Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2354 für die Metallentfernung an großen Röhrenknochen birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2354
Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2354 umfasst die operative Entfernung von Osteosynthesematerial aus den großen Röhrenknochen des menschlichen Skeletts. Zu diesen Knochen zählen der Oberarmknochen (Humerus), die Speiche (Radius), die Elle (Ulna), der Oberschenkelknochen (Femur) sowie das Schienbein (Tibia) und das Wadenbein (Fibula). Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, das Freilegen des Materials, das Lösen und die vollständige Entnahme sowie den anschließenden Wundverschluss.
Obwohl der offizielle Text im Plural von „Metallplatten“ spricht, ist die Abrechnung der Ziffer bereits dann gerechtfertigt, wenn lediglich eine einzelne Metallplatte mitsamt den dazugehörigen Schrauben entfernt wird. Dies stellt eine wichtige Klarstellung für die Abrechnungspraxis dar, da in der klinischen Realität häufig nur ein einzelnes Implantat explantiert wird. Die Ziffer ist mit einer Punktzahl von 370 Punkten bewertet.
GOÄ 2354 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung
Die Indikation zur Metallentfernung nach GOÄ 2354 ergibt sich meist nach abgeschlossener Frakturheilung, bei störendem Implantatlager, chronischen Schmerzen oder auf ausdrücklichen Patientenwunsch. Auch Infektionen oder Materialversagen wie Schraubenbrüche machen eine vorzeitige Explantation notwendig. Die Ziffer findet primär in der Unfallchirurgie und Orthopädie Anwendung, wenn zuvor eine operative Frakturversorgung an den Extremitäten stattgefunden hat.
Eine wesentliche Abgrenzung muss zur GOÄ-Ziffer 2353 vorgenommen werden. Während die Ziffer 2353 für kleine Knochen (wie Metakarpalia, Metatarsalia oder Phalangen) sowie für die Entfernung von Drähten oder Schrauben aus Sehnen und Bändern herangezogen wird, ist die Ziffer 2354 exklusiv für die großen Röhrenknochen reserviert. Eine fehlerhafte Zuordnung führt hier schnell zu Honorarverlusten oder Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Tipp: Bei der Entfernung von Osteosynthesematerial an Unterarm oder Unterschenkel sollte genau geprüft werden, ob beide Knochen (z. B. Tibia und Fibula) betroffen sind. Liegen getrennte Schnitte vor, kann die Ziffer unter Umständen mehrfach berechnet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2354
Fallbeispiel 1: Entfernung einer LCD-Platte am Humerus
Ein Patient stellt sich 18 Monate nach einer Humerusschaftfraktur zur geplanten Metallentfernung vor. Der Eingriff erfolgt in Allgemeinanästhesie. Über den alten Zugang wird die Plattenosteosynthese freigelegt, die acht Schrauben gelöst und die Platte vollständig entfernt.
Da es sich beim Humerus um einen großen Röhrenknochen handelt, ist der Ansatz der GOÄ-Ziffer 2354 vollumfänglich gerechtfertigt. Neben der Ziffer 2354 kann der ambulante OP-Zuschlag nach Ziffer 442 berechnet werden, sofern der Eingriff ambulant durchgeführt wurde.
Fallbeispiel 2: Materialentfernung nach bimalleolärer Sprunggelenksfraktur
Nach einer verheilten bimalleolären Fraktur müssen sowohl die Fibulaplatte als auch die Stellschraube an der Tibia entfernt werden. Der Operateur benötigt hierzu zwei getrennte operative Zugänge an Außen- und Innenknöchel.
In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 2354 zweimal ansetzbar, da es sich um zwei anatomisch getrennte Knochen (Tibia und Fibula) handelt, die über separate Schnitte versorgt werden. Zur Verdeutlichung sollte die Rechnung die Kennzeichnung „2× GOÄ 2354“ mit dem Hinweis auf die getrennten operativen Zugänge enthalten.
Fallbeispiel 3: Entfernung eines Marknagels am Femur
Bei einem Patienten wird ein linker Femurnagel inklusive zweier Verriegelungsbolzen entfernt. Der Eingriff gestaltet sich aufgrund von knöchernen Überbauungen an den Bolzenenden zeitaufwendig.
Die Entfernung des Marknagels wird mit der GOÄ-Ziffer 2354 berechnet. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands durch die Verknöcherungen kann der Arzt den Steigerungssatz auf das 3,5-fache anheben, was in der Rechnung detailliert begründet werden muss.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2354: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Einzelkomponenten. Wird eine Platte mitsamt den dazugehörigen Schrauben entfernt, so ist dies eine gebührenrechtliche Einheit. Die zusätzliche Berechnung von Einzel-Schraubenentfernungen über die Ziffer 2353 oder eine mehrfache Ziffer 2354 für denselben Knochenabschnitt wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig gestrichen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu Primäreingriffen. Wird im Rahmen einer Pseudarthrosenbehandlung oder einer Refrakturierung altes Metall entfernt, um neues Material einzubringen, ist die Metallentfernung oft Bestandteil der Hauptleistung. Nur wenn die Entfernung des alten Materials einen außergewöhnlichen, selbstständigen Aufwand darstellt, kann sie separat codiert werden.
Achtung: Die Entfernung von transfixierenden Drähten oder Stellschrauben, die ohne Plattenosteosynthese eingebracht wurden, wird von manchen Prüfern fälschlicherweise als GOÄ 2353 eingestuft. Bei großen Röhrenknochen bleibt jedoch die GOÄ 2354 die korrekte, höher bewertete Ziffer.
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Dokumentation der GOÄ 2354: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Bericht muss den genauen anatomischen Ort, die Art des entfernten Materials (z. B. Anzahl der Schrauben, Plattenlänge) und die Verwendung separater Zugänge zweifelsfrei belegen. Auch die Angabe des betroffenen Knochens ist essenziell, um die Einstufung als großer Röhrenknochen zu rechtfertigen.
Besondere Vorkommnisse, wie das Ausbohren rundgedrehter Schraubenköpfe oder das Abmeißeln von Knochenüberwachsungen, müssen im Detail beschrieben werden. Diese Angaben dienen als direkte Grundlage für eine Schwellenwertüberschreitung bei der Rechnungsstellung.
Dokumentation: „...Hautschnitt über der lateralen Fibula. Darstellung der Drittelrohrplatte. Entfernung von insgesamt 6 Kortikalisschrauben und der Platte. Separater medialer Zugang zur Tibia, Darstellung und problemlose Entfernung der Stellschraube...“
GOÄ 2354: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 2354 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand über den Regelsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für einen Faktor bis 3,5 sind tief sitzendes, stark eingewachsenes Material, korrodiertes oder beschädigtes Metall, das Spezialwerkzeuge erfordert, oder anatomisch schwierige Verhältnisse durch ausgeprägte Narbenbildung nach Voroperationen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2354 sind weitere Ziffern des ambulanten Operierens kombinierbar. Häufig wird die Ziffer zusammen mit der Anästhesie (z. B. GOÄ 451/452) oder postoperativen Überwachungsleistungen abgerechnet. Auch die Wundversorgung und der Wundverschluss sind in der Ziffer enthalten, jedoch können spezielle Verbände oder Schienenversorgungen (z. B. GOÄ 200 ff.) zusätzlich anfallen, sofern sie medizinisch indiziert sind.
Ziffer 2354 in der neuen GOÄ
An die Stelle der Ziffer 2354 (Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:
- bei: Entfernung von Schraube(n) aus großem Knochen — 7597 „Entfernung von Schraube(n) aus einem großen Knochen" (146,19 €)
- bei: Entfernung eines Drahtes aus großem Knochen mit Präparation der Drahtenden — 7599 „Entfernung eines Drahtes oder mehrerer Drähte, ggf. auch intramedullär einliegend aus einem großen Knochen" (188,05 €)
- bei: Entfernung eines oder mehrerer Drähte ohne Präparation der Drahtenden — 7600 „Entfernung eines oder mehrerer Drähte ohne Präparation der Drahtenden" (61,59 €)
- bei: Entfernung einer Zuggurtung oder Zerklage aus großem Knochen — 7602 „Entfernung von Zuggurtung(en) oder Zerklage(n) aus einem großen Knochen" (206,87 €)
- bei: Entfernung einer nicht winkelstabilen Metallplatte aus großem Knochen — 7604 „Entfernung einer Platte, einschließlich der Schrauben zur Plattenfixation aus einem großen Knochen" (246,58 €)
- bei: Entfernung einer winkelstabilen Metallplatte aus großem Knochen — 7606 „Entfernung einer winkelstabilen Platte, einschließlich der Schrauben zur Plattenfixation aus einem großen Knochen" (274,32 €)
- bei: Entfernung eines intramedullären Nagels aus großem Knochen — 7614 „Entfernung eines intramedullären Nagels oder mehrerer intramedullärer Nägel aus einem großen Knochen" (385,18 €)
- bei: Entfernung eines proximalen Femurnagels — 7608 „Entfernung eines proximalen Femurnagels" (413,70 €)
- bei: Entfernung einer dynamischen Kompressionsschraube (DHS) am Hüftkopf — 7607 „Entfernung einer dynamischen Kompressionsschraube (= DHS) am Hüftkopf" (326,09 €)
- bei: Entfernung von (Blount-)Klammern aus einem großen Knochen — 7612 „Entfernung von (Blount-) Klammern aus einem großen Knochen" (260,97 €)
- bei: Entfernung eines Ringfixateurs aus einem großen Knochen — 7617 „Entfernung eines Ringfixateurs, einschließlich Schanzscher Schrauben oder Steinmann-Nägel aus einem großen Knochen" (124,90 €)
- bei: Entfernung eines Fixateur externe, einschließlich Schanzscher Schrauben oder Steinmann-Nägel aus einem großen Knochen — 7610 „Entfernung eines Fixateur externe, einschließlich Schanzscher Schrauben oder Steinmann-Nägel aus einem großen Knochen" (90,79 €)
Von 61,59 € bis 413,70 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2354 bisher 49,61 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2354
Was hat nicht gestimmt?