Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2042 (Kreuzlappenplastik): Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der zweistufigen OP, Fallbeispiele und Fallstricke.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2042
Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung - 1100 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2042 beschreibt eine hochspezialisierte, rekonstruktive Operationsmethode aus dem Bereich der Extremitätenchirurgie. Diese Methode kommt zum Einsatz, wenn komplexe Defekte an den Fingern nicht durch einfache Hauttransplantate gedeckt werden können. Die Besonderheit dieser Ziffer liegt in ihrer zweiphasigen Natur, die dennoch über eine einzige Gebührenziffer abgebildet wird.
Der Eingriff umfasst definitionsgemäß sowohl die Hebung und Einschwenkung des Lappens vom Spenderfinger auf den Empfängerfinger als auch die spätere Durchtrennung der Hautbrücke. Diese Trennung erfolgt in der Regel nach einer Einheilungsphase von zwei bis drei Wochen. Da die Trennung explizit im Leistungstext genannt wird, ist sie mit dem Honorar der GOÄ 2042 bereits vollständig abgegolten.
2. GOÄ 2042 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf
Die Indikation für eine Kreuzlappenplastik (auch als Cross-Flap-Plastik bezeichnet) ist streng zu stellen. Sie ist dann gerechtfertigt, wenn an der Beuge- oder Streckseite eines Fingers ein tiefer Gewebedefekt vorliegt, bei dem Sehnen, Knochen oder Gelenke freiliegen. Da diese Strukturen ein gut durchblutetes Lager benötigen, scheitert eine freie Hauttransplantation in solchen Fällen meist.
Der klinische Ablauf erfordert eine präzise chirurgische Planung. Zunächst wird der Lappen am benachbarten Finger mobilisiert und auf den Defekt des betroffenen Fingers genäht, während die Gefäßbrücke zum Spenderfinger erhalten bleibt. Nach erfolgreicher Vaskularisation erfolgt in einer zweiten Sitzung die operative Trennung. Diese temporäre Fixierung der beiden Finger aneinander erfordert vom Patienten eine hohe Compliance.
Achtung: Da es sich um zwei zeitlich getrennte operative Eingriffe handelt, verleitet dies in der Praxis häufig zu Doppelabrechnungen. Die operative Trennung darf unter keinen Umständen als eigenständige Exzision oder Plastik deklariert werden.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2042
Fallbeispiel 1: Deckung eines palmaren Defekts am Zeigefinger
Ein Patient stellt sich mit einer tiefen Schnittverletzung und freiliegender Beugesehne am Zeigefinger vor. Es erfolgt die Anlage einer Kreuzlappenplastik vom Mittelfinger. In der ersten Sitzung wird die GOÄ 2042 angesetzt, kombiniert mit der Leitungsanästhesie nach GOÄ 491 und dem OP-Zuschlag nach GOÄ 444. Nach 18 Tagen erfolgt die operative Trennung der Finger in einer zweiten Sitzung, bei der lediglich die erneute Anästhesie gesondert berechnet wird.
Fallbeispiel 2: Komplexe Rekonstruktion bei vorbestehender pAVK
Bei einem Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit muss ein Defekt am Ringfinger gedeckt werden. Aufgrund der schlechten Durchblutungssituation gestaltet sich die Präparation des Spenderlappens am Kleinfinger extrem schwierig und zeitaufwendig. Der Arzt rechnet die GOÄ 2042 mit dem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab und begründet dies mit dem erheblichen zeitlichen Mehraufwand und dem mikrochirurgischen Risiko.
Fallbeispiel 3: Kombinierte Versorgung mit Sehnenrekonstruktion
Neben dem Weichteildefekt am Endglied des Mittelfingers liegt eine frische Strecksehnenruptur vor. Der Chirurg führt die Sehnennaht durch und deckt den Defekt anschließend mittels Kreuzlappenplastik vom Ringfinger. Abgerechnet wird die Sehnennaht nach GOÄ 2063 neben der Kreuzlappenplastik nach GOÄ 2042, da es sich um zwei unterschiedliche chirurgische Leistungen an derselben Extremität handelt.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ 2042: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist der unzulässige Ansatz der Ziffer GOÄ 2381 (Einfache Hautlappenplastik) für dieselbe Körperregion. Die GOÄ 2381 ist im selben Behandlungszusammenhang neben der GOÄ 2042 explizit ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.
Ebenfalls oft beanstandet wird die separate Berechnung der Lappendurchtrennung nach einigen Wochen. Da der Leistungstext der GOÄ 2042 die Formulierung "einschließlich Trennung" enthält, ist dieser zweite Eingriff abgegolten. Ein erneuter Ansatz der Ziffer 2042 oder einer anderen plastischen Ziffer für die Trennung führt unweigerlich zur Honorarkürzung.
Tipp: Obwohl die operative Trennung der Hautbrücke nicht separat berechnet werden darf, können die dafür notwendigen Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder GOÄ 491) für beide Sitzungen voll liquidiert werden.
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5. Dokumentation der GOÄ 2042: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht der ersten Sitzung müssen die Defektgröße, der Spenderfinger sowie die genaue Präparationstechnik detailliert beschrieben werden. Auch der Zustand der Gefäßversorgung des Lappens sollte dokumentiert werden.
Für die zweite Sitzung (die Trennung) ist ein separater, kurzer OP-Bericht zu verfassen. Dieser belegt die medizinische Notwendigkeit der zeitlichen Verzögerung und dokumentiert den erfolgreichen Heilungsverlauf. Ohne diesen Nachweis fordern Kostenträger häufig den Nachweis an, ob die Trennung tatsächlich stattgefunden hat.
Dokumentationsbeispiel: "... Tiefer Weichteildefekt D2 palmar mit freiliegender Beugesehne. Präparation eines gestielten Kreuzlappens von D3 radial. Einschwenken und spannungsfreie Naht. Nach 21 Tagen: Durchtrennung der vitalen Hautbrücke zwischen D2 und D3 in Lokalanästhesie, Wundverschluss mittels Einzelknopfnähten..."
6. GOÄ 2042: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2042 gut begründbar. Relevante Kriterien sind hierbei eine schlechte Gewebebeschaffenheit (z. B. bei Rauchern oder Diabetikern), ausgeprägte Vernarbungen im Operationsgebiet oder eine extrem schwierige Lappenmobilisation. Auch eine überdurchschnittlich lange Operationsdauer aufgrund anatomischer Varianten rechtfertigt den Ansatz des 3,5-fachen Satzes.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2042 können verschiedene Begleitleistungen anfallen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit der Wundreinigung nach GOÄ 2009 oder GOÄ 2010, sofern vor der Plastik ein infiziertes Bett saniert werden muss. Bei ambulanter Durchführung ist zudem der OP-Zuschlag nach GOÄ 444 (bei Schwellenwertüberschreitung) oder GOÄ 440 anzusetzen. Die postoperative Schmerztherapie oder Verbandswechsel in den Folgetagen werden nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts C abgerechnet.
Ziffer 2042 in der neuen GOÄ
Die Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung wird zur neuen Nummer 6001 — Festpreis 168,23 €. Das sind 14 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 147,48 €. Die Kreuzlappenplastik ist eine lokale kutane Lappenplastik an der Hand. Die zeitlich versetzte Trennung der Hautbrücke ist in der Leistungslegende 6001 nicht als eigene Teilleistung aufgeführt; ein gesonderter Nachfolgercode für die Stieldurchtrennung ist nicht belegt. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 6001 ist je Lokalisation einmal berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2042
Was hat nicht gestimmt?