fall darf die GOÄ 2218 nicht neben der operativen Ziffer abgerechnet werden, der Mehraufwand kann jedoch über den Steigerungsfaktor der operativen Leistung geltend gemacht werden.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 2218: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung mit der Ziffer 2217. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen bei der GOÄ 2218 sehr genau, ob das Kriterium der veralteten Luxation (mehr als 8 Tage) tatsächlich erfüllt war. Fehlt der Nachweis des Unfallzeitpunkts, droht eine Herabstufung auf die schlechter bewertete GOÄ 2217.

Ein weiterer systematischer Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit operativen Ziffern. Die GOÄ-Ziffern 2219 (offene Reposition) und 2220 (offene Reposition mit Plastik) schließen die GOÄ 2218 am selben Gelenk explizit aus.

Achtung: Ein gescheiterter geschlossener Repositionsversuch darf nicht neben der anschließenden offenen Operation berechnet werden. Dokumentieren Sie den Versuch dennoch detailliert, um die operative Ziffer begründet steigern zu können.

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5. Dokumentation der GOÄ 2218: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Dokumentation ist das A und O, um Rückfragen von Kostenträgern abzuwehren. Neben dem Unfallzeitpunkt müssen die klinischen Befunde vor und nach dem Eingriff detailliert festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Durchblutung, Motorik und Sensibilität (DMS-Status) sowie die angewandte Repositionsmethode.

Auch die Durchführung und das Ergebnis der prä- und postinterventionellen Röntgenkontrolle müssen zweifelsfrei aus der Dokumentation hervorgehen.

Dokumentation: Veraltete Schulterluxation links nach Sturz vor 11 Tagen. DMS-Status präoperativ intakt. Erfolgreiche geschlossene Reposition nach Arlt unter Analgosedierung. DMS-Status postoperativ stabil. Röntgenkontrolle zeigt regelrechte Gelenkstellung ohne Frakturhinweis.

6. GOÄ 2218: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Gewebeveränderungen bei einer alten Luxation ist der Eingriff oft hochkomplex. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis 3,5-fach) kann mit folgenden Argumenten begründet werden: erhebliche muskuläre Abwehrspannung, fortgeschrittene bindegewebige Fixation des Gelenkkopfes, hohes Risiko von Begleitfrakturen oder die Notwendigkeit wiederholter Repositionsansätze während derselben Sitzung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2218 können begleitende Leistungen eigenständig liquidiert werden. Hierzu gehören die Röntgenaufnahmen der Schulter (z. B. GOÄ 5380), die Analgosedierung (z. B. GOÄ 451/452) sowie die anschließende Anlage eines stabilisierenden Verbandes oder einer Schiene (z. B. GOÄ 200 oder GOÄ 210).

Ziffer 2218 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7542 — „Geschlossene Reposition der Luxation eines Schultergelenks“. Der Festpreis liegt bei 70,00 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 72,40 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2218

Eine Schulterluxation gilt im Sinne der GOÄ als alt, wenn das ursächliche Trauma oder die Luxation bereits länger als acht Tage zurückliegt. Bei einer kürzeren Dauer ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 2217 für die frische Luxation anzusetzen. Eine genaue Dokumentation des Unfallzeitpunkts ist daher zwingend erforderlich.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2218 darf nicht neben den operativen Einrenkungsziffern 2219 oder 2220 abgerechnet werden. Sollte ein geschlossener Repositionsversuch scheitern und eine offene Operation notwendig werden, ist nur das operative Verfahren berechnungsfähig. Der vergebliche geschlossene Versuch kann jedoch als Begründung für eine Faktorsteigerung der operativen Ziffer dienen.
Neben der GOÄ 2218 können erforderliche Anästhesieleistungen wie eine Analgosedierung (z. B. nach GOÄ 451/452) oder eine Plexusanästhesie separat abgerechnet werden. Auch die Überwachung des Patienten während der Sedierung ist eigenständig codierbar. Achten Sie darauf, die medizinische Notwendigkeit der Anästhesie in der Akte zu begründen.
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes lässt sich durch einen erhöhten Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten bei der Reposition rechtfertigen. Typische Begründungen sind ausgeprägte muskuläre Abwehrspannungen, fortgeschrittene bindegewebige Fixierung der veralteten Luxation oder erhebliche Adhäsionen. Auch anatomische Besonderheiten des Patienten können herangezogen werden.
Ja, die prä- und postoperativen Röntgenaufnahmen zur Diagnosesicherung und Verlaufskontrolle sind eigenständig berechnungsfähig. Hierfür kommen in der Regel die entsprechenden Ziffern aus dem Abschnitt O (Strahlendiagnostik) wie die GOÄ 5380 in Betracht. Diese Leistungen fallen nicht unter den Abrechnungsausschluss der GOÄ 2218.
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