Die operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne nach GOÄ 2357 ist komplex. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Ausschlüssen und Steigerungssätzen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2357
Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation
Die GOÄ-Ziffer 2357 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Frakturbehandlung. Diese Ziffer umfasst die vollständige operative Rekonstruktion einer frakturierten Hüftpfanne (Acetabulum). Ziel des Eingriffs ist die Wiederherstellung der anatomischen Gelenkkongruenz, um posttraumatische Arthrosen zu vermeiden.
In der Leistung enthalten ist die Freilegung der Fraktur, die Reposition der verschobenen Knochenfragmente sowie die anschließende Fragmentfixation. Die Fixation erfolgt in der Regel mittels Osteosynthesematerialien wie Platten und Schrauben. Die Ziffer deckt somit den gesamten intraoperativen Aufwand der knöchernen Wiederherstellung ab.
GOÄ 2357 in der Praxis: Indikationen und operative Herausforderungen
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2357 ist bei dislozierten oder instabilen Acetabulumfrakturen angezeigt. Solche Verletzungen entstehen meist durch Hochrasanztraumata, wie sie bei Verkehrsunfällen oder Stürzen aus großer Höhe vorkommen. Eine präzise operative Versorgung ist essenziell für den Erhalt der Gelenkfunktion.
Die Herausforderung bei dieser Operation liegt in der tiefen anatomischen Lage des Hüftgelenks und der Nähe zu großen Gefäßen und Nerven. Der Operateur muss oft komplexe Zugangswege wählen, um eine adäquate Sicht auf die Gelenkfläche zu erhalten. Die anatomische Reposition erfordert höchste Präzision und spezielle Repositionszangen.
Tipp: Bei der Versorgung von Trümmerfrakturen mit multiplen Fragmenten sollte frühzeitig an eine Erhöhung des Steigerungsfaktors gedacht werden, da der zeitliche und technische Aufwand die Regelleistung weit übersteigt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2357
Fallbeispiel 1: Versorgung einer einfachen Hinterwandfraktur
Ein Patient stellt sich mit einer dislozierten Hinterwandfraktur des Acetabulums nach einem Sportunfall vor. Es erfolgt die offene Reposition und die Fixierung des Fragments mittels einer Rekonstruktionsplatte und Schrauben. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2357 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten. Die Fragmentfixation ist mit dieser Ziffer vollständig abgegolten.
Fallbeispiel 2: Komplexe Zwei-Pfeiler-Fraktur bei Osteoporose
Bei einer älteren Patientin liegt eine komplexe Zwei-Pfeiler-Fraktur der Hüftpfanne vor. Aufgrund der osteoporotischen Knochenstruktur gestaltet sich die Verankerung der Schrauben als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Die Operation dauert deutlich länger als im Durchschnitt. Hier wird die GOÄ-Ziffer 2357 mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet, begründet durch die verminderte Knochenqualität und den erhöhten Zeitaufwand.
Fallbeispiel 3: Acetabulumfraktur mit begleitender Extensionsbehandlung
Ein Patient benötigt vor der definitiven Versorgung der Hüftpfanne eine temporäre Extension zur Schmerzlinderung und Repositionshilfe. Der Chirurg legt operativ eine Extensionsverschraubung am Oberschenkel an. Am Folgetag erfolgt die definitive operative Wiederherstellung der Hüftpfanne. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 2345 für die Extensionsverschraubung und am Folgetag die GOÄ-Ziffer 2357 für die Rekonstruktion.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2357: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 2357 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von plastischen Eingriffen am Pfannendach. Die Ziffern 2148 (Pfannendachplastik) und 2149 (Pfannendachplastik mit Knochenspan) sind explizit von der gemeinsamen Abrechnung ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn diese Ausschlussziffern gemeinsam aufgeführt werden.
Zudem wird oft fälschlicherweise versucht, die Einbringung von Knochenersatzmaterial oder Spongiosaplastiken separat zu berechnen, wenn diese der Auffüllung von Defekten im Rahmen der Frakturversorgung dienen. Die Befestigung von Knochenstücken und die primäre Defektauffüllung im Frakturbereich sind in der Ziffer 2357 bereits enthalten. Nur eigenständige, räumlich getrennte Knochenentnahmen dürfen unter Umständen gesondert liquidiert werden.
Achtung: Achten Sie darauf, dass die Entfernung von Osteosynthesematerial aus einer früheren Operation oder die spätere Metallentfernung nicht über die Ziffer 2357, sondern über die dafür vorgesehenen Entfernungsziffern wie GOÄ 2354 abgerechnet wird.
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Dokumentation der GOÄ 2357: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den intraoperativen Befund und die durchgeführten Schritte exakt widerspiegeln. Insbesondere die Darstellung der Frakturmorphologie und der Zustand des Gelenkknorpels müssen präzise beschrieben werden.
Auch die Anzahl und Art der verwendeten Implantate sowie die Qualität der erreichten Reposition sollten dokumentiert werden. Bei Abweichungen vom Regelsatz müssen die spezifischen Erschwernisse direkt im Bericht hervorgehoben werden. Dies erleichtert die spätere Begründung des erhöhten Steigerungsfaktors erheblich.
Dokumentation: "Zugang zum Acetabulum über den Kocher-Langenbeck-Zugang. Darstellung einer dislozierten Hinterwandfraktur mit Gelenkstufenbildung von 4 mm. Anatomische Reposition der Fragmente unter Sicht. Fixation mittels einer 6-Loch-Rekonstruktionsplatte und vier Spongiosaschrauben. Stabile Verhältnisse bei der intraoperativen Prüfung."
GOÄ 2357: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die operative Versorgung einer Hüftpfannenfraktur ist selten ein Standardeingriff. Daher ist eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 häufig medizinisch begründbar. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind eine ausgeprägte Trümmerzone, starker Weichteilschaden, erhebliche Blutungen oder anatomische Varianten.
Auch ein hohes Patientenalter mit schlechter Knochensubstanz oder ein extrem hoher Body-Mass-Index (BMI) des Patienten, der den operativen Zugang erschwert, rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung sollte stets einzelfallbezogen formuliert sein und den konkreten Mehraufwand plastisch beschreiben.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ-Ziffer 2357 können begleitende Leistungen anfallen, die separat berechnungsfähig sind. Hierzu gehört beispielsweise die Ziffer 2345 für das Anlegen einer Extensionsverschraubung. Auch Anästhesieleistungen, postoperative Röntgenkontrollen und die postoperative Überwachung sind eigenständig abrechenbare Ziffernkombinationen, sofern sie den Richtlinien entsprechen.
Nicht kombiniert werden dürfen hingegen Leistungen, die dem operativen Zugang dienen oder als Zielleistung der Ziffer 2357 anzusehen sind. Die Wundversorgung und der schichtweise Wundverschluss sind mit der Hauptleistung abgegolten und dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Ziffer 2357 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 2357 (Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation) wird zur neuen Nummer 7528 — „Offene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Beckenknochens". Der feste Satz beträgt 668,92 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 371,36 €).
Die neue 7528 ist die nächstliegende offene Beckenfrakturleistung; die Legende nennt die Hüftpfanne nicht ausdrücklich. Acetabulum-Frakturen sind per Definition gelenkbeteiligend — 7537 ist fast immer einschlägig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2357
Was hat nicht gestimmt?