GOÄ 2822: Rekonstruktion der Armarterie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2822
Rekonstruktive Operation einer Armarterie
Punktzahl 2300  
Einfachsatz 134,06 € 1,0x
Regelhöchstsatz 308,34 € 2,3x
Höchstsatz 469,21 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2822 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Indikationen, Kombinationsmöglichkeiten und typische Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2822

GOÄ-Ziffer 2822: Rekonstruktive Operation einer Armarterie - 2300 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2822 beschreibt eine hochspezialisierte operative Leistung aus dem Bereich der Arterienchirurgie an der oberen Extremität. Diese Ziffer deckt komplexe rekonstruktive Verfahren ab, die darauf abzielen, die arterielle Durchblutung des Arms wiederherzustellen oder zu sichern. Die Leistung ist mit einer hohen Punktzahl von 2300 bewertet, was den erheblichen technischen und zeitlichen Aufwand widerspiegelt.

Gemäß den offiziellen Anmerkungen der Gebührenordnung gilt diese Ziffer explizit auch für die Durchführung einer Thrombendarteriektomie (TEA) sowie für operative Eingriffe an einem Aneurysma der Armarterien. Unter einer TEA versteht man die operative Ausschälung eines Blutgerinnsels mitsamt der veränderten inneren Gefäßwand. Die Aneurysmaoperation umfasst die Ausschaltung oder den Ersatz einer krankhaften Gefäßerweiterung.

GOÄ 2822 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 2822 Anwendung bei Patienten mit schweren Durchblutungsstörungen oder Gefäßverletzungen der oberen Extremität. Typische Indikationen sind akute oder chronische Verschlüsse der Arteria brachialis, der Arteria radialis oder der Arteria ulnaris. Auch traumatische Rupturen nach Unfällen erfordern häufig eine sofortige offene Rekonstruktion.

Die Rekonstruktion kann durch verschiedene chirurgische Techniken erfolgen. Hierzu zählen die direkte Gefäßnaht, die Erweiterungsplastik mittels eines Patches oder die Interposition eines körpereigenen Venentransplantats. Die Wahl des Verfahrens hängt maßgeblich vom Zustand des Gefäßes und der Ausdehnung des Schadens ab.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Ziffer 2822 auch dann herangezogen werden kann, wenn die Rekonstruktion im Rahmen einer Shunt-Revision bei Dialysepatienten erfolgt, sofern eine echte arterielle Rekonstruktion stattfindet.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2822

Fallbeispiel 1: Thrombendarteriektomie der Arteria brachialis

Ein Patient stellt sich mit einer akuten Ischämie des Unterarms vor. Diagnostiziert wird ein thrombotischer Verschluss der Arteria brachialis. Es erfolgt die operative Freilegung, eine Längsarteriotomie und die vollständige Thrombendarteriektomie mit anschließendem Verschluss mittels Patch-Plastik. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2822 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Resektion eines Aneurysmas der Arteria radialis

Bei einem Patienten liegt ein schmerzhaftes, pulsierendes Aneurysma der Arteria radialis vor. Der Operateur legt das Gefäß frei, reseziert das Aneurysma und führt eine End-zu-End-Anastomose zur Wiederherstellung der Kontinuität durch. Da Aneurysmaoperationen explizit unter diese Ziffer fallen, wird die GOÄ 2822 korrekt abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Komplexe traumatische Gefäßrekonstruktion

Nach einer tiefen Schnittverletzung am Oberarm zeigt sich eine traumatische Zerreißung der Arteria brachialis. Die Rekonstruktion erfolgt unter schwierigen Bedingungen mittels einer Veneninterposition. Aufgrund des erhöhten Schwierigkeitsgrads durch die Gewebezerstörung wird die GOÄ-Ziffer 2822 mit einem gesteigerten Faktor von 3,5 berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2822: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2822 ist die fälschliche Nebeneinanderberechnung von unselbstständigen Teilschritten. Der operative Zugang, die temporäre Gefäßklemmung und die einfache Gefäßnaht sind integrale Bestandteile der Hauptleistung und dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden. Solche Dopplungen führen regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem muss die Abgrenzung zur einfachen Embolektomie strikt beachtet werden. Wird lediglich ein Fogarty-Katheter ohne aufwendige Rekonstruktion der Gefäßwand angewendet, ist dies meist nach anderen Ziffern zu bewerten. Die GOÄ 2822 setzt eine echte rekonstruktive Leistung an der Arterienwand voraus.

Achtung: Die bloße Freilegung und Naht einer Arterie ohne rekonstruktiven Charakter (z. B. bei einer einfachen Blutung ohne Wanddefekt) rechtfertigt die GOÄ 2822 in der Regel nicht. Hier sind niedrigere Ziffern für Gefäßnähte zu prüfen.

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Dokumentation der GOÄ 2822: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Indikation, der genaue anatomische Ort und die angewandte Rekonstruktionstechnik detailliert beschrieben werden. Auch die Angabe der Ischämiezeit und der postoperativen Durchblutungskontrolle ist essenziell.

Falls ein Patch oder ein Transplantat verwendet wurde, sollte dessen Herkunft und Dimensionierung genau dokumentiert werden. Bei einer Steigerung des Faktors müssen die spezifischen Erschwernisse direkt im Bericht verankert sein. Dies erleichtert die spätere Begründung gegenüber der Abrechnungsstelle.

Dokumentation: Freilegung der A. brachialis bei akutem Verschluss. Längsarteriotomie, Durchführung einer Thrombendarteriektomie (TEA) zur vollständigen Desobstruktion. Verschluss der Arteriotomie mittels Venen-Patch-Plastik. Ischämiezeit 45 Minuten. Postoperativ kräftiger Puls an der A. radialis tastbar.

GOÄ 2822: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 2822 gut begründbar. Typische Gründe sind stark verkalkte Gefäßwände, die eine extrem vorsichtige Präparation erfordern. Auch ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder ein sehr kleiner Gefäßdurchmesser bei Kindern rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2822 kann regelhaft mit Anästhesieleistungen und postoperativen Überwachungsziffern kombiniert werden. Wird für die Rekonstruktion eine körpereigene Vene an einer anderen Stelle entnommen, ist die Venenentnahme (z. B. nach GOÄ 2828) in der Regel zusätzlich berechnungsfähig. Auch intraoperative radiologische Darstellungen wie die Angiographie können neben der Operation angesetzt werden, sofern sie medizinisch indiziert sind.

Ziffer 2822 in der neuen GOÄ

Ziffer 2822 (Rekonstruktive Operation einer Armarterie, heute 308,34 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ auf folgende Nummern umgeschlüsselt:

  • 9768 „Embolektomie oder Thrombektomie der A. subclavia und/oder A. axillaris und/oder einer/der Armarterie(n), als selbständige Leistung, einseitig“ (304,49 €)
  • 9740 „Extrathorakale rekonstruktive Operation an der(n) Schulter- oder Achsel- oder Armarterien, soweit nicht im Rahmen der Leistung nach Nummer 9739 erbracht, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (744,03 €)

Die alte Nr.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2822

Die GOÄ-Ziffer 2822 wird für rekonstruktive Operationen an einer Armarterie herangezogen. Dies umfasst Eingriffe wie die Thrombendarteriektomie (TEA) oder die operative Sanierung von Aneurysmen im Bereich der oberen Extremität. Auch traumatische Gefäßrekonstruktionen fallen unter diese Ziffer.
Ja, die Thrombendarteriektomie an einer Armarterie ist explizit über die GOÄ-Ziffer 2822 berechnungsfähig. Dies geht direkt aus den offiziellen Anmerkungen zur Gebührenordnung hervor. Eine separate Abrechnung von Teilschritten der Desobstruktion ist dabei jedoch ausgeschlossen.
Ja, laut den Bestimmungen der GOÄ ist die Ziffer 2822 neben übrigen extremitätenchirurgischen Leistungen grundsätzlich abrechnungsfähig. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine Überschneidungen mit zwingenden Bestandteilen der Hauptleistung vorliegen.
Eine Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder stark verkalkten Gefäßen begründet. Auch ein hoher zeitlicher Aufwand durch Voroperationen oder Notfallsituationen rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz.
Nein, die Entnahme einer autologen Vene zur Rekonstruktion ist in der Regel eine eigenständige Leistung und kann zusätzlich berechnet werden. Hierfür kommt meist die GOÄ-Ziffer 2828 für die Venenexzision infrage, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
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