Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2034: So rechnen Sie die Emmert-Plastik bei eingewachsenem Zehennagel rechtssicher ab und vermeiden Honorarkürzungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2034
GOÄ-Ziffer 2034: Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel – 114 Punkte
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2034 definiert eine radikalchirurgische Sanierung des Nagelorgans. Im klinischen Alltag wird diese Maßnahme meist als sogenannte Emmert-Plastik (gelegentlich fälschlicherweise auch als Emmet-Plastik bezeichnet) durchgeführt. Sie stellt eine definitive therapeutische Option bei rezidivierenden Beschwerden dar.
Der Leistungsinhalt umfasst zwingend mehrere operative Teilschritte, die nicht einzeln berechnet werden dürfen. Hierzu gehören die vollständige oder teilweise Nagelentfernung, die Exstirpation der Nagelwurzel (Matrixektomie) sowie die Keilexzision des entzündeten Nagelwallgewebes. Auch die anschließende Wundversorgung mittels Drainage oder tamponadeartiger Ausstopfung ist mit der Gebühr abgegolten.
GOÄ 2034 in der Praxis: Radikaloperation des Unguis incarnatus
Die Hauptindikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2034 ist der fortgeschrittene oder rezidivierende Unguis incarnatus (eingewachsener Zehennagel) mit ausgeprägter Hypergranulation. Wenn konservative Therapieversuche wie Nagelkorrekturspangen oder lokale antiseptische Behandlungen versagen, ist die operative Nagelkeilexzision indiziert. Meist ist die Großzehe von dieser schmerzhaften Pathologie betroffen.
Wichtig für die Abrechnung ist die Abgrenzung zu weniger invasiven Eingriffen. Eine einfache Nagelentfernung ohne Matrixexzision erfüllt nicht die Kriterien der GOÄ 2034. Nur wenn die Nagelwurzel dauerhaft verödet oder exzidiert wird, um ein Nachwachsen des störenden Nagelrandes zu verhindern, ist die Ziffer ansetzbar.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer rein kosmetischen oder weniger radikalen Keilexzision ohne Wurzelentfernung lediglich die GOÄ 2035 herangezogen werden darf. Die GOÄ 2034 setzt zwingend die Sanierung der Nagelmatrix voraus.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2034
Fallbeispiel 1: Klassische Emmert-Plastik bei Unguis incarnatus
Ein Patient stellt sich mit einem schmerzhaften, eitrig granulierenden eingewachsenen Zehennagel an der Großzehe rechts vor. Nach Durchführung einer Leitungsanästhesie erfolgt die radikale Keilexzision des lateralen Nagelwalls inklusive der vollständigen Exzision des entsprechenden Nagelmatrixanteils. Die Wunde wird tamponiert und steril verbunden.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2034 für die Radikaloperation. Zusätzlich können die Leitungsanästhesie nach GOÄ 491 sowie das verwendete Sachmaterial gesondert in Rechnung gestellt werden.
Fallbeispiel 2: Beidseitige Emmert-Plastik an einer Großzehe
Bei einer ausgeprägten bilateralen Nagelwallhypertrophie an der linken Großzehe wird eine beidseitige Exzision der Nagelwurzel durchgeführt. Sowohl der mediale als auch der laterale Nagelrand werden mitsamt der jeweiligen Matrixanteile operativ entfernt. Der Eingriff erfordert einen erhöhten zeitlichen und chirurgischen Aufwand.
Da die GOÄ 2034 je Nagel definiert ist, kann die Ziffer bei einem zweiseitigen Eingriff am selben Zeh nicht doppelt berechnet werden. Stattdessen wird die GOÄ 2034 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) liquidiert, wobei die beidseitige Durchführung als Begründung dient.
Fallbeispiel 3: Rezidivierende Onychomykose mit Matrixexstirpation
Ein Patient leidet an einer therapierefraktären, schmerzhaften Onychomykose des Daumens mit Zerstörung des Nagelbetts. Es erfolgt die vollständige Ablatio des Fingernagels kombiniert mit der chirurgischen Ausrottung der gesamten Nagelwurzel, um ein erneutes, fehlerhaftes Nagelwachstum dauerhaft zu unterbinden.
In diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ 2034 vollumfänglich gerechtfertigt. Die vollständige Zerstörung der Matrix unterscheidet diesen Eingriff von der einfachen Nagelentfernung nach GOÄ 2030.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2034: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit anderen gelisteten Ziffern des Nagelapparates. Die GOÄ-Ziffer 2034 enthält einen strengen Abrechnungsausschluss gegenüber den Ziffern 2030 (Nagelentfernung), 2031 (Nagelbettplastik), 2033 und 2035 (Keilexzision). Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn diese Ziffern nebeneinander für denselben Finger oder Zeh deklariert werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern ist die unvollständige Erbringung der Leistungsinhalte. Wird in der Operationsdokumentation die Exzision der Nagelwurzel nicht explizit erwähnt, stufen Prüfer den Eingriff oft fälschlicherweise auf die niedriger bewertete GOÄ 2035 herab. Die Dokumentation muss daher präzise die chirurgischen Teilschritte widerspiegeln.
Achtung: Die bloße Anwendung von Phenol oder Natriumhydroxid zur chemischen Matrixkaustik anstelle einer chirurgischen Exzision wird von einigen Gerichten und Prüfstellen nicht als operative Ausrottung im Sinne der GOÄ 2034 anerkannt. Dokumentieren Sie stets die scharfe, chirurgische Exstirpation.
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Dokumentation der GOÄ 2034: Praxisbewährte Hinweise
Um Honorarverluste und zeitintensive Rückfragen der privaten Krankenversicherungen zu vermeiden, ist eine lückenlose chirurgische OP-Dokumentation unerlässlich. Der Operationsbericht muss alle in der Leistungsbeschreibung geforderten Schritte detailliert aufführen. Insbesondere die Darstellung der Matrixexzision ist für die Plausibilität entscheidend.
Folgende Parameter sollten standardmäßig im OP-Protokoll erfasst werden: Lokalanästhesie, Desinfektion, Anlegen der Blutsperre, Keilexzision des Nagelwalls, vollständige Exstirpation der Nagelmatrix, Spülung, Einlegen einer Drainage oder Tamponade sowie der sterile Verband.
Dokumentationsbeispiel:
"Lokalanästhesie nach Oberst an Großzehe rechts lateral. Desinfektion und sterile Abdeckung. Anlegen einer Zehen-Blutsperre. Umschneidung des lateralen Nagelwalls und Keilexzision des hypergranulierenden Gewebes. Vollständige scharfe Exzision des lateralen Nagelwurzelanteils (Matrixektomie). Wundspülung, Einlegen einer feuchten Tamponade, steriler Druckverband. Blutleere gelöst."
GOÄ 2034: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 2034 liegt beim 2,3-fachen Satz (15,27 €). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (23,24 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte, stark blutende Hypergranulation, anatomische Besonderheiten oder ein Zustand nach erfolglosen Voroperationen (Rezidiveingriff).
Auch eine beidseitige Emmert-Plastik am selben Zeh (medial und lateral) rechtfertigt eine Erhöhung des Steigerungsfaktors, da die Ziffer pro Zeh nur einmal berechnet werden kann. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2034 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht dem eigentlichen operativen Eingriff zuzurechnen sind. Typischerweise ist die Leitungsanästhesie nach GOÄ 491 (z. B. Oberst-Anästhesie) separat berechnungsfähig. Auch die postoperative Wundbehandlung an Folgetagen kann über die GOÄ 2006 (Wundverband) oder GOÄ 2007 (Schienenverband) liquidiert werden.
Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung von Nahtmaterial oder Standard-Desinfektionsmitteln, da diese mit den allgemeinen Praxiskosten abgegolten sind. Spezielle Einmal-Instrumente oder aufwendige Wundauflagen können jedoch als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ in Rechnung gestellt werden.
Ziffer 2034 in der neuen GOÄ
Je nach Befund und Vorgehen löst die Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel (heute 15,27 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:
- Bei partielle Exzision der Nagelmatrix: 7105 (55,63 €)
- Bei in allen anderen Fällen: 7106 (79,17 €)
Die Preisspanne reicht von 55,63 € bis 79,17 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2034
Was hat nicht gestimmt?