Die Abrechnung der Radikalmastektomie nach GOÄ 2413 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2413
Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumen der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)
Die GOÄ-Ziffer 2413 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Mammachirurgie. Sie umfasst das vollständige Absetzen der Brustdrüse (Mastektomie) in Kombination mit der systematischen Ausräumung der regionären Lymphknotenstationen, in der Regel der Axilla (Level I-III). Diese Radikaloperation stellt einen der umfangreichsten Eingriffe an der weiblichen oder männlichen Brust dar.
Im Leistungsumfang sind alle typischen operativen Teilschritte enthalten. Dazu gehören die Schnittführung, die Präparation des Drüsenkörpers von der Thoraxwand sowie die Freilegung und Schonung relevanter Nerven und Gefäße im Achselbereich. Die Ziffer 2413 ist somit eine Komplexleistung, die nicht in ihre Einzelteile zerlegt werden darf.
GOÄ 2413 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Die primäre Indikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2413 ist das fortgeschrittene oder multizentrische Mammakarzinom. Wenn eine brusterhaltende Therapie (BET) medizinisch nicht indiziert oder von der Patientin nicht gewünscht ist, stellt die Radikaloperation den therapeutischen Standard dar. Auch bei einem Lokalrezidiv nach primär brusterhaltender Therapie kommt dieser Eingriff häufig zum Einsatz.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ziffer ist das systematische Ausräumen der regionären Lymphstromgebiete. Dies unterscheidet die GOÄ 2413 klinisch und abrechnungstechnisch von der einfachen Mastektomie nach GOÄ 2411. Die bloße Entnahme von Wächterlymphknoten (Sentinel-Lymphknoten-Biopsie) rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 2413 im Regelfall nicht, sofern keine systematische Lymphadenektomie erfolgt.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die systematische Lymphadenektomie im Operationsbericht detailliert beschrieben wird, um Abgrenzungsschwierigkeiten mit der einfacheren GOÄ 2411 zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2413
Fallbeispiel 1: Primäres Mammakarzinom links
Eine Patientin stellt sich mit einem multizentrischen Mammakarzinom der linken Brust vor. Es erfolgt die modifiziert radikale Mastektomie links inklusive einer systematischen axillären Lymphadenektomie der Level I und II. Die Operation verläuft ohne Komplikationen.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2413 zum Regelsatz (2,3-fach). Da es sich um einen einseitigen Eingriff ohne außergewöhnliche Erschwernisse handelt, ist der Regelhöchstsatz von 309,67 € anzusetzen.
Fallbeispiel 2: Bilaterale Radikaloperation bei BRCA-Mutation
Bei einer Patientin mit nachgewiesener BRCA1-Mutation und bilateralem Mammakarzinom wird eine beidseitige Radikalmastektomie mit beidseitiger axillärer Lymphknotendissektion durchgeführt. Der Eingriff erfordert aufgrund der beidseitigen Durchführung eine präzise Dokumentation.
In der Liquidation wird die GOÄ-Ziffer 2413 zweimal aufgeführt. Zur Verdeutlichung wird die Ziffer jeweils mit dem Zusatz „rechts“ und „links“ versehen, um die beidseitige Erbringung transparent darzustellen.
Fallbeispiel 3: Rezidiveingriff mit ausgeprägten Vernarbungen
Nach einer vorangegangenen brusterhaltenden Therapie und Bestrahlung tritt ein Lokalrezidiv auf. Die Durchführung der Radikaloperation gestaltet sich durch massive postoperative und radiogene Vernarbungen im Axillabereich als extrem zeitaufwendig und schwierig.
Die GOÄ-Ziffer 2413 wird mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5-fach abgerechnet. Als Begründung werden die massiven Vernarbungen und das erhöhte Risiko einer Gefäß-Nerven-Verletzung in der Patientenakte und auf der Rechnung dokumentiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2413: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilschritten. Die GOÄ-Ziffer 2413 schließt die Ziffern 2407 (Exzision einer Brustdrüse), 2408 (Exzision eines Tumors) sowie 2410 bis 2412 (einfachere Mastektomien) explizit aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlussziffern sehr genau.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur GOÄ 2411. Wenn lediglich eine Sentinel-Lymphknoten-Biopsie durchgeführt wird, ist das Ausräumen der regionären Lymphstromgebiete nicht erfüllt. In solchen Fällen ist die GOÄ 2411 anzusetzen, gegebenenfalls kombiniert mit der Ziffer für die Lymphknotenbiopsie, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung einer kosmetischen Rekonstruktion mittels Implantat oder Eigengewebe neben der GOÄ 2413 muss sauber getrennt werden. Die Rekonstruktionsziffern sind eigenständig, dürfen aber nicht zu einer unzulässigen Doppelbewertung von Präparationsschritten führen.
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Dokumentation der GOÄ 2413: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Indikation, den Zugangsweg, die Darstellung des Drüsenkörpers und die vollständige Mobilisation eindeutig beschreiben. Besonders die systematische axilläre Lymphadenektomie muss detailliert dargestellt werden.
Es sollte genau dokumentiert werden, welche Lymphknotenstationen (z. B. Level I und II) inspiziert und ausgeräumt wurden. Auch die Anzahl der entnommenen Lymphknoten im histopathologischen Befund stützt die Abrechnung der GOÄ 2413 nachträglich.
Dokumentation: "...Vollständige Ablatio mammae links unter Mitnahme der Pektoralisfaszie. Systematische Präparation der Axilla links. Darstellung und Schonung des N. thoracicus longus und N. thoracodorsalis. Vollständige Ausräumung des fetthaltigen Lymphgewebes der Level I und II..."
GOÄ 2413: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung bei der GOÄ 2413 sind ein extrem hoher Body-Mass-Index (Adipositas per magna), ausgeprägte Blutungen oder anatomische Varianten im Verlauf der axillären Gefäße. Auch ein Zustand nach Bestrahlung mit massiver Gewebeinduration rechtfertigt eine Erhöhung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2413 können Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen sowie spezielle Zuschläge berechnet werden. Häufig wird die Ziffer mit der GOÄ 445 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) kombiniert, sofern der Eingriff ambulant durchgeführt wird. Auch die postoperative Schmerztherapie oder das Anlegen von komplexen Wunddrainagen (z. B. Redon-Drainagen) sind unter Beachtung der GOÄ-Regeln separat codierbar.
Ziffer 2413 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 2413 (Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumen der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)) wird zur neuen Nummer 7433 — „Erweiterte Mastektomie mit Resektion an den Pectoralismuskeln und/oder Fasziektomie". Der feste Satz beträgt 619,50 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 309,67 €). Abrechenbar je Mamma.
Die Mastektomie mit Brustmuskel-/Faszienresektion ist 7433; die zusätzlich alte regionale Lymphausräumung wird durch den passenden axillären Level-Zuschlag 7439, 7440 oder 7441 abgebildet. 7439/7440/7441 schließen sich gegenseitig aus (billing rules text je: 'nicht neben 7440 oder 7441' usw.) — je Axilla ist genau ein Level-Zuschlag abrechenbar. Die alte 2413 enthielt stets (nicht 'ggf.') die Lymphausräumung; mindestens einer der drei Level-Zuschläge ist obligatorisch.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2413
Was hat nicht gestimmt?