Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2380 für die Überpflanzung von Epidermisstücken wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2380
Überpflanzung von Epidermisstücken
Die GOÄ-Ziffer 2380 beschreibt die Überpflanzung von Epidermisstücken, die in der medizinischen Fachsprache auch als Reverdin-Plastik bekannt ist. Bei diesem chirurgischen Verfahren werden kleine Inseln aus der Oberhaut (Epidermis) auf eine vorbereitete Wundfläche übertragen, um die Epithelisierung zu beschleunigen. Die Leistung ist mit 310 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 18,07 Euro entspricht.
Die Ziffer umfasst die Entnahme der Epidermisstücke sowie deren Einbringung in das Empfängerareal. Da es sich um eine operative Leistung handelt, sind die unmittelbare Wundversorgung und der erste Wundverband mit der Gebühr abgegolten. Ein separater Verband nach den Ziffern 200 ff. kann für diese Sitzung und Lokalisation nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
GOÄ 2380 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Anwendung der GOÄ 2380 ist vor allem in der Wundtherapie und der plastischen Chirurgie verankert. Typische Indikationen für eine Reverdin-Plastik sind chronische Wunden, die trotz konservativer Therapie keine ausreichende Heilungstendenz zeigen. Hierzu zählen insbesondere das Ulcus cruris venosum oder arteriosum sowie großflächige Verbrennungswunden.
Die Methode eignet sich hervorragend für Wundgebiete, die schlecht durchblutet sind oder bei denen eine großflächige Spalthauttransplantation nicht indiziert oder möglich ist. Durch das Aufbringen der kleinen Epidermisinseln wird das verbliebene Wundbett zur eigenständigen Epithelisierung angeregt. Die Abrechnung setzt voraus, dass tatsächlich mehrere kleine Gewebeinseln transplantiert werden, da die Einzahl im Leistungstext nicht vorgesehen ist.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Entnahmestelle und die Empfängerstelle in der Dokumentation klar unterschieden werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2380
Fallbeispiel 1: Deckung eines chronischen Ulcus cruris
Ein Patient stellt sich mit einem therapierefraktären Ulcus cruris am linken Unterschenkel vor. Nach chirurgischer Wundreinigung erfolgt die Entnahme und Überpflanzung mehrerer Epidermisinseln vom Oberschenkel auf das Ulcus. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2380 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie die vorbereitende Wundreinigung nach Ziffer 2009.
Fallbeispiel 2: Behandlung einer Verbrennungswunde
Bei einer zweitgradigen Verbrennungswunde am Unterarm zeigt sich eine verzögerte Spontanheilung. Es wird eine Reverdin-Plastik durchgeführt, um die Wundheilung zu beschleunigen. Neben der GOÄ 2380 wird der Ambulanzzuschlag 442 für das ambulante Operieren angesetzt, da die Voraussetzungen für den Zuschlag erfüllt sind.
Fallbeispiel 3: Versorgung bei infizierter Wundfläche
Nach einer traumatischen Hautabschürfung hat sich ein infiziertes Wundbett gebildet, das nach Infektsanierung mittels Epidermistransplantaten gedeckt wird. Aufgrund der erschwerten Bedingungen durch die vorangegangene Infektion und die unebene Wundfläche wird die GOÄ 2380 mit dem Steigerungsfaktor 3,5 berechnet. Die Begründung erfolgt über den erhöhten zeitlichen Aufwand bei der Fixation.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2380: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffer 2380 neben der Ziffer 2164 (Spalthauttransplantation). Diese Kombination ist explizit durch die Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen. Wenn beide Verfahren in derselben Sitzung an derselben Stelle angewandt werden, muss die höher bewertete Leistung gewählt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die mehrfache Berechnung der Ziffer 2380 am selben Tag. Die Ziffer darf je Körperregion nur einmal im zeitlichen Zusammenhang berechnet werden. Werden jedoch anatomisch völlig getrennte Areale (z. B. linker Unterschenkel und rechter Arm) versorgt, ist eine mehrfache Abrechnung zulässig, erfordert aber eine präzise Dokumentation.
Achtung: Die Berechnung von Verbandsziffern (wie GOÄ 200) am Tag der Operation für das Operationsgebiet führt fast immer zur Kürzung durch die Prüfstellen, da Verbände Bestandteil der operativen Leistung sind.
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Dokumentation der GOÄ 2380: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die Indikation, die genaue Lokalisation der Entnahme- und Empfängerstelle sowie die Anzahl der transplantierten Epidermisinseln detailliert festgehalten werden. Auch die Methode der Fixierung (z. B. mittels Spezialgittern oder Naht) sollte dokumentiert werden.
Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, muss die Begründung direkt aus dem Behandlungsverlauf hervorgehen. Pauschale Formulierungen reichen oft nicht aus. Beschreiben Sie stattdessen die konkreten anatomischen oder physiologischen Erschwernisse im Einzelfall.
Dokumentation: Lokalanästhesie am rechten Oberschenkel (Entnahmestelle) und am linken Unterschenkel (Empfängerstelle). Entnahme von 6 Epidermisinseln mittels Reverdin-Technik. Übertragung auf das vorbereitete, granulierte Wundbett des Ulcus cruris (Größe 5x5 cm). Fixation der Transplantate mit sterilen Gitternetzen. Kein steriler Erstverband separat berechnet.
GOÄ 2380: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 2380 liegt beim 2,3-fachen Satz (41,56 Euro). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz (63,25 Euro) is möglich, wenn die Leistung überdurchschnittlich schwierig, zeitaufwendig oder durch besondere Umstände erschwert war. Typische Begründungen für eine Steigerung sind:
- Besonders stark blutendes oder instabiles Wundbett, das eine aufwendige Blutstillung erforderte.
- Erschwerte Fixation der Epidermisinseln aufgrund einer ungünstigen anatomischen Lokalisation (z. B. Gelenknähe).
- Überdurchschnittliche Anzahl an transplantierten Inseln bei großflächigen Defekten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2380 lässt sich sinnvoll mit anderen Ziffern kombinieren, sofern keine Ausschlüsse vorliegen. Häufig wird die Vorbereitung des Wundbettes (z. B. Nekrosektomie nach Ziffer 2009 oder Wundreinigung) am selben Tag durchgeführt und berechnet. Auch die Lokalanästhesie (z. B. Ziffer 490 oder 491) für die Entnahme- und Empfängerstelle ist neben der Ziffer 2380 eigenständig berechnungsfähig.
Bei ambulanter Erbringung in der Praxis sollte zudem an den Zuschlag 442 gedacht werden. Dieser sichert zusätzliche Punkte für den sterilen und apparativen Aufwand des ambulanten Operierens.
Ziffer 2380 in der neuen GOÄ
An die Stelle der Ziffer 2380 (Überpflanzung von Epidermisstücken) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:
- bei: 5 — 6112 „Transplantation von Epidermisstücken (z.B. nach Reverdin), erste fünf Transplantate" (85,93 €), 1x je Sitzung
- bei: 5 — 6112 „Transplantation von Epidermisstücken (z.B. nach Reverdin), erste fünf Transplantate" (85,93 €), 1x je Sitzung
- bei: 5 — 6113 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 6112 für jede weiteren fünf Transplantate" (30,95 €), je weitere fünf Transplantate
Von 30,95 € bis 85,93 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2380 bisher 41,56 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2380
Was hat nicht gestimmt?