GOÄ 2217: Schulterluxation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2217
Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks
Punktzahl 370  
Einfachsatz 21,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 49,61 € 2,3x
Höchstsatz 75,50 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2217 (Schulterluxation): Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2217

Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks

Die GOÄ-Ziffer 2217 beschreibt die geschlossene Reposition einer Schulterluxation. Diese Leistung umfasst alle manuellen Handgriffe und Repositionsmanöver, die notwendig sind, um den dislozierten Oberarmkopf wieder in die Gelenkpfanne zurückzuführen. Neben dem eigentlichen Einrenken sind auch die klinische Überprüfung der Gelenkbeweglichkeit sowie die unmittelbare Stabilitätsprüfung nach der Reposition in dieser Ziffer enthalten.

Vorbereitende Maßnahmen wie die klinische Untersuchung des betroffenen Gelenks oder die Aufklärung des Patienten sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den Gelenkluxationen eingeordnet. Sie stellt die primäre therapeutische Maßnahme bei einer akuten traumatischen Verrenkung des Schultergelenks dar.

GOÄ 2217 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag

Die Abrechnung der GOÄ 2217 setzt eine medizinisch indizierte, geschlossene Einrenkung voraus. Typische Indikationen sind die traumatische Erstluxation sowie rezidivierende Luxationen bei bestehender Schulterinstabilität. Häufig erfolgt die Reposition unter Anwendung etablierter Techniken wie der Methode nach Hippokrates, Stimson oder Arlt. Die Wahl der Methode hat keinen Einfluss auf die Ziffernauswahl, kann jedoch die Faktorgestaltung beeinflussen.

Abzugrenzen ist die GOÄ 2217 von Repositionen anderer Gelenke des Schultergürtels. Die Einrenkung einer Luxation des Akromioklavikulargelenks (AC-Gelenk) oder des Sternoklavikulargelenks (SC-Gelenk) fällt unter andere spezifische GOÄ-Ziffern. Eine Verwechslung dieser anatomischen Strukturen führt im Rahmen von Rechnungsprüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2217

Fallbeispiel 1: Akute vordere Schulterluxation nach Sportunfall

Ein Patient stellt sich mit einer akuten anterioren Schulterluxation nach einem Sturz beim Handball vor. Nach klinischer Untersuchung und radiologischer Sicherung erfolgt die geschlossene Reposition in Analgosedierung. Die Reposition gelingt im ersten Versuch komplikationslos. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung, die Reposition nach GOÄ 2217 zum Regelsatz sowie die begleitenden Anästhesie- und Röntgenleistungen.

Fallbeispiel 2: Rezidivierende Luxation bei habitueller Instabilität

Eine Patientin mit bekannter Schulterinstabilität erleidet eine Luxation ohne adäquates Trauma. Die Einrenkung gelingt dem Behandler rasch und ohne medikamentöse Sedierung durch ein schonendes Manöver nach Milch. Da der Zeitaufwand und die Schwierigkeit unterdurchschnittlich waren, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 2217. Die anschließende Ruhigstellung mittels einer Fertigorthese wird zusätzlich liquidiert.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Reposition bei ausgeprägter Muskelspannung

Ein muskulöser Patient stellt sich mit einer verhakten Schulterluxation vor. Aufgrund massiver reflektorischer Muskelanspannung sind mehrere Repositionsversuche unter intensivierter Analgesie notwendig. Erst nach erheblichem Zeitaufwand gelingt die Reposition. Der Arzt rechnet die GOÄ 2217 mit dem Steigerungsfaktor 3,5 ab und begründet dies detailliert mit der extremen muskulären Abwehrspannung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2217: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2217 mit operativen Repositionsziffern. Die Ziffern 2219 (operative Einrenkung) und 2220 (operative Einrenkung einer veralteten Luxation) schließen die GOÄ 2217 am selben Gelenk explizit aus. Sollte ein geschlossener Repositionsversuch scheitern und eine offene operative Revision notwendig werden, ist nur die operative Leistung abrechenbar.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von geschlossener und offener Reposition an demselben Gelenk in derselben Sitzung ist unzulässig, selbst wenn der geschlossene Versuch der Operation vorausging.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Berechnung der Ziffer 2217 in einer Sitzung. Auch wenn mehrere Repositionstechniken nacheinander angewendet werden müssen, darf die Ziffer nur einmal auf der Rechnung erscheinen. Der zusätzliche Aufwand muss stattdessen über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

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Dokumentation der GOÄ 2217: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen die genaue Diagnose inklusive der Luxationsrichtung (z. B. anterior-inferior) und die erhobenen Befunde dokumentiert werden. Besonders wichtig ist der Nachweis des neurologischen und vaskulären Status vor und nach dem Eingriff. Hierbei sollte explizit die Funktion des Nervus axillaris erwähnt werden.

Zudem sollten die angewandte Repositionsmethode sowie die anschließende Überprüfung der Gelenkstabilität schriftlich festgehalten werden. Ein Verweis auf die durchgeführte Röntgenkontrolle rundet die Dokumentation ab. Fehlen diese Angaben, wird die medizinische Notwendigkeit der erbrachten Leistung von Prüfstellen schnell angezweifelt.

Dokumentation: Akute Schulterluxation rechts nach Sturz. DMS-Status vor Reposition: N. axillaris intakt, Pulse tastbar. Erfolgreiche geschlossene Reposition nach Arlt. Gelenk danach frei beweglich und stabil. DMS-Status post interventionem unverändert intakt. Röntgenkontrolle erfolgt.

GOÄ 2217: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ 2217 gut begründbar. Relevante Kriterien sind eine ausgeprägte Weichteilschwellung, erhebliche Adipositas des Patienten oder ein verzögerter Behandlungsbeginn, der zu Gewebeveränderungen geführt hat. Auch ein hoher Zeitaufwand durch notwendige Mehrfachversuche rechtfertigt den Ansatz des 3,5-fachen Satzes.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2217 wird selten isoliert erbracht. Regelmäßig kommen diagnostische Leistungen wie die Röntgendiagnostik nach GOÄ 5100 (Schulter in zwei Ebenen) hinzu. Für die Schmerztherapie oder Sedierung können Anästhesieleistungen wie die GOÄ 490 oder GOÄ 451 berechnet werden. Die anschließende Stabilisierung des Gelenks mittels Verband wird häufig über die GOÄ 2007 abgerechnet.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die postoperative Röntgenkontrolle zur Dokumentation der Repositionsbesserung als eigenständige Leistung neben der GOÄ 2217 voll berechnungsfähig ist.

Ziffer 2217 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7542 — „Geschlossene Reposition der Luxation eines Schultergelenks“. Der Festpreis liegt bei 70,00 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 49,61 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2217

Nein, die GOÄ-Ziffer 2217 ist pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Sollten mehrere Repositionsversuche notwendig sein, kann dies nicht durch eine Mehrfachabrechnung, sondern nur über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden. Eine entsprechende Begründung in der Rechnung ist hierfür zwingend erforderlich.
Neben der GOÄ 2217 dürfen die Ziffern 2218, 2219 und 2220 nicht für dasselbe Gelenk abgerechnet werden. Diese Ziffern betreffen die Einrenkung veralteter Luxationen oder operative Repositionen. Eine Kombination dieser Leistungen am selben Schultergelenk ist somit ausgeschlossen.
Ja, radiologische Untersuchungen vor und nach der Reposition sind eigenständige Leistungen und separat berechnungsfähig. Typischerweise wird hierfür die GOÄ-Ziffer 5100 für die Schulteraufnahme in zwei Ebenen herangezogen. Diese Aufnahmen dienen auch der forensischen Absicherung des Behandlungserfolgs.
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes kann mit einem überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad oder erhöhtem Zeitaufwand begründet werden. Typische Gründe sind massive muskuläre Abwehrspannungen, erhebliche Adipositas des Patienten oder die Notwendigkeit mehrerer Repositionsmanöver. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.
Nein, die Ruhigstellung mittels eines speziellen Verbandes ist nicht Bestandteil der GOÄ 2217 und kann zusätzlich berechnet werden. Hierfür kommt beispielsweise die GOÄ-Ziffer 2007 für das Anlegen eines schienenden Verbandes oder einer Fertigorthese infrage. Dies sichert eine adäquate Vergütung des gesamten Behandlungsaufwands.
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