GOÄ 2219: Schulterluxation operativ einrenken – Abrechnung

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2219
Operative Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Die operative Einrenkung einer Schulterluxation nach GOÄ 2219 erfordert präzise Abrechnung. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Ausschlüssen und Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2219

Operative Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks

Die GOÄ-Ziffer 2219 beschreibt die operative Einrenkung einer Schultergelenkluxation. Im Gegensatz zur geschlossenen Reposition erfordert diese Leistung einen chirurgischen Eingriff mit Eröffnung des Gelenks. Dies ist meist dann notwendig, wenn Weichteile eingeklemmt sind oder knöcherne Begleitverletzungen vorliegen.

Die Leistung ist mit 1850 Punkten bewertet. Sie deckt den operativen Zugang, das Lösen von Repositionshemmnissen, die eigentliche Reposition sowie den anschließenden Wundverschluss ab. Vorbereitende und nachfolgende Standardmaßnahmen sind ebenfalls mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 2219 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag

Die Indikation zur operativen Einrenkung nach GOÄ 2219 ist meist eine irreparable Luxation des Schultergelenks. Wenn konservative Repositionsversuche scheitern oder eine Interposition von Sehnen, Kapselanteilen oder Nerven vorliegt, ist der offene Eingriff unumgänglich. Auch bei einer ausgeprägten knöchernen Begleitverletzung wie einer Fraktur des Tuberculum majus wird die operative Versorgung gewählt.

Im klinischen Alltag muss die Abgrenzung zu arthroskopischen Verfahren beachtet werden. Die Ziffer 2219 bezieht sich primär auf das offene chirurgische Vorgehen. Bei rein arthroskopischen Repositionen und Stabilisierungen sind gegebenenfalls Analogbewertungen oder spezifischere arthroskopische Ziffern heranzuziehen.

Tipp: Achten Sie darauf, ob neben der reinen Reposition auch rekonstruktive Maßnahmen an der Gelenklippe oder Kapsel durchgeführt werden. Diese können unter Umständen zusätzlich berechnet werden, sofern sie eigenständige Leistungen darstellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2219

Fallbeispiel 1: Offene Reposition bei Weichteilinterposition

Ein Patient stellt sich mit einer akuten vorderen Schulterluxation vor. Mehrere geschlossene Repositionsversuche unter Analgosedierung scheitern aufgrund einer Weichteilinterposition der langen Bizepssehne. Es erfolgt die offene operative Einrenkung über einen deltoideopektoralen Zugang.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2219 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff ambulant durchgeführt wurde, wird zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 445 für ambulante operative Leistungen angesetzt.

Fallbeispiel 2: Schulterluxation mit dislozierter Fraktur

Eine Patientin erleidet eine Schulterluxation kombiniert mit einer dislozierten Fraktur des Tuberculum majus. Eine geschlossene Reposition ist aufgrund der Fragmentdislokation kontraindiziert. Der Operateur führt die offene Reposition und anschließende Osteosynthese durch.

Neben der GOÄ 2219 für die operative Einrenkung wird die entsprechende Ziffer für die Osteosynthese (z. B. GOÄ 2254) berechnet. Die Kombination ist zulässig, da es sich um zwei unterschiedliche operative Teilschritte handelt.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Reposition bei adipösem Patienten

Bei einem stark adipösen Patienten muss eine verhakte hintere Schulterluxation operativ eingerichtet werden. Aufgrund der anatomischen Verhältnisse und des hohen Weichteilmantels gestaltet sich der operative Zugang und die Reposition als extrem schwierig und zeitaufwendig.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2219. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird der Steigerungssatz auf 3,5 erhöht. Dies wird in der Rechnung mit dem erhöhten Zeitaufwand und der schwierigen Anatomie begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2219: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von geschlossener und offener Reposition am selben Gelenk. Die GOÄ-Ziffer 2219 ist nicht neben Ziffer 2217 (geschlossene Einrenkung) oder 2218 (geschlossene Einrenkung mit mechanischer Vorrichtung) berechenbar. Wenn ein geschlossener Versuch fehlschlägt und direkt operiert wird, ist nur die operative Einrenkung abrechenbar.

Zudem ist die Ziffer 2219 nicht neben Ziffer 2220 (operative Einrenkung einer veralteten Luxation) zulässig. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen achten penibel auf das Alter der Luxation. Liegt die Luxation bereits mehrere Wochen zurück, muss zwingend die Ziffer 2220 gewählt werden.

Achtung: Die bloße Arthroskopie zur Befundkontrolle ohne therapeutischen Mehrwert rechtfertigt keine zusätzliche Ziffer neben der 2219. Vermeiden Sie Doppelabrechnungen von Zugangsleistungen, die bereits in der Hauptleistung enthalten sind.

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Dokumentation der GOÄ 2219: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Der OP-Bericht muss die medizinische Notwendigkeit des offenen Vorgehens klar darlegen. Insbesondere gescheiterte geschlossene Repositionsversuche oder anatomische Hindernisse müssen explizit erwähnt werden.

Der Bericht sollte den genauen Zugangsweg, die Darstellung des Gelenks, das Lösen von Blockaden und den erfolgreichen Repositionsvorgang beschreiben. Auch die postoperative Stabilitätsprüfung und die Dokumentation der peripheren Durchblutung, Motorik und Sensibilität (DMS-Kontrolle) gehören in die Akte.

Dokumentationsbeispiel: "Nach deltoideopektoralem Zugang zeigt sich eine Interposition der Kapsel im Gelenkspalt. Nach Mobilisation und Reposition des Humeruskopfes zeigt sich das Schultergelenk stabil. Postoperative DMS-Kontrolle unauffällig."

GOÄ 2219: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2219 gut begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis 3,5 sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch ausgeprägte Verwachsungen oder Narbengewebe. Auch erhebliche anatomische Besonderheiten oder ein starker Blutverlust können als Begründung dienen.

Die Begründung muss stets patientenindividuell formuliert sein. Pauschale Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen nicht aus. Es muss konkret beschrieben werden, warum der Eingriff im vorliegenden Fall schwieriger war als im Durchschnitt.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2219 lässt sich sinnvoll mit anderen operativen und diagnostischen Ziffern kombinieren. Häufig wird vor dem Eingriff eine Röntgendiagnostik (z. B. nach GOÄ 5120) zur Diagnosesicherung durchgeführt. Auch die postoperative Röntgenkontrolle ist eine eigenständige, berechenbare Leistung.

Zudem kann bei ambulanter Durchführung der Zuschlag 445 für ambulantes Operieren angesetzt werden. Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 451) werden in der Regel vom Anästhesisten gesondert liquidiert, müssen aber bei eigener Durchführung ebenfalls korrekt erfasst werden.

Ziffer 2219 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7552 — „Offene Reposition der Luxation eines Schultergelenks“. Der Festpreis liegt bei 439,34 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 248,01 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2219

Die GOÄ-Ziffer 2219 wird für die operative, also offene Einrenkung einer Schultergelenkluxation berechnet. Dies ist der Fall, wenn eine geschlossene Reposition nicht erfolgreich war oder anatomische Hindernisse vorliegen. Die Leistung umfasst den operativen Zugang und die anatomische Wiederherstellung.
Neben der GOÄ-Ziffer 2219 dürfen die Ziffern 2217, 2218 und 2220 am selben Gelenk nicht abgerechnet werden. Diese Ziffern betreffen die geschlossene Einrenkung oder die operative Einrenkung veralteter Luxationen. Eine parallele Abrechnung am selben Schultergelenk führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Ja, bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist für ambulante operative Leistungen der Abschnitte L und N vorgesehen. Er sichert eine zusätzliche Vergütung für den erhöhten Aufwand in der Praxis.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 2219 beträgt bei einem 2,3-fachen Steigerungssatz 248,01 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 107,83 Euro, während der Höchstsatz mit dem Faktor 3,5 bei 377,40 Euro liegt. Höhere Sätze erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Die Dokumentation muss den operativen Zugangsweg, die Darstellung des Gelenks und die Repositionsmanöver detailliert beschreiben. Auch die anschließende Stabilitätsprüfung und die postoperative Ruhigstellung müssen im OP-Bericht lückenlos erfasst sein. Dies dient als Nachweis bei eventuellen Prüfungen durch Kostenträger.
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