Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2358 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungsfaktoren und die rechtssichere Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2358
Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge
Die GOÄ-Ziffer 2358 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Frakturbehandlung. Sie umfasst die operative Zusammenfügung und Stabilisierung von Knochenfragmenten des Beckens mittels Osteosynthesematerial. Dies betrifft entweder mehrere gebrochene Beckenringknochen, die gesprengte Symphyse (Schambeinbeinfuge) oder eine gesprengte Kreuzdarmbeinfuge (Iliosakralgelenk).
Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Reposition der Fragmente sowie das Einbringen von Implantaten wie Platten, Schrauben oder Drahtcerclagen. Die Ziffer ist so konzipiert, dass sie die typischen rekonstruktiven Schritte an diesen tragenden Skelettstrukturen abbildet.
GOÄ 2358 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2358 ist streng an die operative Versorgung instabiler Beckenverletzungen gebunden. Typische Szenarien sind hochenergetische Traumata, wie sie nach Verkehrsunfällen oder Stürzen aus großer Höhe auftreten. Hierbei kommt es häufig zu einer Instabilität des vorderen oder hinteren Beckenrings.
Klinisch steht die Wiederherstellung der anatomischen Integrität und Belastbarkeit im Vordergrund. Bei einer isolierten Symphysensprengung erfolgt die Osteosynthese meist mit einer kurzen Platte oder mittels Schrauben und Drahtcerclage. Die Wahl des Implantats beeinflusst die Abrechnung nicht, da das operative Ziel entscheidend ist.
Tipp: Achten Sie darauf, ob eine einseitige oder beidseitige Verletzung vorliegt. Obwohl die Ziffer im Singular und Plural formuliert ist, kann eine beidseitige Versorgung über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2358
Fallbeispiel 1: Operative Versorgung einer isolierten Symphysensprengung
Ein Patient stellt sich nach einem Sportunfall mit einer traumatischen Sprengung der Schambeinbeinfuge vor. Es erfolgt die offene Reposition und die Stabilisierung mittels einer zweilochigen Plattenosteosynthese bei diagnostizierter Symphysensprengung.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2358 zum Regelsatz (2,3-fach). Da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten, ist der Regelsatz von 281,52 € angemessen.
Fallbeispiel 2: Komplexe Beckenringfraktur bei Polytrauma
Nach einem schweren Verkehrsunfall liegt eine instabile, dislozierte Beckenringfraktur vor. Die operative Reposition und Schraubenosteosynthese gestaltet sich aufgrund starker Weichteilschäden und starker Blutung äußerst schwierig.
Hier wird die GOÄ-Ziffer 2358 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) abgerechnet. Die Begründung umfasst den erhöhten Zeitaufwand und die schwierigen anatomischen Verhältnisse durch das Begleittrauma.
Fallbeispiel 3: Versorgung einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge
Bei einer Patientin zeigt sich eine traumatische Instabilität des Iliosakralgelenks. Es erfolgt die offene Reposition und die Stabilisierung der Kreuzdarmbeinfuge mittels kanülierten Zugschrauben.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2358. Da der Eingriff unter intraoperativer CT-Navigation stattfand, werden zusätzliche bildgebende Ziffern separat liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2358: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Mehrfachabrechnung der Ziffer 2358 für denselben operativen Zugang. Die Ziffer umfasst bereits die Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen im Plural. Eine separate Abrechnung pro einzelnem Knochenfragment innerhalb desselben anatomischen Abschnitts ist unzulässig.
Zudem versuchen Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen oft, den Zugangsweg oder die Reposition als eigenständige Leistungen zu streichen. Diese Teilschritte sind jedoch integraler Bestandteil der Zielleistung nach GOÄ 2358 und dürfen nicht mit separaten Ziffern belegt werden.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von einfachen Repositionsziffern im selben Gelenkbereich ist ausgeschlossen, da die operative Stabilisierung diese Maßnahmen konsumiert.
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Dokumentation der GOÄ 2358: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation der Fraktur, der Zustand der Weichteile sowie die verwendeten Osteosynthesematerialien detailliert beschrieben werden.
Besonders die Begründung für ein Abweichen vom Regelsatz muss direkt aus dem OP-Bericht hervorgehen. Angaben zur Operationsdauer, zu anatomischen Besonderheiten oder zu intraoperativen Komplikationen sind zwingend erforderlich.
Dokumentation: Nach Darstellung der Symphysenregion zeigt sich eine vollständige Zerreißung des Bandapparates. Reposition der Schambeinbeinfuge unter Sicht und temporäre Fixation. Einbringen einer 4-Loch-Symphysenplatte mit winkelstabilen Schrauben. Stabile Fixation überprüft.
GOÄ 2358: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2358 häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine ausgeprägte Adipositas des Patienten oder stark dislozierte Trümmerfrakturen.
Auch die Notwendigkeit einer intraoperativen radiologischen Kontrolle mittels 3D-Bildgebung kann den Schwierigkeitsgrad und den Zeitaufwand der Osteosynthese signifikant erhöhen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2358 können Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen abgerechnet werden. Auch die Verwendung von Spezialinstrumenten oder navigationsgestützten Systemen ist unter Beachtung der Ziffernkombinationen möglich.
Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von Ziffern für die reine Freilegung des Knochens, da der operative Zugang untrennbar mit der Hauptleistung verbunden ist.
Ziffer 2358 in der neuen GOÄ
An die Stelle der Ziffer 2358 (Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:
- bei: gebrochener Beckenringknochen — 7528 „Offene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Beckenknochens" (668,92 €)
- bei: gesprengte Symphyse — 7557 „Offene Reposition der Luxation einer Kreuzdarmbeinfuge oder einer Symphyse" (536,63 €)
- bei: gesprengte Kreuzdarmbeinfuge — 7557 „Offene Reposition der Luxation einer Kreuzdarmbeinfuge oder einer Symphyse" (536,63 €)
Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2358 bisher 281,52 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2358
Was hat nicht gestimmt?