GOÄ 2821: Hirnarterien-OP mit Shunt richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2821
Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Einlegen eines Shunts
Punktzahl 4200  
Einfachsatz 244,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 563,06 € 2,3x
Höchstsatz 856,84 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2821 für rekonstruktive Hirnarterien-OPs mit Shunt erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2821

Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Einlegen eines Shunts

Die GOÄ-Ziffer 2821 beschreibt eine hochkomplexe gefäßchirurgische Leistung an den hirnversorgenden Gefäßen. Im Zentrum steht die operative Sanierung einer verengten oder verschlossenen extrakranialen Hirnarterie, meist der Arteria carotis interna. Der entscheidende Unterschied zu anderen Verfahren ist das temporäre Einlegen eines Shunts zur Sicherung der zerebralen Perfusion während der Hauptrekonstruktionsphase.

Diese Ziffer umfasst alle Teilschritte des chirurgischen Eingriffs. Dazu gehören die Freilegung des Gefäßes, das Setzen der Klemmen, die Shunt-Anlage sowie die eigentliche Rekonstruktion. Auch der anschließende Verschluss der Arterie, gegebenenfalls mittels Patch-Plastik, ist mit dieser Gebührennummer abgegolten.

GOÄ 2821 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2821 ist an spezifische klinische Szenarien gebunden. Typischerweise erfolgt dieser Eingriff bei hochgradigen, symptomatischen oder asymptomatischen Stenosen der Halsschlagader. Das primäre Ziel der Operation ist die effektive Schlaganfallprophylaxe durch die Beseitigung der Einengung.

Ein Shunt wird dann eingelegt, wenn der natürliche Kollateralkreislauf über den Circulus arteriosus Willisii unzureichend ist. Dies wird häufig präoperativ oder intraoperativ durch neurologisches Monitoring festgestellt. Das temporäre Kunststoffröhrchen leitet das Blut um die Operationsstelle herum und schützt das Gehirn vor einer Ischämie.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2821

Fallbeispiel 1: Symptomatische Karotisstenose mit Shunt-Einsatz

Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden transitorischen ischämischen Attacken (TIA) und einer hochgradigen Stenose der Arteria carotis interna vor. Intraoperativ zeigt sich nach dem Klemmen der Arterie ein Abfall der Sauerstoffsättigung im zerebralen Oxymetriemonitoring. Daraufhin erfolgt das unverzügliche Einlegen eines temporären Shunts zur Überbrückung.

Die Rekonstruktion wird erfolgreich durchgeführt und der Shunt vor dem endgültigen Gefäßverschluss wieder entfernt. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach der GOÄ-Ziffer 2821 mit dem Regelsatz von 2,3, da der Shunt-Einsatz medizinisch indiziert und dokumentiert war.

Fallbeispiel 2: Geplante Shunt-Anlage bei mangelhaftem Kollateralfluss

Bei einer asymptomatischen, aber kritischen Karotisstenose zeigt die präoperative Diagnostik einen unvollständigen Circulus Willisii. Aufgrund des extrem hohen Ischämierisikos entscheidet das chirurgische Team bereits im Vorfeld für eine elektive Shunt-Anlage. Der Eingriff verläuft planmäßig unter kontinuierlicher Shunt-Protektion.

Da die Shunt-Anlage von Beginn an geplant und durchgeführt wurde, ist die Abrechnung der Ziffer 2821 vollumfänglich gerechtfertigt. Der Mehraufwand gegenüber einer operation ohne Shunt wird durch diese Ziffer adäquat abgebildet.

Fallbeispiel 3: Komplexe Re-Operation mit Shunt bei ausgeprägter Vernarbung

Es handelt sich um eine Rezidivstenose nach einer vor Jahren durchgeführten Karotis-Thrombendarteriektomie. Die Präparation gestaltet sich aufgrund massiver narbiger Verwachsungen im Operationsgebiet als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Zur Sicherheit des Patienten wird für die Dauer der langwierigen Rekonstruktion ein Shunt etabliert.

Aufgrund des erheblichen Mehraufwands durch die Vernarbung und die verlängerte Operationszeit wird die GOÄ-Ziffer 2821 mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz abgerechnet. Die anatomischen Besonderheiten und der zeitliche Mehraufwand werden im OP-Bericht detailliert begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2821: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffer 2821 und Ziffer 2820. Die Ziffer 2820 beschreibt die Rekonstruktion ohne Shunt und stellt das Gegenstück zur Ziffer 2821 dar. Beide Ziffern schließen sich für dasselbe Gefäß gegenseitig aus.

Achtung: Eine Doppelabrechnung der Ziffern 2820 und 2821 für dieselbe Arterie führt unweigerlich zur Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen. Es darf nur die tatsächlich erbrachte Leistungsvariante abgerechnet werden.

Ein weiterer Kritikpunkt von Prüfstellen ist das Fehlen einer präzisen Dokumentation des Shunts. Wird im Operationsbericht kein Shunt erwähnt, stufen Prüfer die Leistung auf die niedrigere Ziffer 2820 zurück. Dies führt zu einem erheblichen Honorarverlust für die Praxis.

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Dokumentation der GOÄ 2821: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit und die technische Durchführung der Shunt-Anlage zweifelsfrei belegen. Dazu gehören Angaben zum Shunt-Typ und den exakten Zeiten der Durchflussphase.

Zusätzlich sollten die Messwerte des intraoperativen Monitorings, die zur Shunt-Entscheidung geführt haben, dokumentiert werden. Dies schafft eine unanfechtbare Argumentationsbasis gegenüber den Kostenträgern.

Dokumentation: Nach Darstellung der Karotisgabel und Systemantikoagulation erfolgt das Setzen der Gefäßklemmen. Aufgrund eines sofortigen Abfalls des Shunt-Fluss-Sollwerts im Monitoring wird ein Pruitt-Inahara-Shunt eingelegt. Nach erfolgreicher Thrombendarteriektomie und Patch-Plastik wird der Shunt nach einer Flusszeit von 28 Minuten wieder entfernt.

GOÄ 2821: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Kriterien für eine Steigerung sind ein extrem verkalktes Gefäßsystem, das die Shunt-Anlage erschwert, oder anatomische Normvarianten. Auch ein hoher Blutverlust oder eine signifikant verlängerte Abklemmzeit können als Begründung dienen.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für den erhöhten Steigerungssatz stets patientenindividuell und vermeiden Sie standardisierte Floskeln. Verwenden Sie konkrete Angaben wie "erhöhter Zeitaufwand bei massiver zirkulärer Wandverkalkung der Arteria carotis".

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 2821 wird häufig mit Leistungen der intraoperativen Diagnostik kombiniert. Dazu gehört beispielsweise die intraoperative Doppler-Sonographie zur Kontrolle des Shunt-Flusses und des Rekonstruktionsergebnisses. Diese sonographischen Leistungen sind unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen separat berechnungsfähig.

Nicht separat berechnet werden dürfen hingegen die Standardkomponenten des chirurgischen Zugangs oder der primäre Wundverschluss. Diese sind als Zielleistung bereits in der Hauptziffer 2821 enthalten.

Ziffer 2821 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2821 (Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Einlegen eines Shunts, heute 563,06 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9737 „Rekonstruktive Operation an der A. carotis interna und/oder der Karotisgabel, ggf. einschließlich -End-zu-Endanastomose(n) (z.B. Eversions-TEA) -Patchplastik und/oder rekonstruktive Operation an der proximalen A. carotis externa, -Karotisdruckmessung - transkranieller Dopplersonographie -Auflage von Hämostyptikum/-a - intraoperativer Flussmessungen -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (1.149,20 €) + Zuschlag 9743 (113,92 €) — bei: A. carotis interna oder Karotisgabel
  • 9742 „Rekonstruktive Operation an einer extrakraniellen Hirnarterie, soweit nicht im Rahmen der Leistungen nach Nummer 9737, 9739 oder 9741 erbracht, ggf. einschließlich -Karotisdruckmessung -Neuromonitoring mittels somatosensibler evozierter Potentiale oder transkranieller Dopplersonographie -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (884,69 €) + Zuschlag 9743 (113,92 €) — bei: sonstige extrakraniale Hirnarterie, nicht A. vertebralis
  • 9741 „Rekonstruktive Operation der A. vertebralis extrakraniell, ggf. mittels Neueinpflanzung oder Bypass, ggf. einschließlich - transkranieller Dopplersonographie -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (1.400,00 €) — bei: A. vertebralis extrakraniell

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 113,92 € bis 1.400,00 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2821

Nein, eine Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2820 und 2821 ist ausgeschlossen. Die Ziffer 2821 beschreibt die Operation mit Shunt, während die Ziffer 2820 dieselbe Operation ohne Shunt definiert. Es darf daher nur eine der beiden Ziffern pro Eingriff liquidiert werden.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand möglich. Typische Gründe sind ausgeprägte Gefäßverkalkungen, anatomische Varianten oder schwierige Re-Operationen mit starker Vernarbung. Diese Besonderheiten müssen im OP-Bericht detailliert begründet werden.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die Indikation zur Shunt-Anlage, der Shunt-Typ sowie die genauen Ein- und Ausbauzeiten im Operationsbericht festgehalten werden. Auch die Überprüfung des Shunt-Flusses und eventuelle neuromonitoring-gestützte Entscheidungen sollten dokumentiert sein. Dies beugt Beanstandungen durch private Krankenversicherungen effektiv vor.
Ja, das Einlegen und Entfernen des Shunts ist integraler Bestandteil der Leistung nach GOÄ 2821. Eine separate Abrechnung des Shunt-Vorgangs über andere Ziffern ist nicht zulässig. Die Ziffer 2821 trägt diesem Mehraufwand im Vergleich zur Ziffer 2820 durch eine höhere Punktzahl bereits Rechnung.
Die für den Eingriff erforderliche Allgemeinanästhesie wird in der Regel nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts J der GOÄ berechnet. Häufig kommt hierbei die Ziffer 430 für eine Kombinationsanästhesie zum Einsatz. Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch den durchführenden Anästhesisten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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